Mieterhöhung ohne Poststempel & falsches Datum

  • Hallo!

    Ich habe heute eine Mieterhöhung in meinem Briefkasten gefunden, der Umschlag enthielt keinen Poststempel o.ä. (also total blanko) und das Schreiben ist auf den 24.07. datiert. Das Datum ist in dem Fall ja nun wichtig, wegen der Überlegungsfrist und dem Inkrafttreten der Mieterhöhung. Wie kann ich jetzt beweisen, dass das nicht stimmt?

    Und mein zweites Problem:

    Ich zahle während meines Studiums eine vertraglich festgelegte reduzierte Grundmiete von 100€, die Mieterhöhung beläuft sich aber auf über 40€ und bezieht sich damit wahrscheinlich auf die Grundmiete, die ich ohne Studium zahlen müsste. Auf welche Grundmiete darf sich der Vermieter berufen?

    Herzlichen Dank!

  • "Wie kann ich jetzt beweisen, dass das nicht stimmt?"

    Du mußt gar nichts beweisen. Der VM muß beweisen das und wann Dir das Mieterhöhungsverlangen zugegangen ist.


    Mieterhöhung immer auf die vertraglich vereinbarte Kaltmiete.

    Womit ist denn das Mieterhöhungsverlangen begründet?

  • Hallo ihr zwei und danke für euer Interesse!

    Also ich gebs mal stichpunktartig wieder:

    - beabsichtigen bis zum 1.10. Miete zu erhöhen, brauchen Zustimmung
    - auf Rechtsgrundlage § 558 und 588 a-d BGB
    - sind dazu berechtigt wenn: a) Mietzins seit 15 Monaten gleich (trifft zu)
    b) Mietspiegel
    c) Mietzins innerhalb 3 Jahren nicht mehr als 20% gestiegen (trifft zu)

    Dann kommen zwei Seiten Tabellen zum Mietspiegel und Ausstattungsmerkmalen, soweit alles richtig. Und am Ende noch der Satz:

    - Einverständniserklärung bis zum 30.09. abgeben.

    Wenn ich das richtig verstehe, haben sie auf die unermäßigte Kaltmiete Bezug genommen, außerdem sehe ich bei den Fristen nicht so ganz durch, vor allem da der Brief ja später im Briefkasten lag, als angegeben.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Ich zahle während meines Studiums eine vertraglich festgelegte reduzierte Grundmiete von 100€,


    1. Wie - genau - ist dies im MV definiert?
    2. Bist Du noch im Studium?

  • Ich bin noch im Studium. Im Mietvertrag steht, dass ich während meines Studiums nur eine Kaltmiete von 100€ + übliche Nebenkosten zahle, erst wenn das Studium nicht mehr besteht, muss ich den normalen Satz bezahlen. Bisher war ich von allen Mieterhöhungen im Haus auch nicht betroffen... Aber es ist schon mal passiert, dass die linke Hand nicht wusste, was die rechte tut...

  • Ich bin noch im Studium. Im Mietvertrag steht, dass ich während meines Studiums nur eine Kaltmiete von 100€ + übliche Nebenkosten zahle,


    Dann könnte sich eine prozentuale MEH nur hierauf beziehen, m.E.

  • Ich bin noch im Studium. Im Mietvertrag steht, dass ich während meines Studiums nur eine Kaltmiete von 100€ + übliche Nebenkosten zahle, erst wenn das Studium nicht mehr besteht, muss ich den normalen Satz bezahlen. Bisher war ich von allen Mieterhöhungen im Haus auch nicht betroffen... Aber es ist schon mal passiert, dass die linke Hand nicht wusste, was die rechte tut...

    Dann darf die Mieterhöhung sich auch nur auf die 100 € beziehen. Sprich 20 € wenn Du in einer Region wohnst wo noch nicht die Kappungsgrenze bei 15 % liegt.

    Aber wie gesagt, der VM muß nachweisen das und wann Dir das Mieterhöhungsverlangen zugegangen ist.

    Zu den Fristen:

    Der Vermieter kann die erhöhte Miete ab Beginn des 3. Monats nach Zugang des MHV verlangen. Wäre bei Zugang Juli ab 1.10.

    Bei Zugang im August natürlich erst ab 1.11.

    Die Zustimmung kann der VM übrigens einklagen.

    Was Du jetzt machst mußt Du selbst entscheiden. Füße still halten und gar nichts machen, warten bis kurz vor Ultimo (30.9.) und dann dem VM mitteilen das Dir das MHV erst am 5.8. zugegangen ist und der Erhöhung zum 1.11. zustimmen oder von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zum 30.9. bzw. 31.10. kündigen.

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