Beiträge von anitari

    Gibt es eine Höchstzeit für die Miete? D.h. bis zu welcher Dauer ist ein Mietvertrag noch wirksam?
    Man kann einen Mietvertrag ja nicht lebenslänglich schließen, oder?

    Kann ein Vorteil z.B. eine gleichbleibende Miete für den Mieter (in der einzig Reperaturen aufgeteilt auf die zulässigen Jahre und abgerechnet werden oder maximal die Inflation) die Mietdauer wirksamer machen?

    Bitte stellen Sie Ihre Frage als neuen Beitrag, dann wird sie auch beantwortet.

    Zitat

    Wie kann das passieren?

    Weil Sie exakt zu Beginn der Heizperiode eingezogen sind und somit kein Heizkostenguthaben aus heizfreien Monaten "ansparen" konnten.

    Zu berücksichtigen ist ja auch das ein Teil der Heizkosten nach Wohnfläche abgerechnet werden.

    Zitat

    und ich bin recht sparsam im Heizen

    Dagegen sprechen aber die verbrauchten Einheiten von 1.600 im Wohnzimmer.


    Zitat

    Vorauszahlung hätte das doch decken müssen oder?

    Vorauszahlungen, besonders für Heizkosten, sind immer nur ein Mittelwert von 12 Monaten.

    Was mir auffällt ist der Wasserverbrauch. Kaltwasser 18 m³ und Warmwasser 21 m³. Das ist enorm für eine Einzelperson in 3 Monaten. Zusammengerechnet ergibt das den durchschnittlichen Jahresverbrauch einer Person.

    Bei Warmwasser kommen ja noch die Aufbereitungskosten von über 7 € pro m³ dazu.

    Zitat

    Was müsste im Vertrag stehen, damit man erst ab Einzug kündigen darf?

    Zum Beispiel das Mieter und Vermieter bis zum Vertragsbeginn oder länger (bis 45 Monate möglich) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten.


    Zitat

    Was passiert, wenn der Vermieter aufgrund der kurzen verbleibenden Mietdauer gar nicht mehr will,
    dass der Mieter einzieht - aber für 1 Monat ein Mietvertrag besteht?

    Wenn der Vermieter nicht will das der Mieter einzieht kann er mit ihm einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.

    Ansonsten, wenn der VM die Nutzung der Wohnung verweigert, kann der Mieter fristlos kündigen.


    Zitat

    Ist ein Mieter zu Strafzahlungen / Aufwandsentschädigungszahlungen an den Vermieter verpflichtet, wenn er kurzfristig aus einer Wohnung wieder auszieht bzw. erst gar nicht in die Wohnung einzieht?

    Nein, nur zur Vertragserfüllung bis zum Ende der Kündigungsfrist. Was in 1. Linie die Zahlung der Miete, Nebenkosten und 1/3 der Kaution bedeutet.

    Zitat


    Meine Frage ist nun, zu welchem Datum ich kündigen kann?

    Im Moment zum 28.02.2014

    Der Kündigungsverzicht gilt immer ab Vertragsabschluß (hier 31.5.2010), nicht ab Mietbeginn und darf genau genommen nur maximal 3 Jahre und 9 Monate betragen.

    Folglich ist die Klausel unwirksam.

    Wirksam wäre sie wenn stehen würde:

    Das Recht der Vertragsparteien zur ordentlichen Kündigung wird bis einschließlich 28.02.2014 ausgeschlossen

    oder

    ist erstmals zum 31.05.2014 möglich

    Zitat

    Vor allem folgender Artikel machte mich das stutzig, ob die Bindung überhaupt gilt:

    Gut recherchiert :)

    Zitat

    Wie ist die Rechtslage, wenn der Vermieter den Fehler bemerkt und uns eine korrigierte Abrechnung zustellt (Dann mit einer Nachforderung anstatt einer Erstattung)? Muss ich dann die Nachzahlung bezahlen?

    Vorausgesetzt Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr und der Vermieter die korrigierte Abrechnung spätestens am 31.12.13 ca. 18 Uhr zustellt, ja.

    Das beantwortet auch den 1. Teil der 2. Frage.

    Zitat

    Was ist, wenn die korrigierte Abrechnung erst in 2014 erstellt wird. Muss ich dann den korrigierten Betrag zahlen oder nur das Guthaben aus der fehlerhaften Abrechnung erstatten?

    Forderungen aus NK-Abrechnungen kann der Vermieter nur geltend machen wenn die Abrechnung dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugeht. Außer er hat die Verspätung nicht zu verschulden.

    Guthaben dagegen steht dem Mieter dennoch zu.

    Zitat

    Was ist, wenn der Fehler nicht auffällt, ich aber gegen die kommende Abrechnung für das Jahr 2013 Widerspruch aufgrund eines falsch ermittelten Zählerstandes zum Jahresende 2012 einlege? Sollte dann nämlich der Verbrauch zwischen falschem Anfangszählerstand und Stand zum Jahresende 2013 als Grundlage herangezogen werden, droht uns eine außerordentlich hohe Nachzahlung.

    Darum wäre gründlich abzuwägen wie man sich jetzt verhält:rolleyes:

    Zitat

    Macht sie für ihn Sinn/ Hat er damit Erfolg, wenn das Mietverhältnis noch besteht?

    Im laufenden, also ungekündigten, Mietverhältnis kann er gar keine Räumungsklage einreichen.

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    2. Mieter steht mit einer Monatsmiete in verzug. 3. Es erfolgte bisher keine weitere Information seitens des Vermieters an den Mieter bzgl. eines evtl. weiteren Vorgehens gegen diesen.)

    Muß auch nicht. So bald die 2. Miete offen ist, das wäre aktuell am 5.12.2013, kann der Vermieter fristlos kündigen.

    Aber das schrieb ich Ihnen ja schon zu einer anderen Frage.

    Ihre Angaben sind recht spärlich um genaueres sagen zu können.

    Zitat

    2012/13: 839 €

    Wenn da die komplette Heizperiode Oktober 2012 - April 2013 (Winter schon vergessen?) enthalten ist, wäre das eine Erklärung sehr hoher Heizkosten. Aber so hoch?

    Vorgehensweise? Originalbelege beim Vermieter einsehen und die Abrechnung fachlich prüfen lassen.

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    Der Vermieter meinte er kann sie früher aus dem
    Mietvertrag entlassen aber die Kaution bleibt natürlich bei ihm.

    Also stehen beide als Mieter im Vertrag?


    Zitat

    Der Ex Freund hat 4 Monate Mietrückstand und die 200 € Kaution fehlen auch noch.

    Wenn Antwort zu Frage 1 ja ist, hat nicht nur der Ex Mietschulden, sondern auch sie. Und das zu jeweils 100 %

    Zitat

    Der Vermieter droht jetzt mit dem Rechtsanwalt weil er sich langsam verarscht vorkommt.

    Verständlich.


    Zitat

    Ihr Ex sagt er bezahlt keinen Cent und sie wird noch sehen was sie davon hat.

    Womit er nicht ganz unrecht hat.


    Zitat

    Und muss sie noch schriftlich Kündigen?

    Kann sie. Nutzt aber nichts wenn sie mit dem Ex gemeinsam im Vertrag als Mieter steht.

    Zitat

    Wer muss für die Kosten des Abbau der Duschabtrennung aufkommen.

    Der der sie nicht mehr haben möchte.

    Übrigens würde ich mir schriftlich geben lassen das die Abtrennung weg darf und auch das sie bei Auszug nicht wieder hin muß.

    Oder sie einlagern und bei Auszug wieder anbringen lassen.

    Hey, danke! :)
    ... und auch für die Zusatzinfos ... ;) Ne Abmahnung hab ich ja grade nicht bekommen.
    Bist offenbar Vermieterin, ne? ;)

    Ja und muß mich öfter mal über Mieter ärgern die es mit der Mietzahlung nicht so genau nehmen.

    Abmahnen, wie schrieb, muß der Vermieter nicht zwingend.

    Ist z. B. am 4.12.13 die November- und Dezembermiete nicht gezahlt, kann der Vermieter am 5.12.13 fristlos kündigen.

    Der Mietvertrag gilt unverändert weiter.

    Ergo auch die Kündigungsfrist von 9 Monaten für den Vermieter. Mieter haben, egal wie lange der Vertrag schon läuft, eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Sofern vertraglich keine kürzere vereinbart ist.

    Der neue Vermieter kann einen neuen Vertrag anbieten, den Sie aber nicht annehmen müssen und auch nicht sollten!

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