Vorzeitige Kündigung - 4 Jahres Vertrag - ungültig?

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem...

    Ich habe am 31.05.2010 einen Vertrag unterschrieben in dem wörtlich vermerkt ist

    "Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit"

    "Das Mietverhältnis beginnt am 15.06.2010 und läuft auf unbestimmte Zeit.
    Das Recht der Vertragsparteien zur ordentlichen Kündigung wird bis einschließlich 14.06.2014 ausgeschlossen (Hinweis: höchstens 4 Jahre ab Abschluß des Mietvertrags).
    Das recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses bleibt unberührt."


    Meine Frage ist nun, zu welchem Datum ich kündigen kann? Ich hab mich man bissl schlau gemacht und gelesen, dass nicht das Datum des Einzuges, sondern dass das Datum der Vertragsunterzeichnung zieht und man damit das 4 Jahres Limit nicht überschritten wird schon zum 31. des Vormonats kündigen kann, aber wie ist das wenn man am 31.5 unterschrieben hat? Oder ist der Abschnitt wegen der 4 Jahres Überschreitung generell unwirksam?

    Vor allem folgender Artikel machte mich das stutzig, ob die Bindung überhaupt gilt:
    http://www.mietrecht.org/mietvertrag/ku…aximal-4-jahre/


    Vielen Dank!

  • Zitat


    Meine Frage ist nun, zu welchem Datum ich kündigen kann?

    Im Moment zum 28.02.2014

    Der Kündigungsverzicht gilt immer ab Vertragsabschluß (hier 31.5.2010), nicht ab Mietbeginn und darf genau genommen nur maximal 3 Jahre und 9 Monate betragen.

    Folglich ist die Klausel unwirksam.

    Wirksam wäre sie wenn stehen würde:

    Das Recht der Vertragsparteien zur ordentlichen Kündigung wird bis einschließlich 28.02.2014 ausgeschlossen

    oder

    ist erstmals zum 31.05.2014 möglich

    Zitat

    Vor allem folgender Artikel machte mich das stutzig, ob die Bindung überhaupt gilt:

    Gut recherchiert :)

  • Gibt es eine Höchstzeit für die Miete? D.h. bis zu welcher Dauer ist ein Mietvertrag noch wirksam?
    Man kann einen Mietvertrag ja nicht lebenslänglich schließen, oder?

    Kann ein Vorteil z.B. eine gleichbleibende Miete für den Mieter (in der einzig Reperaturen aufgeteilt auf die zulässigen Jahre und abgerechnet werden oder maximal die Inflation) die Mietdauer wirksamer machen?

    Einmal editiert, zuletzt von Doktor Acula (30. November 2013 um 14:16) aus folgendem Grund: Wichtige Informationen fehlen

  • Gibt es eine Höchstzeit für die Miete? D.h. bis zu welcher Dauer ist ein Mietvertrag noch wirksam?
    Man kann einen Mietvertrag ja nicht lebenslänglich schließen, oder?

    Kann ein Vorteil z.B. eine gleichbleibende Miete für den Mieter (in der einzig Reperaturen aufgeteilt auf die zulässigen Jahre und abgerechnet werden oder maximal die Inflation) die Mietdauer wirksamer machen?

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