Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem...
Ich habe am 31.05.2010 einen Vertrag unterschrieben in dem wörtlich vermerkt ist
"Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit"
"Das Mietverhältnis beginnt am 15.06.2010 und läuft auf unbestimmte Zeit.
Das Recht der Vertragsparteien zur ordentlichen Kündigung wird bis einschließlich 14.06.2014 ausgeschlossen (Hinweis: höchstens 4 Jahre ab Abschluß des Mietvertrags).
Das recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses bleibt unberührt."
Meine Frage ist nun, zu welchem Datum ich kündigen kann? Ich hab mich man bissl schlau gemacht und gelesen, dass nicht das Datum des Einzuges, sondern dass das Datum der Vertragsunterzeichnung zieht und man damit das 4 Jahres Limit nicht überschritten wird schon zum 31. des Vormonats kündigen kann, aber wie ist das wenn man am 31.5 unterschrieben hat? Oder ist der Abschnitt wegen der 4 Jahres Überschreitung generell unwirksam?
Vor allem folgender Artikel machte mich das stutzig, ob die Bindung überhaupt gilt:
http://www.mietrecht.org/mietvertrag/ku…aximal-4-jahre/
Vielen Dank!