Beiträge von anitari

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    Wohnung 1 hat ca. 200 qm und Wohnung 2 ca. 800qm.

    Wow, ein kleines Schloß;)

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    Nun meine Frage, Gas, Wasser, Müll, Strom, ist für jede Wohnung ein extra Zähler mit extra Abrechnung.
    Kann das der Mieter direkt bezahlen?

    Zähler für Müll:confused:

    Für Gas, Wasser und Strom sollte hier der Mieter selbst einen Vertrag mit dem Versorger abschließen. Strom sowieso. Bei Wasser den Versorger fragen ob das geht. Mein Versorger z. B. schließt ausschließlich mit dem Eigentümer Verträge ab, nicht mit Mietern. Der Müllentsorger ebenso.

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    Wie ist die Grundsteuer aufzuteilen, 50 zu 50 weil gleiche Hälften oder oder 20 zu 80 weil die Grundstücksgröße so ist?

    Wenn vertraglich nicht anders vereinbart nach Anteil der Wohnfläche. Würde ich auf jeden Fall so machen. Gleiches gilt für die Sach- und Haftplichtversicherungen.

    Aber Achtung! Es muß vertraglich vereinbart werden das und welche Nebenkosten der Mieter zahlen soll.

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    Ist Vermietung eigentlich eine so gute Idee, wenn man die Kosten auch so tragen kann?

    Aus meiner Sicht nein.

    Wenn Du keinen finanziellen Druck hast, laß es oder suche in aller Ruhe wirklich zuverlässige Mieter.

    Da frage ich mich aber warum ich das EXTRA so in die Kündigung geschrieben habe, nämlich um dieses ganze einzudämmen.

    Wenn Sie keinen Bock auf Besichtigungen haben, obwohl Sie verpflichtet sind diese zu dulden, legen Sie dem VM 3 MM auf den Tisch, dann haben Sie Ihre Ruhe.:mad:

    Nochmal zum mitmeißeln 4 Wochen sind schlicht zu lang. So lange wartet kein potentieller Mietinteressent auf einen Besichtigungstermin.

    Sie haben Ihre neu Wohnung doch auch vorher besichtigt. Mußten Sie da etwa 4 Wochen auf einen Termin warten? Sicher nicht.

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    Ich habe heute einen Anruf erhalten wann eine Besichtigung stattfinden kann.

    Wo ist das Problem? Sie müssen Besichtigungen mit Mietinteressenten dulden!

    Schlagen Sie dem VM einen Termin vor, aber nicht erst in 4 Wochen, sondern meinetwegen am kommen den WE oder irgend wann in der nächsten Woche.

    4 Wochen im Voraus? Träumen Sie weiter. 2 - 5 Tage erachten div. Rechtsprecher als angemessene Frist um Besichtigungen anzukündigen bzw. einen Termin dazu mit dem Mieter zu vereinbaren.

    Natürlich dürfen Sie die Besichtigungen ablehnen.

    Dann dürfen Sie aber auch mindestens 1 MM als Mietausfallentschädigung zahlen weil Sie eine schnelle Neuvermietung verhindert haben.

    Die Leute beim Mieterbund geben manchmal schon merkwürdige Auskünfte/Ratschläge bei denen man nur mit dem Kopf schütteln kann.

    Nur ein Beispiel:

    Einer Mieterin mit Kind wurde wegen Eigenbedarf gekündigt weil der VM die Räume als Hobby- und Trockenraum benötigt.

    Auskunft des Mieterbundes: das wäre rechtens:mad:

    Mein Rat in der Sache, die Nachzahlung unter Vorbehalt zahlen und die Abrechnung gründlich prüfen lassen.

    Binnen 12 Monate nach Zugang der Abrechnung können Sie immer noch Einwände dagegen erheben.

    Zitat

    Das darf der doch nicht wenn der Mieterschutz sagt das ich das nicht bezahlen muss, oder?

    Ist der Mieterbund Gericht? Nein!

    Natürlich darf der Vermieter nach Mietende die Kaution für alle Ansprüche, u. a. offene Nachzahlungen aus NK-Abrechnungen, verwenden.

    Zitat

    Am 28.03.2014 haben Vermieter und Nachmieter den neuen Mietvertrag unterschrieben.

    Wenn Du das nachweisen kannst bist Du aus dem Schneider.

    Zitat

    Mein nächster Schritt wäre es, dem Nachmieter zu drohen, dass ich zum Anwalt gehe, wenn er seine Kaution nicht bezahlt

    Der Nachmieter und der Anwalt werden sich krum lachen.

    Mal davon abgesehen kann der Vermieter dem Mieter wegen der Kaution noch gar nicht kündigen.

    Das könnte er frühestens am 4. Werktag des 3. Monats nach Mietbeginn, sofern eine Kaution von mindestens 2 KM vereinbart ist.

    Wenn im Vertrag nicht explizit möbliert steht oder das Inventar aufgelistet ist, gilt unmöbliert.

    Auf § 573a kannst Du Dich als Mieter nicht berufen. Das kann nur der Vermieter.

    Mit welcher Begründung genau wurde Dir denn gekündigt? Wurde denn überhaupt schon schriftlich gekündigt?

    Das der Freund einziehen soll wäre kein mietrechtlich wirksamer Grund, sprich die Kündigung unwirksam.

    Zitat

    Ich habe den UntermMietvertrag mit dem Hauptmieter geschlossen.

    Damit ist er Dein Vermieter.

    Es gibt die Betriebskostenverordnung. Diese besteht aus 2 Paragraphen.

    § 1 die nicht umlegbaren Kosten und § 2 die umlegbaren. Im § 2 steht nichts von Gutachterkosten. Ergo nicht umlgebar.

    Aber lies selbst

    http://dejure.org/gesetze/BetrKV/1.html

    http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

    Du brauchst den VM nicht um Korrektur bitten.

    Zieh die 3 Posten von der Endsumme ab und teile dem VM unter Berufung auf § 2 der BetrKV mit warum.

    Zahl den Rest oder forder, falls es denn eine ergibt, die Rückzahlung des Guthabens.

    Zitat

    Die Verspätung ist OK, da den Vermieter kein Verschulden an der verspäteten Abrecung trifft.

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Was gibt er denn als "Entschuldigung" an?

    Eine Befreiung von der Märchensteuer gibt es m. W. n. nur für amerikanische Militärangehörige und auch nur dann wenn dies von einer Behörde, dessen Namen mir jetzt nicht einfällt, "abgesegnet" ist.

    Bei "normaler" Wohnraumanmietung wäre das allerdings nur bei der evtl. Maklergebühr von Bedeutung. Für die Miete selbst spielt das keine Rolle.

    Na dann bewirb Dich um die Wohnung. Mach dem VM ein gutes Angebot was Miete und Renovierung betrifft. Das könnte helfen.

    Um eine evtl. höhere Miete ab 1.8. zu sparen könnte Mutti die Wohnung ja erst zum 30.9. kündigen.

    Denn ich denke nicht das der VM die Wohnung so lange leer stehen läßt bis Du einziehen kannst.

    Aber das sind alles nur meine Spekulationen.

    Wie der VM wirklich entscheidet, kulant oder nicht, kannst Du nur in einem persönlichen Gespräch herausfinden.

    Gesetzliche Kündigungsfrist, ohne Angabe eines Grundes, für Mieter 3 Monate. Wäre momentan zu 31.7. möglich.

    Außer vertraglich wurde eine kürzere vereinbart.

    In wie fern der Vermieter kulant ist kann hier niemand sagen.

    Ich kann mir aber gut vorstellen das der VM nicht damit einverstanden sein wird den Vertrag einfach zu übernehmen, bestenfalls bietet er einen neuen, mit natürlich neuen Konditionen, vorrangig neuer Miete, an.

    Ihre Mutter hat da nichts zu entscheiden/mitzureden.


    Berny laut http://www.mietrecht.org/kuendigung/kue…-mietvertrages/


    Und was steht dort unter Anderem?

    Die Vollmacht sollte jedoch nicht in einem formularmäßigen Mietvertrag erteilt, sondern individuell ausgehandelt werden, da eine formularmäßige Vollmachtserteilung regelmäßig als unwirksam erachtet wird.

    Wird die Kündigungserklärung im Falle einer Mietermehrheit auch im Namen eines Mitmieters abgegeben, hat der Vermieter allerdings gem. § 174 BGB das Recht, die Kündigung zurückzuweisen, wenn ihm die Vollmacht nicht im Original vorgelegt wird.

    Sprich diese Klausel im Mietvertrag ist nicht die Tinte wert mit der sie geschrieben/gedruckt wurde.

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