Untermiete: Hauptmieter kündigt Untermieter (muss unmöbiliert im Vertrag stehen?)

  • Hallo und danke für solch ein Forum!

    Folgende Situation.

    Ich wohne zusammen mit dem Hauptmieter in einer 3 Zimmer-Wohnung als WG.

    Dieser will mir nun Kündigen. Und hat mir eine 3 Monatige Frist gesetzt. Da er einen Freund als Nachmieter einziehen lassen will. Kann ich mich, da im Mietvertrag nichts von einer Mobiliereung stand auf den 573a beziehen, also die Kündigungsfrist auf 6 Monate verlängern, oder muss im Vertrag drinstehen, dass es ein Vertrag über eine unmöbilisierte Wohnung ist?

    Vielen Dank nochmal!!!

    Martin

  • Martin_Wendel:

    "Ich wohne zusammen mit dem Hauptmieter *) in einer 3 Zimmer-Wohnung als WG."
    *) Also Deinem Vermieter?
    - Mietvertraglich oder "emotionell"?

  • Ich habe den UntermMietvertrag mit dem Hauptmieter geschlossen. Dieser ist nicht der Vermieter, sondern steht selber in einem Mietverhältnis.

    Wir haben einen schriftlichen Vertrag.

  • [...]oder muss im Vertrag drinstehen, dass es ein Vertrag über eine unmöbilisierte Wohnung ist?


    Wenn, dann eher umgekehrt, würde ich sagen. Um Eigentumsverhältnisse geklärt zu haben und mögliche Schadenersatzansprüche regeln zu können, sollte - gerade aus Vermietersicht - eher drin stehen, dass möbliert ist (wenn möbliert ist).

    Die Frage ist aber doch: War das Zimmer vom Hauptmieter (= Dein Vermieter) möbliert oder nicht? Falls doch, ändert sich diese Tatsache ja nicht, nur weil im Mietvertrag darüber vielleicht nichts drinsteht. Wenn also ja, dann vergiss §573a BGB; und wenn nein, dann bist Du wohl auf der sicheren Seite, denke ich.

  • Wenn im Vertrag nicht explizit möbliert steht oder das Inventar aufgelistet ist, gilt unmöbliert.

    Auf § 573a kannst Du Dich als Mieter nicht berufen. Das kann nur der Vermieter.

    Mit welcher Begründung genau wurde Dir denn gekündigt? Wurde denn überhaupt schon schriftlich gekündigt?

    Das der Freund einziehen soll wäre kein mietrechtlich wirksamer Grund, sprich die Kündigung unwirksam.

    Zitat

    Ich habe den UntermMietvertrag mit dem Hauptmieter geschlossen.

    Damit ist er Dein Vermieter.

  • Auf § 573a kannst Du Dich als Mieter nicht berufen. Das kann nur der Vermieter.


    ??

    Wenn der Vermieter sich darauf beruft und kündigt, kann der Mieter sich selbstverständlich auch darauf berufen und eine um drei Monate verlängerte Kündigungsfrist verlangen, falls diese vom Vermieter nicht beachtet wurde. :)

    Mit welcher Begründung genau wurde Dir denn gekündigt? Wurde denn überhaupt schon schriftlich gekündigt?

    Das der Freund einziehen soll wäre kein mietrechtlich wirksamer Grund, sprich die Kündigung unwirksam.


    Nur der Vollständigkeit halber: Wenn der Vermieter sich zu recht auf §573a BGB beruft, braucht er keine Gründe für die Kündigung. Genau das steht ja in dem Paragraphen drin. Aber das hat er anscheindend auch gar nicht getan ...(?)

    2 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (8. April 2014 um 10:16)

  • Die schriftliche Kündigung beinhaltet nur den Wortlaut "kündige ich Ihnen fristgerecht zum 30.06.2014". Es ist keine Begründung angegeben.

    Er hat sich nicht auf irgendein Paragraphen berufen. Somit wäre die Kündigung nichtig?

  • Die schriftliche Kündigung beinhaltet nur den Wortlaut "kündige ich Ihnen fristgerecht zum 30.06.2014". Es ist keine Begründung angegeben.

    Er hat sich nicht auf irgendein Paragraphen berufen. Somit wäre die Kündigung nichtig?


    So wie ich das sehe:
    Ja, nichtig, wenn das Zimmer unmöbliert angemietet wurde. Nein, gültig, wenn das Zimmer möbliert angemietet wurde (§573c Abs. 3 BGB und §549 Abs. 2 Nr. 2 BGB; in dem Fall hätte er Dir eine längere Frist als nötig eingeräumt).

  • Also um einmal zusammenzufassen: Da er mir keine Möbel vermietet hat ist es ein unmöbiliertes Zimmer --> Und somit habe ich entweder 6 Monate Frist ohne Begründung oder er hätte es Begründen müssen und ich hätte somit eine 3 Monatige Frist.

    Da er keine Begründung angegeben hat, kann er sich entscheiden, ob er mir die 6 Monate gibt oder eine neue Kündigung anfertigt in der er das Begründet, wobei er Kündigungsgründe angeben muss, wie Miete nicht gezahlt, Haustierhaltung etc, was nicht zutrifft. Einen Nachmieter zu haben ist kein Kündigungsgrund. Er könnte aber theoretisch auch Eigenbedarf anmelden, dann dürfte aber niemand einziehen.

    Richtig?

    Vielen Dank euch auf jeden Fall!!!!

  • Zitat

    Er könnte aber theoretisch auch Eigenbedarf anmelden, dann dürfte aber niemand einziehen.

    Doch. Er selbst, ein naher Verwandter oder Haus-/Pflegepersonal. Je nachdem für wen der Wohnraum benötigt wird.

    Ein Freund gehört aber nicht zum Personenkreis für den Eigenbedarf geltend gemacht werden kann.

  • Kann ich mich, da im Mietvertrag nichts von einer Mobiliereung stand auf den 573a beziehen, also die Kündigungsfrist auf 6 Monate verlängern,
    oder muss im Vertrag drinstehen, dass es ein Vertrag über eine unmöbilisierte Wohnung ist?


    Nöö, im MV müsste eher das Gegenteil stehen.
    Ich meine ebenfalls, dass die KdgFrist 6 Monate beträgt.

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