Hallo liebes Forum,
ich weiß das dieses Thema schon öfter behandelt wurde.
Meine Frage ist aber etwas Einzelfallabhängig.
Ich habe Ende Januar 2014 zum 31.05.2014 gekündigt.
Jetzt möchte der Vermieter die Wohnung gern besichtigen lassen.
Ich habe im Kündigungsschreiben darum gebeten mir diese Termine 4 Wochen im voraus mitzuteilen.
Habe ich das Recht, wenn ich darauf hingewiesen habe (4 Wochen), Besichtigungen abzulehnen?
Vielen Dank schon einmal.
VG
IGGI