Beiträge von anitari
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Wer trägt nun die Pflicht und die Kosten dieses Problem zu beheben?
Eindeutig der Vermieter.
ZitatWelche Wege sind einzuleiten?
Den VM nachweisbar per Einwurfeinschreiben (am besten alles von möglichst neutrale Zeugen bestätigen lassen) den VM auffordern den Mangel binnen, sagen wir mal, 2 Wochen zu beheben.
Kommt er dem nicht nach, selbst eine Firma beauftragen und die Kosten mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.
Aber auch das dem VM mitteilen.
Ersatzweise könnte man auch die Miete mindern. Infos dazu hier Mietminderung Abfluss, verstopft, Kosten Vermieter, Verstopfung
Prozedere wie oben. Erst VM auffordern den Mangel zu beheben - kommt er dem binnen der Frist nicht nach - Miete mindern - ab dem Tag an dem der Mangel zum ersten mal auftrat.
Mietminderung von der Gesamtmiete.
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Nein darf er nicht.
Immer nur über maximal einen Zeitraum von 12 Monaten.
Abrechnungszeitraum, schreibst Du, ist der 1.7. - 30.6. des Folgejahres.
Dann ist die Abrechnung 2012-13 spätestens am 30.6.14 und die für 2013-14 spätestens am 30.6.15 fällig, wenn denn der VM eine Nachzahlung geltend machen will.
Aber Achtung! Evtl. Guthaben verfristet nicht bei evtl. späterem Zugang der Abrechnung/en.
Die Abrechnung für 1.7.11 - 30.6.12, da deutlich später zugegangen, verfristet. Sprich eine Nachzahlung nicht mehr zu zahlen.
Die Begründung des VM für die Verspätung ist schlicht eine faule Ausrede.
Fällig wäre eine Nachzahlung binnen 30 Tage nach Zugang, falls der Mieter sie prüft bzw. prüfen läßt.
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Was kann ich tun damit ich hier raus kann???
Ausziehen natürlich.
Aber fristgerecht kündigen und bis zum Ende der K-Frist, momentan zum 31.7.14, Miete + vereinbarte NK zahlen.
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habe
och um einen Aufschub gebetetDa wurde Dein Gebet wohl nicht erhört.
Zitatund mir wurde gesagt ich soll die Wohnung erst am
30 uebergeben und die komplette miete zahlen obwohl ich die
Wohnung gar nicht solange nutzeNatürlich nutzt Du die Wohnung. Als Möbellager.
ZitatBitte um tipps ob ich irgendwas machen kann
Nutzungsentschädigung in Höhe einer MM bis einschließlich 30. April zahlen
und bis dahin endlich Deinen Kram raus räumen.
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Was ist denn vertraglich genau Vereinbart?
Miete inklusive aller Nebenkosten, sprich Pauschalmiete?
Kaltmiete + Nebenkostenpauschale oder Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlungen?
In den letzten beiden Fällen kann sich die Gesamtmiete erhöhen weil die Nebenkosten gestiegen sind.
Dazu muß es aber klare vertragliche Vereinbarungen geben.
Bei Nebenkostenpauschale die Möglichkeit das diese angepaßt werden kann. Gilt auch für die Pauschalmiete.
Bei Nebenkostenvorauszahlungen das und welche Nebenkosten vom Mieter zu zahlen sind. Hier müßte der VM allerdings eine korrekte Abrechnung er- und fristgerecht zustellen.
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10-15qm
Von 150, 100 oder weniger m² als, wenn überhaupt, im Mietvertrag stehen?
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Muss mich über Vermieter nur ärgern!
OK, hast Du jetzt. Fühlst Du Dich nun besser?
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Aber kann es sein, dass man eine Gebäudeversicherung auch auf die Personenanzahl im Haus anrechnet???
Nur wenn ausdrücklich so im Mietvertrag vereinbart.
Ansonsten nach der Wohnfläche.
Wobei es Humbug ist verbrauchsunabhängige Kosten nach Personen abzurechnen.
ZitatIch bin mir bewusst, dass natürlich soetwas wie Abfallgebühren und Wasserverbrauch den Personen im Haushalt angepasst werden muss.
Kann auch nur dann wenn vertraglich so vereinbart. Sonst gilt auch hier, wenn nach Verbrauch nicht möglich, die Wohnfläche als Umlageschlüssel.
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Hallo ich habe nicht immer pünktlich die Miete bezahlt und mein Vermieter verlangt nun von 2007 rückwirkend 14% Zinsen, da er ja wegen der fehlenden Miete sein Konto überziehen musste. Darf er das?!
Inwieweit er das darf weiß ich nicht.
Was ich aber weiß ist das der VM wegen mehrfach unpünktlicher Mietzahlungen den Vertrag kündigen kann. Unter Umständen sogar fristlos.
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Hallo, lieben Dank für die Antwort. Gibt es dazu denn einen Gesetzestext?
Gesetzestext das der VM Balkon oder Terrasse zum Teil als Wohnfläche berechnen darf ist die Wohnflächenverordnung § 4
Gesetzestext das er das nicht nachträglich darf ist der Mietvertrag.
Die dort fixierte Wohnfläche darf nur geändert werden wenn der Mieter zustimmt.
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Hallo Mainschwimmer, aber der Vermieter hat in dem Schreiben wo auch die Abrechnung drin war, nicht geschrieben dass ich die Unterlagen einsehen darf. Dieser fehlende Satz, meint der Mieterverein, wäre der dicke Fehler vom Vermieter gewesen.
Das bestätigt mal wieder meine Meinung über den Mieterverein. Man sollte ihn in Anti-Mieterverein umbenennen.
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Der Vermieter kann 25 % - 50 % der Fläche von Balkon oder Terrasse zur Wohnfläche rechnen.
Aber nicht nachträglich. Wenn hätte er das schon bei Vertragsabschluß tun müssen.
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Ich würde die HV einfach fragen auf welche Rechtsgrundlage sie sich beziehen um diese Unterlagen zu verlangen.
ZitatEinzige offene Frage, zu der ich bisher auch nicht richtig finden konnte ist, muss ich meinem Vermieter eine Kopie des Untermietsvertrages überlassen.
Nein, denn das Mietverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Untermieter geht die HV schlicht nichts an.
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Seit Jahren wohnen Sie in dieser Wohnung, da machen 3 Monate den Kohl auch nicht mehr fett.
Gehen (ausziehen) können Sie natürlich sofort, nur die gesetzliche Kündigungsfrist müssen Sie einhalten.
Jobcenter und irgend ein Arzt entscheiden nicht über die Unbewohnbarkeit einer Wohnung.
Also nutzen Ihnen weder Zustimmung noch Attest etwas.
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Wegen 3 Monaten ummelden? Nein.
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