Rohre verstopft, was tun wenn der VM nicht tätig wird?

  • Hallo liebe Gemeinde,

    ich schreibe zu euch im Namen meiner Eltern. Ich persönlich wohne nicht mehr zu Hause, bekomme die Probleme jedoch bei den Besuchen weiterhin mit. Es ist geht nämlich um folgenden Sachverhalt:

    Seid ca 2 Wochen fließt in der Badewanne kein Wasser mehr ab. Es wurden jegliche Wege und Mittel eingeleitet das Problem unsererseits zu beheben. Angefangen bei Haushaltsmittelchen wie Backpulver und Essig bis zu einer professionellen Spirale die mehrere Meter ins Mauerwerk reingeht. Leider kein Erfolg. Es handelt sich hierbei um ein Zweifamilienhaus aus der Vorkriegszeit(um es nett zu umschreiben: es brökelt alles vor sich hin und der VM hat bis dato immer die Kosten gescheut Renovierungen zu veranlassen) und die Möglichkeiten, wie z.b. die Überprüfung der Rohre direkt unter der Badewanne ist nicht gegeben, da die Zugänge vor zich Jahren zugefließt wurden.
    Der VM wurde bereits mehrere Male telefonisch kontaktiert und seine Antwort war jedes mal die Gleiche :"Kümmern sie sich selbst drum".
    Wer trägt nun die Pflicht und die Kosten dieses Problem zu beheben? Man konnte ausschließen, dass der Abfluss nicht durch Haare etc verstopft ist sondern, dass die Blockade tiefer im Mauerwerk steckt.

    Wie haben wie als Mieter zu reagieren? Welche Wege sind einzuleiten?

    Vielen Dank für ihre Antworten und frohe Ostern!

  • Zitat

    Wer trägt nun die Pflicht und die Kosten dieses Problem zu beheben?

    Eindeutig der Vermieter.

    Zitat

    Welche Wege sind einzuleiten?

    Den VM nachweisbar per Einwurfeinschreiben (am besten alles von möglichst neutrale Zeugen bestätigen lassen) den VM auffordern den Mangel binnen, sagen wir mal, 2 Wochen zu beheben.

    Kommt er dem nicht nach, selbst eine Firma beauftragen und die Kosten mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.

    Aber auch das dem VM mitteilen.

    Ersatzweise könnte man auch die Miete mindern. Infos dazu hier Mietminderung Abfluss, verstopft, Kosten Vermieter, Verstopfung

    Prozedere wie oben. Erst VM auffordern den Mangel zu beheben - kommt er dem binnen der Frist nicht nach - Miete mindern - ab dem Tag an dem der Mangel zum ersten mal auftrat.

    Mietminderung von der Gesamtmiete.

  • Hallo Mischu1989,

    "Seid [Seit!] ca 2 Wochen fließt in der Badewanne kein Wasser mehr ab. Es wurden jegliche Wege und Mittel eingeleitet das Problem unsererseits zu beheben. Angefangen bei Haushaltsmittelchen wie Backpulver und Essig ..."
    - Letztere Mittelchen würde ich nicht schriftlich nennen, je nach Adressat könnte der Schuss nach hinten losgehen. Hier würde ich dem Vermieter eher bekannte Markennamen, falls überhaupt, nennen.

    "würde bis zu einer professionellen Spirale die mehrere Meter ins Mauerwerk reingeht."
    - Ich dachte, doch wohl eher in das Abflussrohr...

    "Der VM wurde bereits mehrere Male telefonisch kontaktiert und seine Antwort war jedes mal die Gleiche :"Kümmern sie sich selbst drum"."
    - Ich schliesse mich meiner Vorbeterin an: Nicht herumhampeln, sondern dem VM ein Einwurfeinschreiben schicken. Ihm die Mängel beschreiben, seit wann diese ihm bekannt sind und ihn auffordern, sie zeitnah dauerhaft zu beseitigen, um Schäden am Gebäude und der Mietsache und daraus resultierende Mietminderungen zu vermeiden. Ausserdem auf § 535 BGB Bezug nehmen.

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