Verstehst Du nicht?
In der NK-Frage schreibst Du was von Aufrechnung. Aufrechnung mit was? Der evtl. ungerechtfertigten Mietminderung?
Verstehst Du nicht?
In der NK-Frage schreibst Du was von Aufrechnung. Aufrechnung mit was? Der evtl. ungerechtfertigten Mietminderung?
Zitatnaja für 2008 und 2009 hat er auch noch keine Abrechnungen gebracht und wir aber volle Nebenkosten gezahlt.
Wann hast Du denn die Abrechnungen dafür gefordert?
Ach so, habe die Frage zur Mietminderung gelesen.
Falls sich Deine Frage zur Aufrechnung darauf bezieht, Nebenkosten und Miete sind 2 paar Schuhe.
ZitatSo und nun?
Hm, Nebenkostenvorauszahlungen einbehalten und Miete gemindert?
Ein bischen viel des Guten.
Noch mal gaaanz Langsam:
Die einbehaltenen Vorauszahlungen müßt Ihr jetzt zahlen. Für die Abrechnungszeiträume für die jetzt die Abrechnungen erstellt wurden.
Aufrechnen könnt im Moment mit gar nichts. Nachzahlungen müßt Ihr doch nicht mehr leisten.
Die Abrechnungen könnt Ihr dennoch prüfen bzw. prüfen lassen. Kommen dabei Gutschriften heraus muß sie der VM dennoch erstatten.
Dies könnte man, wenn der VM trotz Mahnung zahlungsunwillig ist, mit eine der nächsten Mietzahlungen verrechnen.
Zitatalso ist die Forderung in Höhe von 738 Euro so korrekt!
Die Zahlung der einbehaltenen Vorauszahlungen ist korrekt. Da die Abrechnung ja nun erfolgt ist.
Damit hat die Einsicht in die Belege und/oder eine Nachzahlung aus der Abrechnung nichts zu tun.
Ist das so schwer zu verstehen?
was davon könnte ich dann mit 15% abziehen und warum ist die abrechnung nicht korrekt
Post #10 lesen. Habe ich doch geschrieben.
15 % von den Heiz- und WW-Kosten, habe ich auch geschrieben.
Lesen und rechnen mußt Du schon selbst![]()
Zitatps fals ich fragen übersehen hab oder noch andere frage anstehen einfach fragen
Dann lies die übersehen Fragen bzw. Antworten gefälligst.
Das müsstet Ihr Euch vom AMTSarzt bestätigen lassen.
... das der Vermieter daran Schuld ist.
ZitatEs ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von 77,52 Euro, die unser Mandant nicht gegen Sie geltend macht.
Korrekt. Kann er ja auch nicht mehr.
Aber die Vorauszahlungen die einbehalten wurden müßt Ihr jetzt nachzahlen!
Denn die Abrechnung wurde ja erstellt. Also der Grund für den Einbehalt der Vorauszahlungen entfallen.
Die Prüfung der Abrechnung bzw. Einsicht in die Unterlagen steht Euch dennoch zu.
Man könnte sich ja verrechnet haben und es käme eine Gutschrift raus. Die nämlich muß der VM immer noch erstatten.
2 Posten in der Abrechnung sind allerdings fragwürdig.
1. Strom. Habt Ihr keinen eigenen Vertrag dafür?
2. Abrechnungsgebühr Wasser
ZitatUnter Berücksichtigung von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB
Und da steht:
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Der "Anwalt" hat entweder keine Ahnung oder macht einen auf Dummenfang.
Ob die Forderung korrekt ist, ist doch jetzt wurscht. Ihr müßt sie nicht mehr zahlen!
Außerdem ist die Abrechnung, wenn wirklich nur so wie geschrieben, unwirksam (sprich nicht erfolgt), da die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
ZitatBis jetzt ist er unserer Bitte nach einen Termin, Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen zu können, nicht nachgekommen.
Nicht bitten, fordern!
So lange er dieser Forderung, die natürlich nachweisbar erfolgen sollte, nicht nachkommt sind evtl. Zahlungen nicht fällig.
Es wäre gut wenn Du die Abrechnung als Bild hochladen könntest. Dann kann man sich eine besseres Bild machen.
Persönliche Daten bitte unkenntlich machen!
Aber wenn es uns und unseren Kindern dadurch Gesundheitlich schlechter geht.
Wie lange leben Sie denn schon mit den Terroranisierungen (sry, konnte ich mir jetzt nicht verkneifen) des Vermieters?
Und haben Sie denn schon eine neue Bleibe (Wohnung)?
Oder wollen sie Ihren Kindern zumuten mit Obdachlosen, Alkis und/oder Drogenabhängigen unter der Brücke zu schlafen und von den Freunden/Schulkameraden ausgelacht zu werden?
Zitatich antworte aber meinem Vermieter direkt mit dem Hinweis auf die 9 Monate Kündigungsfrist und nicht dem Markler, richtig?
Richtig. Rechtliche Grundlage für die Kündigungsfrist des VM hier Abs. 1 http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
ZitatDas schreiben kam von einem Markler im Auftrag meines Vermieters
Hat der Makler der Kündigung eine Originalvollmacht des Vermieters beigelegt?
Wenn nicht ist die Kündigung schlicht unwirksam.
Denn diese muß vom jeweiligen Vertragspartner original unterschrieben sein!
Einfach i. A. des Vermieters eine Kündigung aussprechen geht nicht.
Kannst Du die Kündigung mal als Bild hier einstellen? Wäre nicht schlecht die mal zu lesen.
Namen und Adressen aber unkenntlich machen.
Zitatich hab in der wohnung fast genau 2 jahre gewohnt bis zum 28.12.13 daher auch der abrechnungszeitraum von 1.1.13-28.12.13
Dann ist das Dein Nutzungs- aber nicht der Abrechnungszeitraum.
Warum die Abrechnung unwirksam und somit nicht erfolgt ist habe ich Dir ja in #10 erklärt.
Mal davon abgesehen sind hohe Nachzahlungen für 2013 wegen dem langen und sehr kalten Winter nicht ungewöhnlich.
Du kannst jetzt wie folgt verfahren:
1. Der Abrechnung wegen formeller Fehler widersprechen und eine korrekte fordern.
2. Da der VM nicht nach der Heizkostenverordnung abgerechnet hat, wozu er ab 3 Wohnungen verpflichtet ist, 15 % von den Heiz- und WW-Kosten abziehen und den Rest zahlen.
3. Schweigen und wenn der VM irgend wann mal wegen der Abrechnung/Nachzahlung fragen/mahnen sollte antworten: "Welche Abrechnung? Ich habe keine (korrekte) bekommen."
Vielen Dank für die Antwort - habs trotz Salat verstanden. ![]()
Mich wundert nur das scheinbar das mit dem Hausmeister zieht. Die oben zitierte Stelle ist das einzige was ich finde - ansonsten wird überall nur geschrieben das es für Angehörige/Verwandte gilt.
Dann hast Du den von Dir selbst angeführten § nicht richtig gelesen oder verstanden.
Da steht:
der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
Angehörige des Haushaltes kann auch Hauspersonal wie z. B. ein Hausmeister sein.
ZitatDie Kündigungsfrist für den VM beträgt in Deinem übrigens Fall 9 Monate.
Wortsalat:o
Die Kündigungsfrist für den VM beträgt in Deinem Fall übrigens 9 Monate.
Was meinst Du warum diese Seite Mietrecht-Hilfe heißt?
Zitat.. aber ich nehme an der Grund "des zunehmendem Alters" des Vermieters ist dann "objektiv erforderlich"!??!
Nehme ich auch an.
Die Kündigungsfrist für den VM beträgt in Deinem übrigens Fall 9 Monate. Wurde das berücksichtigt?
ZitatWir wissen echt nicht mehr weiter,reicht das alles für eine Fristlose Kündigung?
Wenn man das fragen muß mit Sicherheit nicht.
Eine Wohnung fristlos kündigen bedeutet das man sie sofort vollständig geräumt an den Vermieter zurück geben muß. Sprich wenn man die Kündigung schreibt muß die Bude schon leer sein.
Wo will man denn von jetzt auf gleich hin? Außer man hat, rein zufällig natürlich
, schon eine neue Wohnung in die man sofort einziehen kann.
Gehört die Terrasse zur Mietsache (Wohnung)?
Wenn ja ist der Mieter für die Reinigung dieser zuständig. Genau wie für die Reinigung seiner Wohnung.
Mit der Kostenart Gartenpflege hat das nichts zu tun.
ZitatOhne Gewähr gebe ich hier an, nicht zur Gartenpflege im Mietvertrag verpflichtet zu sein.
Zur Zahlung selbiger aber eventuell.
ZitatIch habe jetzt den Mietvertrag nicht vorliegen...
Dann raus suchen und lesen.
ZitatKönnen wir etwas tun? Kein Fußballspiel wäre uns natürlich am liebsten oder aber wenigstens eine Mietminderung.
Den Vermieter informieren natürlich und ihn auffordern dagegen etwas zu unternehmen. Zusätzlich ein Lärmprotokoll führen.
ZitatIch möchte auch noch erwähnen, dass die Kinder natürlich auf den Wiesen spielen sollen, aber bitte keinen Fußball!
Da ich aus eigener Erfahrung weiß wie schrecklich das zwischen Häusern dröhnt fühle ich mit Dir.
ZitatAnmerken möchte ich noch, dass direkt nebenan (Entfernung höchstens 100m) ein großer Platz ist (im August findet dort unser Volksfest statt) mit Spielplatz, Bolzplatz ...
Also durchaus eine Spielfläche in der Nähe.
Noch was dazu.
Die Kündigung nicht per Einschreiben + Rückschein, wann dann per Einwurfeinschreiben.
Jetzt sollte eigentlich alles in trockenen Tüchern sein.
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