Moosbefall der Terrasse

  • Hallo werte Gemeinde,

    wie verhält es sich mit Moosbefall der Terrasse?
    Bin ich als Mieter verpflichtet, die Terrasse von Moos und Gras zu befreien oder ist dafür die Hausverwaltung/Vermieter zuständig?
    Ich habe jetzt den Mietvertrag nicht vorliegen, allerdings ist in der Nebenkostenabrechnung auch ein Posten "Gartenpflege" aufgeführt.
    Ohne Gewähr gebe ich hier an, nicht zur Gartenpflege im Mietvertrag verpflichtet zu sein.
    Ich meine, das ist durch Witterungseinflüsse verursacht und geht über einfache Gartentätigkeiten hinaus.
    Hat jemand einen Tipp oder Rat für mich?

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  • wie verhält es sich mit Moosbefall der Terrasse?


    Wenn Sie die Terrasse mit gemietet haben, sind Sie auch für die Pflege und Sauberkeit verantwortlich.

    Zitat

    Bin ich als Mieter verpflichtet, die Terrasse von Moos und Gras zu befreien oder ist dafür die Hausverwaltung/Vermieter zuständig?


    Siehe oben!

    Zitat

    Ich habe jetzt den Mietvertrag nicht vorliegen, allerdings ist in der Nebenkostenabrechnung auch ein Posten "Gartenpflege" aufgeführt.


    Der Posten Gartenpflege kann andere Bereiche des Grundstückes betreffen und muß nicht mit der Terrasse im Zusammenhang stehen.

    Zitat

    Ohne Gewähr gebe ich hier an, nicht zur Gartenpflege im Mietvertrag verpflichtet zu sein.


    Dann betrachten Sie auch meine Ausführen als "ohne Gewähr".

    Zitat

    Ich meine, das ist durch Witterungseinflüsse verursacht und geht über einfache Gartentätigkeiten hinaus.


    Dann sollten Sie sich an den Wettergott wenden.

    Zitat

    Hat jemand einen Tipp oder Rat für mich?

    Ja, lesen Sie erstmal Ihren Mietvertrag, könnte weiterhelfen.

  • Gehört die Terrasse zur Mietsache (Wohnung)?

    Wenn ja ist der Mieter für die Reinigung dieser zuständig. Genau wie für die Reinigung seiner Wohnung.

    Mit der Kostenart Gartenpflege hat das nichts zu tun.

    Zitat

    Ohne Gewähr gebe ich hier an, nicht zur Gartenpflege im Mietvertrag verpflichtet zu sein.

    Zur Zahlung selbiger aber eventuell.

    Zitat

    Ich habe jetzt den Mietvertrag nicht vorliegen...

    Dann raus suchen und lesen.

  • Hier nochmal der Link, weshalb ich frage:

    Pflicht des Mieters zur Beseitigung von Witterungssch


    Der Link ist nicht uninteressant.

    Allerdings dreht es sich da hauptsächlich um die Verneinung einer Instandhaltungs- und Schönheitsreparaturpflicht des Mieters bei Außenanlagen. Es ist von Schäden die Rede. Auch die Erwähnung des §538 BGB - der den Mieter davor schützt, für Verschlechterungen an der Mietsache verantwortlich gemacht zu werden, wenn er die Mietsache schlichtweg vertragsgemäß, also "anständig", nutzt - zielt darauf ab. Zudem scheint der Balkon dort bauliche Mängel zu haben, der die Feuchtigkeit (und damit auch Moos, Algen und Schäden an der Oberfläche) fördert.

    Hier in dem diskutierten Fall ist allerdings für mich zunächst die Frage, ob die Mietsache (die Terasse, so sie dazu gehört) vertragsgemäß benutzt wurde (also auch immer entsprechend gereinigt wurde). Damit zusammenhängend ist die Frage, ob wir hier von Schäden oder von Verunreinigungen reden müssen.

    Auch in dem Link wird ja Reinigung und Instandhaltung/Reparatur unterschieden. Es wird gesagt, dass der Mieter für durch Witterungseinflüsse erzeugte Schäden nicht verantwortlich ist. Es wird aber auch gesagt, dass wenn er die Flächen reinigt und nicht verkommen lässt, er allen seinen Pflichten nachgekommen ist. Im Umkehrschluss heißt das ja: Wenn er nicht gereinigt hat, könnte er mitschuldig sein.

    Irgendwo zwischen "gut gereinigt" und "gegen die Witterung (und etwaige bauliche Mängel) ist auch mit gutem Putzen nicht anzukommen" endet also die Pflicht des Mieters.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (24. Mai 2014 um 22:35)

  • Meiner Meinung nach ist Moos kein "Schaden", sondern eher mit Unkraut gleichzusetzen. Ein Schaden wäre sowas wie Frostsprünge an den Terrassenplatten, etc.

    Für Unkraut ist der Mieter eines Gartens / Terrasse jedoch selber verantwortlich. Dies unterliegt seiner Obhutspflicht und der daraus resultierenden Pflicht zur Pflege der Mietsache.
    Wenn Dein Vermieter diese Terrasse sieht, könnte er Dir sogar Frist geben, die Verunreinigung durch Unkraut zu beseitigen, oder selber eine Firma beauftragen, das Moos auf Deine Kosten zu beseitigen.

    Die Kosten der Gartenpflege / Pflege der Außenanlagen / etc. betreffen wohl eher die Gemeinschaftsflächen.


  • Leider ist der Mietvertrag im Moment in einem Ordner, welcher sich bei einem anderem Berater befindet.
    Sobald wieder in meinen Händen, lese ich nochmals genau nach.
    Bisher konnte ich allerdings nichts finden.

    Hier nochmal der Link, weshalb ich frage:

    Pflicht des Mieters zur Beseitigung von Witterungssch

    Soso! Ein ganzer Ordner befindet sich beim Berater und man konnte bisher nichts finden.
    Aber wenigstens einen Link für Drückeberger im Internet gefunden. Gratulation!

  • Wenn Dein Vermieter diese Terrasse sieht, könnte er Dir sogar Frist geben, die Verunreinigung durch Unkraut zu beseitigen, oder selber eine Firma beauftragen, das Moos auf Deine Kosten zu beseitigen.


    Ich muss jetzt hier keinen Vortrag darüber halten, welche Kraft Pflanzenwurzeln entwickeln können. Also: Das Zeugs wegkratzen und mit KOCHENDwasser nachspülen, um auch letztes Wachstum zuverlässig zu unterbinden.

  • Die Terasse sieht eher danach aus als ob der TE nicht gerade viel dafür getan hat sie sauber zu halten. Das sieht man am Umfeld des restlichen Bildes.

    Es gibt sehr gute Fugenkratzer bei dem man sich nicht mal mehr bücken braucht und diese kleine Fläche die dort zu sehen ist, ist man einen vormittag am Samstag etwas Zeit und schon ist alles wieder schön.
    Terasse nutzen aber nicht sauber machen wollen, das haben wir gerne.
    Gerade solche sollte man wissen was dort im Mietvertrag enthalten ist und was vereinbart wurde. Lest ihr nie eure Verträge durch bevor ihr sie achtlos unterschreibt?

  • Die Terasse sieht eher danach aus als ob der TE nicht gerade viel dafür getan hat sie sauber zu halten. Das sieht man am Umfeld des restlichen Bildes.

    Es gibt sehr gute Fugenkratzer bei dem man sich nicht mal mehr bücken braucht und diese kleine Fläche die dort zu sehen ist, ist man einen vormittag am Samstag etwas Zeit und schon ist alles wieder schön.
    Terasse nutzen aber nicht sauber machen wollen, das haben wir gerne.
    Gerade solche sollte man wissen was dort im Mietvertrag enthalten ist und was vereinbart wurde. Lest ihr nie eure Verträge durch bevor ihr sie achtlos unterschreibt?

    Wieso den MV durchlesen, der enthält meistens ohnehin nur Verpflichtungen und diese haben die meisten M. nicht so gern.
    Daß einer sich zu fragen getraut, ob er die verschmutzte/vermooste Terrasse putzen soll/muß--- ich staune.

  • Wieso den MV durchlesen, der enthält meistens ohnehin nur Verpflichtungen und diese haben die meisten M. nicht so gern.


    Haste schon jemals einen MV durchgelesen?

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