Mietminderungen

  • Hallo zusammen,

    wir haben eine Frage zur Mietminderung.

    Folgender Sachverhalt liegt vor:
    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten. Im Keller ist eine Praxis, welche von der Frau des Vermieters betrieben wird. Im Erdgeschoss wohnen wir und oben drüber wohnt die Frau des Vermieters mit beider Sohn. Der Vermieter ist zwar immer hier, wohnt aber postalisch nicht mit im Haus.
    Ab Juli 2012 – Juni 2013 haben in der Wohnung über uns Umbauarbeiten des Wohnzimmers nebst Balkon stattgefunden. Die Hausseite wurde eingerüstet und eine Firma hat mit Boschhämmern die Fliesen vom alten Balkon, den Giebel und die Decke der Wohnung im OG abgetragen. Über die Dauer waren mehrere Gewerke im Haus. Die Hausseite, welche eingerüstet wurde, ist genau die, an welcher auch unser Balkon ist. Leider hat uns der Vermieter nicht informiert, sodass wir uns erstmals am 05.07.2012 völlig unvorbereitet und überraschend der Firma XY mit ihren Elektro – Abbruchhämmern gegenüber sahen. Anfänglich dachten wir, dass es von kurzer Dauer sei, da uns der Vermieter irgendwann einmal gegenüber äußerte, dass sie ihren Balkon herrichten lassen wollten. Stattdessen wurde es ein größerer Um- und Anbau des Wohnzimmers, nebst Vergrößerung des Balkons. Auf unsere Anfrage, warum er denn nichts gesagt hätte, da der Lärm streckenweise unerträglich war, man konnte nicht unterhalten, beim Abbruch hat hier unten manchmal der Fußboden vibriert, mal abgesehen vom Schmutz, reagierte er für uns völlig unverständlich mit den Worten, er hätte es bei der Gemeinde beantragt und wüsste nicht, dass er es noch bei Irgendwen hätte beantragen müssen. Und das er nicht so feinfühlig wäre, um auf uns Rücksicht nehmen zu können. Wir waren völlig sprachlos, weil wir ehemals ein sehr gutes Verhältnis zueinander hatten und er doch weiß, dass mein Mann in zwei Schichten arbeitet. Wir haben zusammen Geburtstag gefeiert, die Garagendächer geteert, die Hecke geschnitten, die Terrasse verlegt etc etc. Und dann so was, absolut unbegreiflich für uns. Jedenfalls ging das Gerüst über unsere Balkonhälfte, und die Schuttrutsche auch. Der Bauschuttcontainer stand direkt vom unserem Balkon. Die Bauarbeiter benutzen unseren Balkon für sich sowieso, als wenn es ihr täglicher Weg wäre und legten Baumaterialien und Arbeitsmaterialien darauf ab. Des Weiteren benutzen sie gleich mal unseren Balkontisch als Arbeitstisch.

    Ab August 2012 – Juli 2013 haben wir dann aufgrund der daraus entstandenen Beeinträchtigungen und Belästigungen die Miete in Anlehnung an die Mietminderungstabelle gekürzt.

    Im Dezember 2013 haben wir dann eine Nebenkostenabrechnung erhalten, in welcher der Vermieter uns Mietrückstände in Höhe der Mietminderung in Rechnung stellte und fordert diese zurück. Wir haben noch einmal das Gespräch zu ihm gesucht und er sagte, dass er bereit wäre uns den ersten Monat zu erlassen, da es gar nicht so laut gewesen wäre. Und es für ihn keinen Unterschied mache, ob nun das Gerüst da gestanden hätte oder nun sein Balkon. Darauf hin haben wir die Forderung schriftlich als unberechtigt zurückgewiesen.
    Wir haben über die ganze Zeit ein Protokoll geführt und auch Fotos gemacht. Zudem kam noch, dass auch der Hof und die Zufahrt von Zeit zu Zeit von verschiedensten Handwerken mit Materialien und Sägemaschinen oder Fahrzeugen zugestellt war. Auch oft standen sie direkt vor unserer Garage, sodass wir immer erst bitten mussten, wenn wir weg wollten.

    Nun haben wir einen Brief vom Anwalt des Vermieters bekommen, worin steht, dass uns Mietminderungsrechte nicht zustünden. Die Arbeiten hatten keinen Einfluss auf unsere Wohnung, auch der Mietgebrauch war in dieser Zeit nicht beeinträchtigt. Wir sollten den Betrag bis zum 06.06.2014 auf sein Kanzleikonto überweisen, wenn es außergerichtlich bleiben soll

    So und nun?

    Grüße Ina

  • Hallo,

    was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
    Das verstehe ich jetzt nicht.

    Wir haben uns das nicht ausgesucht, das er nicht abrechnet und die Handwerker bestellt.

    Grüße Ina

    Einmal editiert, zuletzt von Perseus (25. Mai 2014 um 17:23)

  • Nein mit den nicht abgerechneten Jahren 2008 und 2009 der Nebenkosten.

    Grüße Ina

    ????
    Bitte erläutern.
    Er stellt in 2013 eine NK-Abrechnung aus, und rechnet da auch Kosten aus 2008 und 2009 aus?
    Das geht nicht. Eine Abrechnung darf nur ein Wirtschaftsjahr betreffen.
    Wenn er die Jahre 2008 u. 2009 nicht in dem darauffolgenden Jahr bis zum letzten Tag des Wirtschaftsjahres abgerechnet hat, ist es sein Problem. Dann bleibt er auf den Kosten sitzen.

  • Hallo,

    dieser Fred sollte sich eigentlich von der Abrechnung abgrenzen. Oben der erste Beitrag ist unser Anliegen.

    Kann nicht mal jemand diese Beiträge editieren, sonst wir das ein Durcheinander.

    Grüße Ina

  • ????
    Bitte erläutern.
    Er stellt in 2013 eine NK-Abrechnung aus, und rechnet da auch Kosten aus 2008 und 2009 aus?


    Neeee, das wurde hier durcheinander verwürfelt. *RESET-Knopf drücke* ;)

    Hallo,

    dieser Fred sollte sich eigentlich von der Abrechnung abgrenzen. Oben der erste Beitrag ist unser Anliegen.

    Kann nicht mal jemand diese Beiträge editieren, sonst wir das ein Durcheinander.


    Da das Forum nicht moderiert ist, wird das kaum einer machen. Muss aber auch nicht. Deine Einwände sind berechtigt.

    Also:
    Mietminderung wegen Baustellenbelästigung ist das Thema hier.
    Nebenkostenvorauszahlungseinbehalt wegen fehlender Abrechnungen das Thema im anderen Thread.

    Zu diesem Thema:
    Habe ich das richtig verstanden - es wurde nicht Deine Wohnung renoviert. Richtig?
    Stattdessen wurde die Wohnung des Vermieters renoviert/erweitert und Deine Mietsache beeinträchtigt durch Lärm und Balkonnutzung durch die Bauarbeiter?

    Falls ja, war Deine Mietminderung m. E. berechtigt und die Aussage im Anwaltsschreiben, dass Eure Wohnung und der Mietgebrauch nicht beeinträchtigt war, geradezu lächerlich.

    Entweder weiß der arme Anwalt nicht, wie es wirklich war, weil der Vermieter Mist erzählt hat, oder aber er lässt mal eben einen Versuchsballon los und schaut nur, wie einfach er Euch übertölpeln kann. Das alles natürlich immer unter der Annahme, dass Deine Ausführungen korrekt sind ...

    Also würde ich an Eurer Stelle sachlich und freundlich antworten, was wirklich Sache war und dass von einer Nicht-Beeinträchtigung ja wohl keine Rede sein kann.

  • Hallo,

    ja, du hast das richtig verstanden.

    Ich glaube kaum, dass der Anwalt weiß, was hier wirklich "abging".
    Ihn werden die Augen rausfallen, wenn er die Fotos sieht.
    Wir haben schon überlegt mit seinem RA einen Termin zu machen, um diese Angelegenheit überhaupt erst einmal zu besprechen.
    Ob er dann noch Klage einreicht?

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