Welche Kündigungsfrist?

  • Hallo,

    ich kann leider im Kündigungsforum keinen Thread erstellen, darum hier.

    Erstens:
    Ich wohne in meiner Wohnung seit dem 01.03.2013 und habe meinen Mietvertrag von meinem Vormieter übernommen. Dazu gab es einen Nachtrag zum Mietvertrag, in dem ich als Nachmieter festgelegt wurde, mit folgendem Wortlaut: "Der Nachmieter übernimmt den bestehenden Mietvertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten."

    Im Mietvertrag steht, dass dieser am 30.09.2013 endet (wurde anscheinend mit dem Vormieter so vereinbart). Laut §6 Kündigung, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nur wenn der Mietvertrag unbefristet ist.

    Frage: Wie lange geht jetzt meine Kündigungsfrist? Ganz normal 3 Monate oder kann ich eigentlich fristlos kündigen, laut dem Mietvertrag ist dieser ja gar nicht mehr gültig. Auf dem Nachtrag steht dazu auch nichts weiteres.

    Zweitens:
    Ich habe jetzt ziemlich kurzfristig eine Wohnung gefunden in die ich ab 15.07. ziehen kann. Würde ich ganz normal mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen müsste ich noch bis September Miete zahlen. Allerdings ist das ganze eine typische Studentenwohnung. Darum gehe ich davon aus, dass ich für diese mit ziemlicher Sicherheit zum 01.08. einen Nachmieter finden werde. Leider kann ich das ganze mit dem Mieter selbst nicht klären da dieser auf Anrufe nicht reagiert. Vor ein paar Tagen kam eine SMS er würde sich melden, passiert ist bis jetzt aber noch nichts. Ich habe mittlerweile immer mehr das Gefühl, dass er das ganze bis zum 01.06. hinauszögern will damit ich dann noch ein Monat länger auf der Wohnung sitze.

    Wie soll ich mich jetzt also am besten verhalten? Die Wohnung fristgerecht zum 31.08. kündigen oder lieber noch ein bisschen warten, evtl. einen Nachmieter finden und dann nur bis zum 30.07. Miete zahlen?
    Angenommen ich kündige diese zum 31.08., finde dann aber doch einen Nachmieter bereits zum 01.08. Hat der Vermieter dann trotzdem das Recht noch für einen Monat Miete zu kassieren obwohl ich gar nicht mehr darin wohne?

    So, ich hoffe das ganze ist wenigstens einigermaßen verständlich. Ich freu mich auf eure Antworten. :)

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht, dass dieser am 30.09.2013 endet (wurde anscheinend mit dem Vormieter so vereinbart)
    Frage: Wie lange geht jetzt meine Kündigungsfrist? Ganz normal 3 Monate oder kann ich eigentlich fristlos kündigen, laut dem Mietvertrag ist dieser ja gar nicht mehr gültig. Auf dem Nachtrag steht dazu auch nichts weiteres.


    Ist der Vertrag stillschweigend, also ohne das Mieter oder Vermieter widersprochen haben, fortgesetzt worden ist er unbefristet.

    Gleiches gilt falls keine oder eine unwirksame Begründung für die Befristung im Vertrag genannt ist.

    Du kannst nur ganz normal ordentlich mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen.

    Zitat

    Wie soll ich mich jetzt also am besten verhalten? Die Wohnung fristgerecht zum 31.08. kündigen

    Genau so.

    Zitat

    oder lieber noch ein bisschen warten, evtl. einen Nachmieter finden und dann nur bis zum 30.07. Miete zahlen?
    Angenommen ich kündige diese zum 31.08., finde dann aber doch einen Nachmieter bereits zum 01.08. Hat der Vermieter dann trotzdem das Recht noch für einen Monat Miete zu kassieren obwohl ich gar nicht mehr darin wohne?

    Angenommen Du findest 100 Interessenten, dann muß der Vermieter keinen einzigen davon akzeptieren.

    Er kann schlicht auf die Erfüllung des Vertrages bis zum Ende Deiner Kündigungsfrist bestehen.

  • Ok, danke für die schnelle Antwort. :)

    Gerne.

    Noch eins. Deine Kündigung in Schriftform muß spätestens am 4.6. beim Vermieter sein damit Du zum 31.8.14 kündigen kannst.

    Du kannst ja im Kündigungsschreiben erwähnen das einer Neuvermietung ab dem 1.8. deinerseits nichts im Wege steht.

  • Noch was dazu.

    Die Kündigung nicht per Einschreiben + Rückschein, wann dann per Einwurfeinschreiben.

    Jetzt sollte eigentlich alles in trockenen Tüchern sein.

  • Ist der Vertrag stillschweigend, also ohne das Mieter oder Vermieter widersprochen haben, fortgesetzt worden ist er unbefristet.


    Ja, nach §545 BGB ist das so. Aber der Paragraph kann im Mietvertrag einvernehmlich für dieses Mietverhältnis außer Kraft gesetzt worden sein. Dann wäre der Mietvertrag ausgelaufen.

    Gleiches gilt falls keine oder eine unwirksame Begründung für die Befristung im Vertrag genannt ist.


    Auch das würde ich dann bei Bedarf noch einmal genau im Mietvertrag ansehen, wie da was genau steht. Der ganze §575 BGB, der das so regelt, ist quasi reiner Mieterschutz. Es ist theoretisch auch möglich, dass im Mietvertrag andere, dem Mieter nicht zum Nachteil gereichende Vereinbarungen getroffen wurden, deren Einhaltung jetzt sogar zum Vorteil des Mieters wären.

    Du kannst nur ganz normal ordentlich mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen.


    Das mit dem "nur" würde ich daher jetzt also nicht so pauschal unterschreiben, bevor nicht der Mietvertrag nochmal genau abgeklopft wurde.

    Allerdings frage ich mich, ob ein Bestehen auf den eventuell doch schon ausgelaufenen Mietvertrag überhaupt sinnvoll wäre, denn der Mieter kann die neue Wohnung ja noch gar nicht belegen.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (24. Mai 2014 um 08:33)

  • Vom Vermieter gab es übrigens bis heute noch keine Reaktion, auch nicht auf meine SMS ob er an einer Weitervermietung ab dem 15.07. Interesse hat. Gibt es für mich dann noch etwas zu beachten, der Umzug steht ja bereits zum 15.07. an und ich werde dann auch aus der Wohnung draußen sein.

    Einmal editiert, zuletzt von port-royal (8. Juni 2014 um 09:31)

  • Noch eine andere Sache. Die Wand rund um die Balkontüre ist mit Schimmel befallen. Laut dem Vermieter liegt das daran, dass die Balkone das Stockwerk darüber undicht sind. Angeblich sind auch alle anderen Wohnungen auf meiner Etage betroffen. Er hat das ganze dann um Weihnachten rum überweißelt und wollte sich um das Problem kümmern nur habe ich natürlich seitdem auch nichts mehr von ihm gehört.
    Schimmelbefall ist ja Vermieter Sache, also muss ich in der Sache auch erst mal nichts weiteres berücksichtigen oder?


  • Im Mietvertrag steht, dass dieser am 30.09.2013 endet (wurde anscheinend mit dem Vormieter so vereinbart). Laut §6 Kündigung, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nur wenn der Mietvertrag unbefristet ist.

    Frage: Wie lange geht jetzt meine Kündigungsfrist? Ganz normal 3 Monate oder kann ich eigentlich fristlos kündigen, laut dem Mietvertrag ist dieser ja gar nicht mehr gültig. Auf dem Nachtrag steht dazu auch nichts weiteres.

    Sofern in dem Mietvertrag kein Grund der Befristung angegeben ist, war es ein unbefristeter Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist. Durch den Nachtrag wurde dieser dann auf unbestimmte Zeit von dem Nachmiter übernommen.
    Sie können mit 3-Monatsfrist kündigen.

  • Vom Vermieter gab es übrigens bis heute noch keine Reaktion,


    Das kann wohl nur jemand bewerten, der auch weiß, was genau Du nun wann getan hast.

    auch nicht auf meine SMS ob er an einer Weitervermietung ab dem 15.07. Interesse hat.


    SMS ist zwar (etwas) besser als Rauchzeichen, aber bei beiden weiß man nicht, ob sie auch gesehen wurden.

    Gibt es für mich dann noch etwas zu beachten, der Umzug steht ja bereits zum 15.07. an und ich werde dann auch aus der Wohnung draußen sein.


    :confused:
    "Pass auf, wenn du mit dem Umzugskarton die Straße überquerst", oder was möchtest Du jetzt hören? :rolleyes: ;)

  • Noch eine andere Sache. Die Wand rund um die Balkontüre ist mit Schimmel befallen. Laut dem Vermieter liegt das daran, dass die Balkone das Stockwerk darüber undicht sind. Angeblich sind auch alle anderen Wohnungen auf meiner Etage betroffen. Er hat das ganze dann um Weihnachten rum überweißelt und wollte sich um das Problem kümmern nur habe ich natürlich seitdem auch nichts mehr von ihm gehört.
    Schimmelbefall ist ja Vermieter Sache, also muss ich in der Sache auch erst mal nichts weiteres berücksichtigen oder?

  • Schimmelbefall ist ja Vermieter Sache, also muss ich in der Sache auch erst mal nichts weiteres berücksichtigen oder?


    Wenn Du den Schaden nachweislich gemeldet hattest und/oder der Vermieter seine bisherigen Aussagen und Tätigkeiten später nicht verleumdet, so wüsste ich jetzt nicht, welche Sorgen die Balkontüren Dir jetzt bereiten müssten.

  • Die Wand rund um die Balkontüre ist mit Schimmel befallen. Laut dem Vermieter liegt das daran, dass die Balkone das Stockwerk darüber undicht sind. Angeblich sind auch alle anderen Wohnungen auf meiner Etage betroffen.


    Kannste das beweisen?

  • Vom Vermieter gab es erwartungsgemäß bislang kein weiteres Lebenszeichen. Ich werde ihm nun einen weiteren Brief schreiben, dass ich die Wohnung gerne Mitte nächsten Monats übergeben würde. Sollte ich bis dahin nichts von ihm hören werde ich mit einem Freund ein Protokoll anfertigen und ihm dieses mit den Schlüssel per Post zuschicken. Hätte der Vermieter nun noch das Recht mich zum eigentlichen Kündigungsdatum (31.08.) hierher zu bestellen? Ich würde das wenn möglich ganz gerne vermeiden, da ich während der Semesterferien nicht in der Stadt bin.

  • Hätte der Vermieter nun noch das Recht mich zum eigentlichen Kündigungsdatum (31.08.) hierher zu bestellen?


    Yes, he has; und zwar zum Nachmittag/Abend des letzten Tages des Mietverhältnisses.

  • Sollte ich bis dahin nichts von ihm hören werde ich mit einem Freund ein Protokoll anfertigen und ihm dieses mit den Schlüssel per Post zuschicken. Hätte der Vermieter nun noch das Recht mich zum eigentlichen Kündigungsdatum (31.08.) hierher zu bestellen?


    Den Schlüssel vor einer wirklichen Übergabe und vom Vermieter unverlangt per Post an den Vermieter zu schicken, wäre so ziemlich das letzte, was mir einfallen würde.

    Meiner Ansicht nach gewinnst Du damit überhaupt nichts - außer das Risiko, dass anschließend behauptet werden könnte, da sei kein Schlüssel angekommen ...

    Verlieren würdest Du mit der Aktion die Zutrittsmöglichkeit zu der von Dir bis zum 31.08. angemieteten Wohnung. Das bedeutet aber nicht, dass deswegen die Wohnung übergeben ist, nur weil Du den Schlüssel auf Reisen geschickt hast.

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