Würde ich gutheißen!
Ich auch, bis auf per Einschreiben persönlich mit Rückschein.
Einschreiben + Rückschein ist ja schon schlimm, aber noch dazu persönlich, noch schlimmer.
Was ist wenn der Vermieter 4 Wochen z. B. im Urlaub ist und niemanden bevollmächtigt hat derartige Post entgegen zu nehmen? Von der Möglichkeit die Annahme zu verweigern, rede ich erst gar nicht.
Einwurfeinschreiben ist besser.
Laß Dir von einem möglichst neutralen Zeugen den Inhalt und die Aufgabe bei der Post bestätigen.
Zitat
ein Guthaben von knapp 900 Euro
Hat die HV die monatlichen Vorauszahlungen nach unten angepaßt?
Wenn nicht darfst Du das gemäß BGB § 560 Abs. 4 (Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.)
selbst tun. 900 : 12 = 75 € weniger monatliche Vorauszahlungen. Aber Vorsicht, der nächste Winter könnte ja einer werden der den Namen verdient. Vielleicht doch lieber nur 50 € weniger.
Der HV und dem Vermieter mitteilen, per Einwurfschreiben, das Du ab August statt xxx € nur noch xxx minus 50 € monatliche Vorauszahlungen zahlst.