Beiträge von anitari

    Zitat

    Was ist hier los?

    Was wohl? Der Vermieter möchte Sie nicht vorzeitig aus dem Vertrag entlassen.

    Zitat

    Was kann ich tun und kann ich überhaupt etwas tun?

    Wohnung und Schlüssel erst am letzten Tag des Mietverhältnisses zurück geben.

    Will der Vermieter vorher rein - gerne - aber nur gegen vorzeitige Vertragsentlassung.

    Zitat

    Es leuchtet mir ja auch weshalb sowas in einem Mietvertrag steht, dann sollte aber in Falle der gleichberechtigung dies auch für den Vermieter gelten,

    Im "Normalfall" ist das auch nur so wirksam. Ausnahme Staffelmietvertrag. Hier wäre auch ein einseitiger Kündigungsverzicht für den Mieter zulässig/wirksam.

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    Nun steht dort,das ich erst nach einem Jahr kündigen darf, was mich wurmt. Dort steht nur was von mir.

    Das wäre bei einem Staffelmietvertrag wirksam. Da kann auch einseitig nur für den Mieter ein Kündigungsverzicht vereinbart werden.

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    Weiterhin stört mich das datum wann dieses Jahr eigntlich abgelaufen wäre. Hier im Vertrag steht zum 28.02.2014. Dies entspricht meinen Mietbeginn zum 01.03.2013! Allerdings habe ich irgendwo gelesen das nicht der mietbeginn für sowas zählt sondern das datum des vertrag abschlusses,

    Was nur bei dem erlaubten Maximalzeitraum des Kündigungsverzichtes von 48, besser gesagt 48 minus 3, Monaten relevant wäre.

    Meine Antwort bezieht sich auf diesbezügliche Vereinbarungen in einem Formularmietvertrag.

    Zitat

    Wir zahlen aber weiter die Miete an unseren Vermieter.

    Dann hat der Pächter vermutlich die Wohnung nicht mit gepachtet. Klärt das mit Eurem Vermieter.

    Normalerweise wäre es so wie Kolinum schreibt:

    Zitat

    Der Erwerber, ob Pächter oder Käufer, übernimmt den bestehenden Mietvertrag ohne Wenn und Aber.


    Dann müßtet Ihr aber auch die Miete an den Pächter zahlen.

    Kündigen, warum auch immer, kann Euch nur Euer Vertragspartner. Und solange Ihr keine ordnungsgemäße Information habt (macht i. d. R. der mit dem ursprünglich der Vertrag geschlossen wurde) das dies der Pächter ist, bleibt das der an den Ihr die Miete zahlt.

    Ist rechtens.

    Zitat

    Ein paar Monate später wurde der gesamte Hof verpachtet, und zwar laut Pächter inklusive unserer Mietwohnung.

    Dann wäre er ja Euer Vermieter. Gibt es dazu eine Information des bisherigen Vermieters?

    An wen zahlt Ihr denn die Miete?

    Auch wenn das so sein sollte wie der Pächter sagt, einfach so vor die Tür setzen (kündigen) kann er Euch nicht.

    Zitat

    Habe dem Vermieter das ganze nun in einer kurzen Email mitgeteilt und er reagiert nicht mal darauf.

    Was? Die Mängel oder/und die Kündigung?

    Kündigung per E-Mail wäre unwirksam.

    Mängel zwar nicht unzulässig, aber wegen der Nachweisbarkeit das diese mitgeteilt wurden, nicht die beste Art der Zustellung.

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    Die Vermieter haben einem anderen Mieter gesagt das wäre ein Lüftungs und Heizproblem.

    Bei Kellerwohnungen nicht ganz auszuschließen.

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    Nun wollen die natürlich das ich potenziellen Nachtmietern die Wohnung zeige.

    Mietinteressenten die Wohnung zeigen ist nicht Aufgabe des Mieters.

    Zitat

    Mein Vermieter hat von mir verlangt, dass ich die Wohnung komplett streiche.

    Und was hat der Mietvertrag verlangt? Selbst bei einer wirksamen Renovierungsklausel hättest Du nach so kurzer Wohndauer, außer Du hast die Wohnung papageibunt gestrichen oder übernormal abgenutzt, nicht streichen müssen.

    Nun hast es aber getan. Und das in einer, wie der Vermieter meint, nicht fachmännischen Qualität. Dafür kann der Vermieter verlangen das Du das nachbesserst oder einen Teil der Kaution für die Renovierung verwenden.

    Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen trägt der Vermieter. Außer er kann die Ursache eindeutig einem Mieter zuordnen. Ist in der Praxis, vor allem bei Mehrfamilienhäusern, aber so gut wie unmöglich.

    Zitat

    Zwar zog er wirklich Ende des betreffenden Monats aus, doch hinterliess er die Wohnung wie sie war.

    Dann ist er doch nicht ausgezogen. Oder hat er die Wohnung bzw. alle Schlüssel übergeben?

    Wenn nicht hättest Du die Wohnung nicht betreten dürfen. Stichwort Hausfriedensbruch.

    Zitat

    Nun will er mich zivil strafrechtlich anzeigen.

    Eins geht nur. Strafrechtlich. Wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl käme in Frage.

    Alle diejenigen Kosten, die auf die leerstehenden Wohnungen entfallen, hat der Vermieter, der das Vermietungsrisiko selbst trägt, selbst zu bezahlen, wie zum Beispiel das Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.07.2010, Aktenzeichen: 12 U 26/09, entschieden hat. Dieses stellt zudem die einhellige Meinung der Rechtsprechung dar.

    Quelle Nebenkostenabrechnung bei Leerstand von Wohnungen | Wer muss zahlen?

    Merkwürdig bzw. unzulässig ist das die Reinigungskosten separat und nicht mit der Nebenkostenabrechnung berechnet.

    Es sei denn dies wurde mit den Mietern individuell, außerhalb des Mietvertrages, so vereinbart.

    Hast Du auch verstanden was Du gelesen hast?

    Zitat

    muss der Vermieter dies in Ordnung bringen lassen und den entsprechenden Teil der Malerarbeiten bezahlen.


    Wie willst Du nach 5 Monaten nachweisen das die Risse und Unebenheiten vorhanden waren? Jetzt ist doch alles verputzt und verspachtelt.

    Du hättest den Vermieter vorher über diese Mängel informieren müssen. Dann hätte er diese Arbeiten beauftragen und bezahlen müssen. Sofern er tatsächlich dazu verpflichtet wäre.

    Da Du aber diese Arbeiten in Auftrag gegeben hast mußt Du sie auch zahlen.

    Würde ich gutheißen!

    Ich auch, bis auf per Einschreiben persönlich mit Rückschein.

    Einschreiben + Rückschein ist ja schon schlimm, aber noch dazu persönlich, noch schlimmer.

    Was ist wenn der Vermieter 4 Wochen z. B. im Urlaub ist und niemanden bevollmächtigt hat derartige Post entgegen zu nehmen? Von der Möglichkeit die Annahme zu verweigern, rede ich erst gar nicht.


    Einwurfeinschreiben ist besser.

    Laß Dir von einem möglichst neutralen Zeugen den Inhalt und die Aufgabe bei der Post bestätigen.


    Zitat

    ein Guthaben von knapp 900 Euro

    Hat die HV die monatlichen Vorauszahlungen nach unten angepaßt?

    Wenn nicht darfst Du das gemäß BGB § 560 Abs. 4 (Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.)

    selbst tun. 900 : 12 = 75 € weniger monatliche Vorauszahlungen. Aber Vorsicht, der nächste Winter könnte ja einer werden der den Namen verdient. Vielleicht doch lieber nur 50 € weniger.

    Der HV und dem Vermieter mitteilen, per Einwurfschreiben, das Du ab August statt xxx € nur noch xxx minus 50 € monatliche Vorauszahlungen zahlst.

    Sind denn vertraglich überhaupt monatliche Vorauszahlungen für Nebenkosten vereinbart? Denn nur dann muß der Vermieter 1 x jährlich, in Textform, darüber abrechnen.

    Zitat

    Er würde in den nächsten Tagen mal vorbeischauen und dann eine "gemeinsame Durchsicht der Nebenkosten" dann mit ihr vornehmen.

    Ist das überhaupt rechtens?

    Natürlich ist das rechtens, sogar sehr nett, das der Vermieter persönlich mit dem Mieter die Nebenkosten durch sieht:cool:

    Zitat

    Hinzu sei gesagt wir Zahlen die Miete wie abgesprochen zum 15. Am

    Ist das auch irgend wie schriftlich festgehalten? Wenn nicht seit Ihr jeden Monat am 4. Werktag mit der Miete in Verzug.

    Eine Abmahnung wegen verspäteter Mietzahlung reicht um in Wiederholungsfall fristlos zu kündigen.

    Als 1. Rat/Tipp für die Zukunft statt Einschreiben + Rückschein, Einwurfeinschreiben. Da kann die Annahme nicht verweigert werden.

    Ist denn der Mieter am 30.6. ausgezogen?

    Für jeden Tag den der Mieter nach Mietende die Wohnung nutzt kannst Du eine Nutzungsentschädigung geltend machen.

    Was ist mit Kaution? Die kann nach Mietende auch für Mietrückstände verwendet werden.

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