Verpachtung trotz bestehender Vermietung??

  • Hallo ihr Lieben,

    Ich habe hier und bei Google leider keine Antwort auf meine Frage erhalten. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

    Wir wohnen auf einem Hof in einem Bauernhaus (untere Wohnung). Ein paar Monate später wurde der gesamte Hof verpachtet, und zwar laut Pächter inklusive unserer Mietwohnung.
    Ist das rechtens? Wir wussten auch nichts davon. Kann der Pächter uns jetzt einfach vor die Tür setzen wenn er will?

    Ich danke euch schonmal im voraus.

    Grasse Grevyn

  • Ist rechtens.

    Zitat

    Ein paar Monate später wurde der gesamte Hof verpachtet, und zwar laut Pächter inklusive unserer Mietwohnung.

    Dann wäre er ja Euer Vermieter. Gibt es dazu eine Information des bisherigen Vermieters?

    An wen zahlt Ihr denn die Miete?

    Auch wenn das so sein sollte wie der Pächter sagt, einfach so vor die Tür setzen (kündigen) kann er Euch nicht.

  • § 566 BGB Kauf bricht nicht Miete
    (1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

    Nein, kann er nicht. Der Erwerber, ob Pächter oder Käufer, übernimmt den bestehenden Mietvertrag ohne Wenn und Aber.

  • Kann er uns dann einfach kündigen wegen Eigenbedarf wenn er den Wohnraum nutzen möchte? Wir zahlen aber weiter die Miete an unseren Vermieter.

    Danke für die schnellen antworten und Grüsse

    Grevyn

  • Zitat

    Wir zahlen aber weiter die Miete an unseren Vermieter.

    Dann hat der Pächter vermutlich die Wohnung nicht mit gepachtet. Klärt das mit Eurem Vermieter.

    Normalerweise wäre es so wie Kolinum schreibt:

    Zitat

    Der Erwerber, ob Pächter oder Käufer, übernimmt den bestehenden Mietvertrag ohne Wenn und Aber.


    Dann müßtet Ihr aber auch die Miete an den Pächter zahlen.

    Kündigen, warum auch immer, kann Euch nur Euer Vertragspartner. Und solange Ihr keine ordnungsgemäße Information habt (macht i. d. R. der mit dem ursprünglich der Vertrag geschlossen wurde) das dies der Pächter ist, bleibt das der an den Ihr die Miete zahlt.

  • § 566 BGB Kauf bricht nicht Miete
    (1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

    Nein, kann er nicht. Der Erwerber, ob Pächter oder Käufer, übernimmt den bestehenden Mietvertrag ohne Wenn und Aber.


    Der Paragraph zieht hier?

    Wo steht aber, dass "Kauf" auch "Pacht" bedeuten kann und dass "veräußert" auch "verpachtet" bedeuten kann und dass "Erwerber" auch "Pächter" bedeuten kann? Auch ist der gepachtete Hof doch nicht "Eigentum" des Pächters.

    Ich will jetzt nicht behaupten, dass der Mieter hier jetzt total schutzlos ist, denn seine Mieterrechte sind ja sicherlich nicht alle wie durch Zauberhand aufgehoben, aber ob überhaupt das Mietverhältnis wirklich mit allen Rechten und Pflichten des (Ex-Vermieters) auf den Pächter übergegangen ist und ob das tatsächlich alleine (falls überhaupt) der hier angesprochene §566 BGB auslöst (oder ob das noch irgendwo anders steht), würde mich noch etwas genauer interessieren.

    Ich kann mir auch vorstellen, dass der Paragraph hier nicht zieht und die Rechte und Pflichten bezüglich der bereits zuvor vermieteten Wohnung im Pachtvertrag verhandelt worden sein müssen.

    Wenn ich lese, dass die Miete weiter an den alten Vermieter gezahlt wird, unterstützt das meine Zweifel.

  • Der bisherige Vermieter kann sagen, was er will.
    Erst wenn Sie von ihm eine schriftliche Mitteilung bekommen, das der Pächter auch gleichzeitig der neue Vermieter ist, wäre das rechtens. An dem bisherigen Vertrag würde sich nichts ändern.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!