Wir haben tapezieren lassen. Alte Tapete runter, neue drauf, streichen – klar, bezahlen wir.
Aber: Da es an Decke und Wänden kleine Risse und Unebenheiten gab, hat die Malerfirma noch diese Arbeiten ausgeführt:
-Putzuntergrund mit gipshaltiger Spachtelmasse bis zu 30% der Fläche spachteln und nachschleifen
-Grundierung
Alles wurde von uns bezahlt. Nun las ich aber:
Laut Berliner Mieterverein heißt es: „Schäden, die der Mieter nicht verschuldet hat. Ist zum Beispiel die Decke gerissen oder der Putz abgefallen, muss der Vermieter dies in Ordnung bringen lassen und den entsprechenden Teil der Malerarbeiten bezahlen.“
Somit ergeben sich folgende Fragen: Hätte der Vermieter diese Arbeiten bezahlen müssen? Wenn ja: Kann ich mir das Geld vom Vermieter zurückholen (gut 5 Monate sind seitdem vergangen). Hätte der Vermieter vorher über die dadurch entstehenden und von ihm zu tragenden Kosten informiert werden müssen? Gibt es dazu einen Paragraphen, der das regelt?