Schadenersatz wg. Mietausfall nach Auszug ?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bin noch neu im Forum. Ich bin auf der Suche nach Informationen auf auch gestoßen. Da ich aber noch nichts passendes gefunden habe frage euch mal nach Meinungen und Erfahrungen. Dass die ganze Sache ggf. vom Fachanwalt geklärt werden muss ist mir natürlich klar, aber noch hoffe ich, dass ich das irgendwie so geregelt bekomme.

    Ich versuche mal kurz zusammen zu fassen:

    Ich habe mit meinem Mieter schon diverse Schwierigkeiten im Bezug auf Geld gehabt. Kurz um, er hat bereits einmal eine Abmahnung erhalten und auch schon eine fristlose Kündigung. Da ich eine viel zu liebe Vermieterin bin hab ich mich mit Ihm auf eine eine Ratenzahlung seiner Schulden geeinigt. Unter der Bedingung, dass er künftig telefonisch erreichbar ist (bzw. zurück ruft), seine Raten und die Miete pünktlich zahlt und sich selbständig meldet, wenn es finanzielle Probleme etc. gibt, damit man frühzeitig eine Regelung findet. Das war mit Mitte Januar.

    So das ganze hat dann auch wunderbar geklappt, bis mein Mieter fristgerecht zum 30.06.14 gekündigt hat.

    Er hat weder im Mai, noch im Juni die Miete, noch die Raten gezahlt. Er hat also Schulden von über € 1.200 bei mir. Dazu habe ich Ihm ein Einschreiben Rückschein geschickt, dass die Vereinbarung damit hinfällig ist und ich Den Gesamtbetrag bis zum 06.06.14 auf meinem Konto erwarte. Er hat das Einschreiben nicht bei der Post abgeholt und natürlich nicht gezahlt. Gut, das er nicht zahlt war zu erwarten. Ich habe also dafür einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt, der sollte die Tage bei im eintrudeln (und bitte lieber Gott lass Ihn das wieder ignorieren, das macht es mir dann einfacher).

    So nun das eigentliche Problem:

    Ich habe Ihn, nachdem ich ihn telefonisch ja NIE erreiche, in dem Schreiben von Ende Mai aufgefordert sich bei mir umgehend telefonisch zu melden, damit ich mit ihm absprechen wann ich mit etwaigen Nachmietern in die Wohnung zur Besichtigung kann, damit ich diese dann auch Nahtlos weiter vermieten kann. Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er dazu verpflichtet ist mich mit Mietinteressenten nach Absprache in die Wohnung zu lassen. Ich habe ihm auch mitgeteilt, dass ich ihn notfalls auch mit Rechtsmitteln Schadenersatzpflichtig mache, wenn ich deshalb einen Mietausfall habe.

    Tja das Schreiben hat er ja nicht abgeholt, das kam letzte Woche zurück und er hat sich natürlich nicht gemeldet.

    Ich habe auch zufällig eine Nachmieter, der aber natürlich vorher die Wohnung sehen will, was ja leider nicht geht.

    Nun jetzt habe ich im Netz leider nichts zum Thema Schadenersatz in dieser Situation gefunden. Wie denkt ihr darüber? Ich denke, dass ich hier einen Anspruch geltend machen kann. Nur ist das auch rechtlich durch zu drücken?

    Meine Anwälten will ich hierzu erst Anrufen, wenn ich weiß, was aus dem Mahnbescheid geworden ist.

    Vielen Dank schon mal, ich bin gespannt, wie ihr das seht.

    Beste Grüße

    CunaBaby

  • Vielleicht hilfreich zum Procedere. Sie müssen halt abwarten. Eine Verjährung Ihrer Ansprüche wäre erst mal gehemmt
    http://www.koarb.de/media/custom/1446_72_1.PDF?1360153569

    Hey,

    Danke für die Antwort. Der Mahnbescheid ist ja bereits raus, das kenne ich schon, da es nicht der erste Mietpreller ist.

    Mich interessiert vor allem, ob ich Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen kann aufgrund eines Mietausfalles. Denn momentan sieht es nicht so aus, als ob ich mit irgendeinem Mietinteressenten noch vor Ende des Monats die Wohnung anschauen kann.

    Liebe Grüße

    CunaBaby

  • Hallo CunaBaby,

    "Er hat das Einschreiben nicht bei der Post abgeholt"
    - Damit ist zu rechnen. Hättest Du es ihm als Einwurfeinschreiben geschickt, wäre es auf jeden Fall beweisbar in seinen Machtberech gelangt.
    Eines mit Rückschein hingegen ist fast nichts wert.

    "Nun jetzt habe ich im Netz leider nichts zum Thema Schadenersatz in dieser Situation gefunden. Wie denkt ihr darüber?"
    - ... dass dies nicht mehr Mietrecht ist.

  • Hallo CunaBaby,

    "Er hat das Einschreiben nicht bei der Post abgeholt"
    - Damit ist zu rechnen. Hättest Du es ihm als Einwurfeinschreiben geschickt, wäre es auf jeden Fall beweisbar in seinen Machtberech gelangt.
    Eines mit Rückschein hingegen ist fast nichts wert.

    "Nun jetzt habe ich im Netz leider nichts zum Thema Schadenersatz in dieser Situation gefunden. Wie denkt ihr darüber?"
    - ... dass dies nicht mehr Mietrecht ist.

    Ist ein Mietausfall, dann Zivilrecht?
    Gut dann werde ich warten, bis was beim Mahnbescheid raus kommt und mich dann mit meiner Anwältin wohl darüber unterhalten müssen. Trotzdem danke.

    LG CunaBaby

  • Als 1. Rat/Tipp für die Zukunft statt Einschreiben + Rückschein, Einwurfeinschreiben. Da kann die Annahme nicht verweigert werden.

    Ist denn der Mieter am 30.6. ausgezogen?

    Für jeden Tag den der Mieter nach Mietende die Wohnung nutzt kannst Du eine Nutzungsentschädigung geltend machen.

    Was ist mit Kaution? Die kann nach Mietende auch für Mietrückstände verwendet werden.

  • Hallo Zusammen,

    nein der Mieter ist nicht ausgezogen. Ich habe am 30.06. auf Rat auf Rat meiner Anwältin beim Bei der Gemeinde angerufen um zu erfahren, ob er sich bereits umgemeldet hat (um künftig schiftverkehr richtig zu adressieren). Hat er natürlich nicht.

    So, die Dame war dann recht nett und auskunftsfreudig. Ich fragte Sie also, ob sie wisse, wem das Haus schräg gegenüber unserem ( ein kleinerer Nebenort, und angeblich soll das Haus dem Arbeitgeber meines Mieters gehören, bei dem er eingezogen sei) gehöre. Sie wusste es und bestätigte, dass dieser auch als Handwerke im Ort selbständig sei.

    Nun habe ich also dort angerufen und höflich gefragt, ob es denn stimme, dass Herr XYZ dort arbeite und nu auch wohne, weil ich Ihn leider nicht erreiche und er noch die Schlüssel hat. Der Chef bestätigte dies dann und fragte, ob er was ausrichten könne. Darauf sagte ich ihm, dass er dem jungen Mann doch bittbsagen möge er mlchte sich umgehend melden, wenn er nicht noch mehr Schwierigkeiten haben will. Ich habe keine Ahnung was nun der Chef genau gemacht hat, aber mein Mieter hat sich dann sehr schnell gemeldet.

    Wir hatten dann für heute die Übergabe vereinbart. Er kam dann auch brav. Die Wohnung war grundsätzlich sauber. aber die Schließklappe vom Gefrierfach des Kühlschrankes wär abgebrochen und die wänder waren gelb vom Rauch. Also würde im Übergabeprotokoll festgehalten, dass er noch eine Schlüssel behLten hat und bis zum 14.06.14 den Kühlschrank zu reparieren/ersetzen hat und zu weißeln hat. Bis dahin hat er auch Miete zu zahlen.

    Zum bereits erhaltenen Mahnschreiben bzgl. Der nicht gezahlten Mieten und Der Stromrechnung hat er nicht ein Wort gesagt. die Kaution ist bei Money Fix bereits beantragt und wird auch ausgezahlt. Nur deckt die bei weitem nicht den Schaden.

    Nun bleibt es abzuwarten, ob er bis spätestens 14. alles fertig hat und ob er freiwillig die anteilige Miete zahlt. Sollte er vorher fertig sein zahlt er auch nur, bis er ordentlich an mich übergibt. Ich gehe allerdings davon aus, dass ich diese Miete und den Schaden am Kühlschrank wieder gerichtlich eintreiben werden muss, ganz zu Schweigen von den Nebenkostenabrechnungen 2013 (noch nicht fertig) und 2014.

    Sobald es etwas neues gibt halte ich euch auf dem Laufenden.

    Künftig wird es bei mir nur noch Einwurf Einschreiben geben! Vielen Dank für diesen wirklich hilfreichen Tip!

    Ps: sorry, dass es wieder lang geworden. Ich muss noch üben Dinge kurz zusammen zu fassen :)

    LG CunaBaby

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!