Nach tatsächlichem Verbrauch muß der Vermieter nur abrechnen wenn alle Wohnungen mit geeigneten Meßgeräten (Zählern) ausgestattet sind.
Nach Personen darf der VM übrigens nur abrechnen wenn das vertraglich vereinbart ist.
Den Steuerberater des Vermieters, der vermutlich die Abrechnung erstellt hat, mußt Du natürlich nicht zahlen. Das fällt unter Verwaltungskosten und die dürfen nicht umgelegt werden.
Hohe Nachzahlungen für das Jahr 2013 sind übrigens keine Seltenheit. Langen und kalten Winter schon vergessen?
Apro Pos, Heizung? Werden die Heizkosten auch zu 100 % nach der Wohnfläche abgerechnet? Wenn ja wäre das nur rechtens wenn es ein 2FH ist in dem Du gemeinsam mit dem VM wohnst.
Ansonsten ist der Vermieter verpflichtet nach der Heizkostenverordnung abzurechnen. Tut er das nicht darf der Mieter die Jahresheizkosten aus der Abrechnung um 15 % kürzen.