Fragen zur Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,

    ich habe erst kürzlich (Einzug 01.09.2012 - Neubau Erstbezug) meine erste Nebenkostenabrechnung erhalten.

    Nun habe ich ein paar Fragen die in meinem Kopf herumwuseln:

    1.) Ich habe etwas über eine 12 Monate Frist gelesen an die sich der Vermieter halten muss? Die erste Nebenkostenabrechnung vom Zeitraum 01.09.2012 - 30.06.2013 habe ich nun erst Ende Juni 2014 erhalten. Anscheinend hat die Verwaltung das in letzter Minute wohl noch geschafft sich daran zu halten? :eek: :mad:

    2.) Auf der Nebenkostenabrechnung ist "Wartung für Doppelparker (Tiefgarage)" enthalten - der nicht von mir gemietet und aus dem Vertrag gestrichen wurde (anderweitig vermietet worden). Das muss ich doch nicht wirklich zahlen? :confused:

    3.) Es werden Stromkosten für die allgemeine Hausbeleuchtung abgerechnet, darin ist wohl ebenfalls die Tiefgarage enthalten - müssten hier die Stromkosten bei mir abgezogen werden? Es ist sehr kleinlich, aber die Tiefgarage ist groß und Geld ist Geld. :)

    4.) Eine Abrechnung für den 01.07.2013 - 30.06.2014 habe ich bisher noch nicht erhalten.
    Hier wirft sich bei mir folgende Frage auf:
    Da ich die erste Nebenkostenabrechnung erst jetzt erhalten habe, konnte ich nicht einschätzen wie die Nebenkosten im Winter 2013/2014 sein werden und befürchte nun eine weitere Nachzahlung. Wenn ich gewusst hätte, dass ich mehr Heizkosten benötige, hätte ich dementsprechend weniger geheizt. Kann man eine Nachzahlung auf Grund der späten Nebenkostenabrechnung 2012-2013 irgendwie anfechten oder mindern?


    Vielen Dank im Voraus und ich hoffe die Fragen sind nicht allzu dämlich.. :)
    Beste Grüße

  • Zitat

    Anscheinend hat die Verwaltung das in letzter Minute wohl noch geschafft sich daran zu halten?

    Sieht so aus.

    Zitat

    2.) Auf der Nebenkostenabrechnung ist "Wartung für Doppelparker (Tiefgarage)" enthalten - der nicht von mir gemietet und aus dem Vertrag gestrichen wurde (anderweitig vermietet worden). Das muss ich doch nicht wirklich zahlen?

    Alle laufenden Kosten im Sinne § 1 Betriebskostenverordnung können auf alle Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Einfach mal nachschauen.

    Zitat

    3.) Es werden Stromkosten für die allgemeine Hausbeleuchtung abgerechnet, darin ist wohl ebenfalls die Tiefgarage enthalten - müssten hier die Stromkosten bei mir abgezogen werden?

    Siehe Zweitens.

    Zitat

    Kann man eine Nachzahlung auf Grund der späten Nebenkostenabrechnung 2012-2013 irgendwie anfechten oder mindern?

    Die Betriebskostenabrechnung 2013 war nicht verspätet (Sofern der Abrechnungszeitraum 01.07.2012-30.06. 2013 ist), sondern fristgemäß.
    Ansonsten: Du zahlst das, was Du verbraucht hat (zzgl. der verbrauchsunabhängigen Kosten). Da gibt es nichts zum anfechten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • 1.) Ich habe etwas über eine 12 Monate Frist gelesen an die sich der Vermieter halten muss? Die erste Nebenkostenabrechnung vom Zeitraum 01.09.2012 - 30.06.2013 habe ich nun erst Ende Juni 2014 erhalten. Anscheinend hat die Verwaltung das in letzter Minute wohl noch geschafft sich daran zu halten? :eek: :mad:

    Auch ich wundere mich immer wieder über das perfekte Timing am letzten Tag die Rechnung auf den Weg zu bringen.

    Zu 2. und 3. konsultieten Sie Ihren Vermieter. Aber eher vorher den Mietvertrag.

    Zitat

    4.) Eine Abrechnung für den 01.07.2013 - 30.06.2014 habe ich bisher noch nicht erhalten.

    Erhalten Sie spätestens am 30.06.2015

    Zitat

    Da ich die erste Nebenkostenabrechnung erst jetzt erhalten habe, konnte ich nicht einschätzen wie die Nebenkosten im Winter 2013/2014 sein werden und befürchte nun eine weitere Nachzahlung.

    Ja, das liegt in der Natur der Sache.

    Zitat

    Wenn ich gewusst hätte, dass ich mehr Heizkosten benötige, hätte ich dementsprechend weniger geheizt.

    Wenn ich 1988 gewusst hätte, was ich heute weiß, hätte ich mir die Villa von der alten kinderlosen Dame doch schenken lassen und hätte heute 800T€ bekommen. So ist das im Leben

    Zitat

    Kann man eine Nachzahlung auf Grund der späten Nebenkostenabrechnung 2012-2013 irgendwie anfechten oder mindern?

    Aber nun wirklich nicht. Die Abrechnung ist Ihnen doch fristgerecht zugegangen und es wird leider nichts mit rausschinden.

  • Zitat

    Alle laufenden Kosten im Sinne § 1 Betriebskostenverordnung können auf alle Mieter umgelegt werden ...

    Klitze kleines Verschreiberchen nehme ich mal n § 2 ...

  • Zitat

    Da ich die erste Nebenkostenabrechnung erst jetzt erhalten habe, konnte ich nicht einschätzen wie die Nebenkosten im Winter 2013/2014 sein werden und befürchte nun eine weitere Nachzahlung.

    Ihr Nutzungszeitraum, 01.09.12 - 30.06.13, waren fast ausschließlich Heizmonate und 4 davon verdammt kalte. Selbst der Mai 2013 war vielerorts noch nicht wirklich heizfrei.

    Wenn die monatlichen Vorauszahlungen nach dieser Abrechnung angepaßt werden dürfte für die nächste, wegen des sehr milden Winters, kaum eine Nachzahlung zu erwarten sein.

    Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch die Vorauszahlungen?

  • Klitze kleines Verschreiberchen nehme ich mal n § 2 ...

    Eigentlich passt beides.
    Ich bezog mich auf den § 1 BetrKV um aufzuzeigen, wie sich Betriebskosten definieren, d.h. zu verdeutlichen, dass eine Tiefgarage, bzw. der Doppelparker als Anlage, ebenso als Teil des Gebäudes zu sehen ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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