Erlaubte Abrechnungszeiträume - unter 12 Monate nur mit "triftigem Grund"?

  • Hallo,

    ich hätte eine Frage zu erlaubten Abrechnungszeiträumen bei Nebenkosten.

    Wenn ich zum 15.05.2012 in eine Wohnung gezogen bin und bekomme dann eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.07.2012 - 30.06.2012 und eine separate für die eineinhalb Monate 15.02.2012 - 31.03.2012 - ist dies zulässig? Es geht darum dass mir die Abrechnung ganz haarscharf an der Grenze zur "Nachzahlungsverjährung" (2 Jahre) zugestellt wurde, nämlich Ende Juni diesen Jahres. Sprich es wurde einfach der Zeitraum abgerechnet, so dass eine Nachzahlung noch erfolgen muss und der Zeitraum davor, für den keine Nachzahlung mehr gefordert werden kann, separat.
    Zur Information: Die Vormieter wurden ganz normal bis zum 14.05.2012 abgerechnet, es gibt also keine festgelegte Abrechnungsperiode oder ähnliches im Haus.

    Danke für jede Hilfe!

  • Stellen Sie erst mal die jahreszahlen richtig.

    Oh, das stimmt das ist so Blödsinn, es muss natürlich heißen:

    ...und eine separate für die eineinhalb Monate 15.05.2012 - 30.06.2012 - ist dies zulässig?

    Der Abrechnungszeitraum, maximal 12 Monate, muß in der Abrechnung stehen. Dazu der Nutzungszeitraum.

    Verstehe ich nun nicht ganz? Abrechnungszeitraum ist der 01.07.2012 - 30.06.2012. Von einem Nutzungszeitraum wird nichts erwähnt.

  • Nein nein, wir bewegen uns im Jahr 2012. Genau darum geht es ja. Wäre zu dem Zeitpunkt, sprich Ende Juni 2014, die reguläre "Standard"-Abrechnung 15.05.2012 - 14.04.2013 bei mir angekommen, müsste ich keinen Cent nachzahlen (2 Jahre --> Verjährung).

    Das ist ja der Punkt, um den es hier geht...

  • Nicht nur der separate war falsch, sondern der andere macht auch keinen Sinn. Sie sollten schon gelegentlich nochmal Ihr eigenes Geschriebenes lesen und auch dieses korrigieren.

  • Nicht nur der separate war falsch, sondern der andere macht auch keinen Sinn. Sie sollten schon gelegentlich nochmal Ihr eigenes Geschriebenes lesen und auch dieses korrigieren.

    Ok, noch eine falsche Jahreszahl, Entschuldigung.

    Also nochmal das Ganze:

    "Wenn ich zum 15.05.2012 in eine Wohnung gezogen bin und bekomme dann eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.07.2012 - 30.06.2013 und eine separate für die eineinhalb Monate 15.05.2012 - 30.06.2012 - ist dies zulässig?"

    Die Jahres-Abrechnung habe ich erhalten am 30.06.2014 (ja, 2014...). Die Abrechnung für die eineinhalb Monate davor steht noch aus.

  • Du sagst ja selbst die Fristen wurden eingehalten, mir ist nicht beaknnt dass hier was dagegen spricht, die Abrechnungen so zu stellen. Die Werte scheinen ja korrekt zu sein.

    :rolleyes:

    nur M-M.

  • Der Abrechnungszeitraum geht von Juni 12 bis Mai13. Dann muß Ihnen die Abrechnung bis zum 30.Mai 2014 zugehen.

    Für die 1,5 Monate vor dem Juni würde den Abrechnungszeitraum Juni 11 bis Mai 12 betreffen und diese Abrechnung für 1,5 Monate hätte Ihnen bis zum 30. Mai 2013 zugenen müssen. Sie brauchten für diesen Zeitraum nichts mehr zu zahlen.

  • Aber darf denn der Abrechnungszeitraum so einfach verkürzt werden - in diesem Fall auf 1,5 Monate? Normalerweise wird doch für ein Jahr abgerechnet? Genau so steht es übrigens auch im Mietvertrag: "über die Vorauszahlung ist jährlich einmal abzurechnen". Heißt für mein Verständnis der Abrechnungszeitraum hätte 15.05.2012 - 14.05.2013 sein müssen.

  • Ob sie korrekt ist, ist ja genau die Frage. Meiner Meinung nach nicht (zeitlich). Verjährung wäre in diesem Fall zu meinen Gunsten, da (nicht gerade geringe) Nachzahlung.

  • Der Abrechnungszeitraum beträgt ein Jahr. Er beginnt am 1. Juli und endet am 30. Mai des Folgejahres. In Ihrem Fall.
    Hier also von Juli 2011 - Mai 2012. Da Sie am 15. Mai 2012 eingezogen sind, haben Sie Betriebskosten für die 1,5 Monate zu zahlen.
    Dafür hätten Sie eine Betriebskostenabrechnung für Juli 2011 bis Juni 2012 (Abrechnungszeitraum) anteilig für 1,5 Monate erhalten müssen. Diese Rechnung hätte Ihnen bis spätestens 30 Juni 2013 zugehen müssen. Somit brauchen Sie für die 1,5 Monate keine Betriebskosten zahlen.

    Das ist mein letzter Beitrag. Ich hoffe das das nun mal begriffen wird.

    Mein Beitrag #10 ignorieren, da Datumsangabe falsch.:confused:

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (13. Juli 2014 um 09:03)

  • Oh, das stimmt das ist so Blödsinn, es muss natürlich heißen:

    ...und eine separate für die eineinhalb Monate 15.05.2012 - 30.06.2012 - ist dies zulässig?


    Verstehe ich nun nicht ganz? Abrechnungszeitraum ist der 01.07.2012 - 30.06.2012. Von einem Nutzungszeitraum wird nichts erwähnt.

    In der Abrechnung muß der Abrechnungszeitraum und der Nutzungszeitraum (Mietzeitraum) genannt sein. Ansonsten ist die Abrechnung formell falsch.


    In der Regel beträgt der Abrechnungszeitraum 12 Monate. Wäre hier immer der 01.07. - 30.06. des Folgejahres.

    Zitat

    Wenn ich zum 15.05.2012 in eine Wohnung gezogen bin und bekomme dann eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.07.2012 - 30.06.2013 und eine separate für die eineinhalb Monate 15.05.2012 - 30.06.2012 - ist dies zulässig?"

    Für diesen Nutzungszeitraum hätte die Abrechnung spätestens am 30.06.2013 erfolgen müssen. Über den Abrechnungszeitraum 01.07.2011 - 30.06.2012, darin enthalten der Nutzungszeitraum 15.05. - 30.06.2012. Aber das ist jetzt egal, eine evtl. Nachzahlung ist nicht mehr zu leisten. Halt, nicht ganz egal. Eine korrekte Abrechnung über 12 Monate und anteilig die 6 Wochen Nutzungszeitraum könnten ja eine Gutschrift ergeben. Auf die hat der Mieter nämlich auch noch Anspruch wenn ihm die Abrechnung nicht fristgerecht zugegangen ist. Also dieser Abrechnung widersprechen da formell falsch und eine korrekte fordern.

    Die Abrechnung über den Zeitraum 01.07.2012 - 30.06.2013 würde ich fachlich prüfen lassen. Denn aus meiner Sicht ist sie schon deshalb unwirksam weil die Angabe zum Abrechnungszeitraum, ist was anderes als der Nutzungszeitraum, fehlt.

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    Zitat

    Heißt für mein Verständnis der Abrechnungszeitraum hätte 15.05.2012 - 14.05.2013 sein müssen.

    Falsch. Wann ein Mieter einzieht ist für den Abrechnungszeitraum des Hauses völlig irrelevant.

    2 Mal editiert, zuletzt von anitari (13. Juli 2014 um 09:37)

  • Der Abrechnungszeitraum geht von Juni 12 bis Mai13. Dann muß Ihnen die Abrechnung bis zum 30.Mai 2014 zugehen.

    Für die 1,5 Monate vor dem Juni würde den Abrechnungszeitraum Juni 11 bis Mai 12 betreffen und diese Abrechnung für 1,5 Monate hätte Ihnen bis zum 30. Mai 2013 zugenen müssen. Sie brauchten für diesen Zeitraum nichts mehr zu zahlen.

    Der Abrechnungszeitraum beträgt ein Jahr. Er beginnt am 1. Juli und endet am 30. Mai des Folgejahres. In Ihrem Fall.
    Hier also von Juli 2011 - Mai 2012. Da Sie am 15. Mai 2012 eingezogen sind, haben Sie Betriebskosten für die 1,5 Monate zu zahlen.
    Dafür hätten Sie eine Betriebskostenabrechnung für Juli 2011 bis Juni 2012 (Abrechnungszeitraum) anteilig für 1,5 Monate erhalten müssen. Diese Rechnung hätte Ihnen bis spätestens 30 Juni 2013 zugehen müssen. Somit brauchen Sie für die 1,5 Monate keine Betriebskosten zahlen.

    Das ist mein letzter Beitrag. Ich hoffe das das nun mal begriffen wird.

    Mein Beitrag #10 ignorieren, da Datumsangabe falsch.:confused:

    Warum sind Sie denn so unfreundlich? Was habe ich Ihnen getan?

    Ich begreife schon, was Sie schreiben. Ich frage mich nur, warum der Abrechnungszeitraum Juli-Juni. D.h. ich weiß warum, denn wenn der tatsächliche seit Einzug gewählt worden wäre, müsste ich keine Nachzahlung leisten, da verjährt.

    Der Abrechnungszeitraum hier im Haus ging noch nie von Juli-Juni, sondern vom Einzugsdatum ab 12 Monate. So war das auch bei den Vormietern. Und bei mir wird nun "plötzlich" nach über 2 Jahren 1,5 Monate ab Einzugsdatum abgerechnet und dann von Juli-Juni.

    In der Abrechnung muß der Abrechnungszeitraum und der Nutzungszeitraum (Mietzeitraum) genannt sein. Ansonsten ist die Abrechnung formell falsch.

    In der Regel beträgt der Abrechnungszeitraum 12 Monate. Wäre hier immer der 01.07. - 30.06. des Folgejahres.

    Und darf man von dieser Regel so einfach abweichen? Denn bei mir beträgt der Abrechnungszeitraum ja 1,5 Monate. Und dann erst für den nächsten Abrechnungszeitraum diese 12 Monate.

    Für diesen Nutzungszeitraum hätte die Abrechnung spätestens am 30.06.2013 erfolgen müssen. Über den Abrechnungszeitraum 01.07.2011 - 30.06.2012, darin enthalten der Nutzungszeitraum 15.05. - 30.06.2012. Aber das ist jetzt egal, eine evtl. Nachzahlung ist nicht mehr zu leisten. Halt, nicht ganz egal. Eine korrekte Abrechnung über 12 Monate und anteilig die 6 Wochen Nutzungszeitraum könnten ja eine Gutschrift ergeben. Auf die hat der Mieter nämlich auch noch Anspruch wenn ihm die Abrechnung nicht fristgerecht zugegangen ist. Also dieser Abrechnung widersprechen da formell falsch und eine korrekte fordern.

    Die Abrechnung über den Zeitraum 01.07.2012 - 30.06.2013 würde ich fachlich prüfen lassen. Denn aus meiner Sicht ist sie schon deshalb unwirksam weil die Angabe zum Abrechnungszeitraum, ist was anderes als der Nutzungszeitraum, fehlt.

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    Falsch. Wann ein Mieter einzieht ist für den Abrechnungszeitraum des Hauses völlig irrelevant.

    Und wenn das Haus vorher immer den Abrechnungszeitraum "Einzugsdatum des Mieters + 12 Monate" hatte? Dann ist das doch der offizielle Abrechnungszeitraum des Hauses, oder?

    Eine Frage noch zum Nutzungsszeitraum: wie muss das in der Abrechnung aussehen? In meiner steht lediglich "Abrechnung 01.07.12 - 30.06.13". Das war´s mit Zeitraum-/Datumsabgaben.

    Wenn diese nun formell falsch wäre und müsste korrigiert werden - gilt dann als Eingangsdatum der Abrechnung das Datum, an dem die erste, formell falsche Abrechnung zugestellt wurde oder das Datum, an dem die korrigierte, formell korrekte zugestellt wurde?

  • Warum sind Sie denn so unfreundlich? Was habe ich Ihnen getan?
    Ich begreife schon, was Sie schreiben. Ich frage mich nur, warum der Abrechnungszeitraum Juli-Juni. D.h. ich weiß warum, ... an dem die erste, formell falsche Abrechnung zugestellt wurde oder das Datum, an dem die korrigierte, formell korrekte zugestellt wurde?

    nur mM.

    Warum sollte man NICHT Juli-Juni abrechnen? Warum sollte man nicht so zustellen, dass die Fristen gehalten werden:confused:

    Wusste gar nicht, dass es hier so viel spezielle Fristen gibt. So eine Abrechnung kost auch Zeit und Nerven oder? Man sollte doch die Kosten, die man verursacht, angemessen bezahlen, oder nicht?

    :eek:


  • Der Abrechnungszeitraum hier im Haus ging noch nie von Juli-Juni, sondern vom Einzugsdatum ab 12 Monate. So war das auch bei den Vormietern.

    Wenn Sie ein ganzes Haus gemietet haben, würde das Sinn machen.

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