Meine Familie und ich hatten in Beisein eines Maklers mit dem Vermieter einen mündlichen Mietvertrag geschlossen.
Könnt Ihr den nachweisen?
Meine Familie und ich hatten in Beisein eines Maklers mit dem Vermieter einen mündlichen Mietvertrag geschlossen.
Könnt Ihr den nachweisen?
Aber trifft das denn bei uns überhaupt zu? Die Kosten werden ja vom gesamten Jahr berechnet, somit besitzt jeder Monat - beziehungsweise sogar jeder Tag - dieselben Nebenkosten (Mittelwert).
Nochmal, meine Antwort bezog sich auf die tatsächlichen Heizkosten. Die sind eben nicht jeden Monat bzw. jeden Tag gleich hoch. Im Dezember z. B. sind sie ca. 60 % höher als die gezahlten, im Juni, Juli und August dafür 100 % geringer.
Es wird bei uns doch vom Mittel ausgegangen
Die 60 € für die Heizkosten sind der Jahresmittelwert.
Meine Antwort bezog sich ausschließlich auf die Heizkosten und der Begriff "Guthaben", bitte die Anführungszeichen beachten, auf geringere tatsächliche Heizkosten in den Monaten Mai - September.
Vielleicht verstehst Du es so besser:
Mai gezahlt: 60 €, tatsächliche Kosten: 24 €
Jun gezahlt: 60 €, tatsächliche Kosten: 24 €
Jul gezahlt: 60 €, tatsächliche Kosten: 24 €
Aug gezahlt: 60 €, tatsächliche Kosten: 24 €
Sept. gezahlt: 60 €, tatsächliche Kosten: 25 €
gezahlt von Mai - September: 300 €, tatsächliche Kosten: 121 € "Guthaben" für die nächste Heizperiode (Oktober - April): 179 €, also fast 3 Vorauszahlungen für Heizkosten
Noch mehr wenn die Warmwasseraufbereitungskosten nicht dabei sind. Denn dann sind die tatsächlichen Kosten von Juni - August, vielleicht noch September = Null.
Dumm bei den übrigen Betriebskosten ist das z. B. Wasser und Abwasser nach der Wohnfläche und nicht nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet wird.
Oder nicht dumm wenn ihr die kleinste Wohnung im Haus habt. ![]()
Bislang scheint es uns dann so, als wenn die Höhe der Nachzahlung zwar hoch aber noch verhältnismäßig ist(?).
So ist es. Wie schon erwähnt, Einzug und Nutzungszeitraum ausschließlich in der Heizperiode bedeutet fast immer eine Nachzahlung. Die 43 € sind da völlig normal.
Zum Vergleich, mein Mieter ist am 1.12.2017 eingezogen. Wohnung 40 m² BK-Vorauszahlung 100 €, Nachzahlung für den einen Monat 87 €.
Meine anfängliche Aussage, dass die Nachzahlung bei einer Hochrechnung auf ein Jahr bei knapp 1000€ lägen könnten, lächelte die Person einfach weg und sagte, dass dies nicht möglich sei.
Da hat die Person recht. Ihr könnt die tatsächlichen Kosten diesen 1/2 Monats nicht auf das Jahr hoch rechnen. Die 60 € Heizkosten sind ja nur ein Jahresmittelwert.
Ab April/Mai werden die tatsächlichen Heizkosten ja geringer. In den Monaten Juni - August sogar fast Null. In der Zeit spart man dann ein "Guthaben" für die nächste Heizperiode an. Dieses "Guthaben" hat Euch 2017 gefehlt.
Liegt es eigentlich in der Pflicht des Mieters zu prüfen ob die Kündigung rechtswirksam ist?
Jein, um es ganz genau zu sagen. ![]()
Will der Mieter eh raus, und das vielleicht früher, sollte er es auf sich beruhen lassen.
Will er aber nicht raus, jedenfalls zu dem Zeitpunkt zu dem gekündigt wurde, muß er nachweisen das die Kündigung unwirksam ist.
WARUM kann eine Hausverwaltung keine Kopie meiner Abrechnung senden,
Weil sie es nicht muß.
wenn Sie doch das Original zusammen
mit der komplexen Betriebskostenrechnung an alle 19 Eigentümer/Vermieter geschickt hat?
An den/die Eigentümer schickt eine WEG-Verwaltung die Hausgeldabrechnung. Das ist was anderes al eine Betriebskostenabrechnung.
Wo steht das?
Im Vertrag den der Eigentümer mit der Verwaltung hat.
Sie führt auch die Konten für die Einnahmen und Ausgaben, sowie alle Rücklagen. Bezahlt
Handwerker, die Heizölrechung etc.etc.etc.
Richtig, ist aber nicht Vertragspartner des Mieters.
die Rechnung (Verrechnung tatsächlicher Verbrauch+Vorauszahlung kommendes Jahr) folgt dann im August.
Leider werdet Ihr so lange auf die Abrechnung warten müssen. Geht der Abrechnungszeitraum z. B. vom 1.8.2018 - 31.17.2019 hätte der VM sogar bis 31.7.2020 Zeit für die Abrechnung.
Warum habt Ihr das Heizöl sofort bezahlt?
Normalerweise zahlt man als Mieter seine monatlichen Vorauszahlungen über die der Vermieter dann abrechnet.
Was mir Bauchschmerzen bereitet: wir sollen knapp ein Jahr lang auf die Rückzahlung unserer im Voraus bezahlten Ölkosten warten.
Im E-Fall sogar noch länger. Wie ist denn der Abrechnungszeitraum.
Da der Vertrag am 23.9.2018 abgeschlossen wurde, das zählt, ist die Vertragsbindung länger als 4 Jahre (48 Monate). Somit ist die Vereinbarung unwirksam.
Heißt deine LG kann den Vertrag jeder Zeit mit der für Mieter gesetzlichen Frist kündigen.
Aktuell ist das zum 31.1.2019 möglich.
Der 31.9. ist ein simpler Tipp-, kein Formfehler.
Ausserdem hat Sie nun gemerkt, das es ein 4 Jahresvertrag ist.
Bitte mal den exakten Wortlaut dazu oder die Klausel als PDF und ohne persönliche Daten einstellen.
Er wurde am 23.09.2018 mit WQirkung zum 1 Okt. 2018 unterschrieben. Eine ordentliche Kündigung ist frühestens zum 30.09.2022 möglich.
Das könnte unwirksam sein.
Wohnt der Vermieter selbst mit in der Wohnung?
Mein gesunder Menschenverstand sagt nur 1 x, dann sollte das defekte Teil ersetzt werden damit wieder korrekt abgerechnet werden kann.
Was ist das denn für ein Zähler? Ein Wärmemengenzähler oder ein Heizkostenverteiler am Heizkörper?
Davon abgesehen können Schätzungen durchaus zu Gunsten des Mieters sein.
Es betrifft eine meiner Bekannten und die ist Lehrerin und wohnt nicht wirklich drin, weil es zu laut im Haus ist.
Sie hat aber die Wohnung übergeben bekommen.
In einer leeren Wohnung hört sich alles doppelt so laut an als in Wirklichkeit ist.
Wie auch immer, zurücktreten kann sie jedenfalls.
Vielleicht läßt sich der VM ja auf einen Aufhebungsvertrag ein.
Wenn nicht bleibt nur die fristgerechte Kündigung zum 31.1.2019, falls vertraglich nicht ausgeschlossen.
Aber die genau Kündigungsfrist sollte auch im MV stehen.
Das wäre nur relevant wenn weniger als 3 Monate. Ansonsten gilt BGB § 573c Abs. 1
Ich dachte da gibt es vielleicht auch so was wie ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.
Gibt es sowas nicht bei MV?
Nein, außer es steht explizit im Vertrag.
Ein generelles 14tägiges Rücktrittsrecht gibt es nur bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften.
Da ich in der Wohnung nicht zur Ruhe kommen kann, will ich
diese Wohnung wieder Kündigen.
Heißt das Du wohnst schon drin?
Heißt das, wenn ich heute noch Kündige, so würde die Kündigung erst zum 31.Dez ?
Heißt es.
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
6% der Jahres Bruttokaltmiete nicht übersteigen
Steht da tatsächlich Bruttokaltmiete?
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