Kündigungsfrist bei gerade unterschriebenen Mietvertrag (4 Tage)

  • Hall ihr lieben,

    Habe am 02.10.2018 einen Mietvertrag unterschrieben.

    Da ich in der Wohnung nicht zur Ruhe kommen kann, will ich

    diese Wohnung wieder Kündigen.

    Meine Frage ist: Wie lange ist die Kündigungsfrist hier für.

    mfg Gela

  • Ich dachte da gibt es vielleicht auch so was wie ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.

    Gibt es sowas nicht bei MV?

    Nein, außer es steht explizit im Vertrag.

    Ein generelles 14tägiges Rücktrittsrecht gibt es nur bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften.

    Da ich in der Wohnung nicht zur Ruhe kommen kann, will ich

    diese Wohnung wieder Kündigen.

    Heißt das Du wohnst schon drin?

  • Ich dachte da gibt es vielleicht auch so was wie ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.

    Gibt es sowas nicht bei MV?

    Das gibt es meines Wissens nur bei so genannten "Haustürgeschäften" oder "Fernmündlichen" Verträgen. Bei allem anderen ist die Rücknahme oder Wandlung von der freiwilligkeit des Verkäufers abhängig.

    Jedenfalls dürfte der Supermarkt die Rücknahme des 2 Wochen alte Schnitzels sicher verweigern.:)

  • Ich dachte da gibt es vielleicht auch so was wie ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.

    Nö, so etwas gibt es nicht! Wenn es ein unbefristeter Mietvertrag ist, dann solltest du bis zum dritten Werktag des Novembers schriftlich kündigen. Dann endet der Vertrag am 31. Januar 2019

  • Es betrifft eine meiner Bekannten und die ist Lehrerin und wohnt nicht wirklich drin, weil es zu laut im Haus ist.

    Sie hat aber die Wohnung übergeben bekommen.

    In einer leeren Wohnung hört sich alles doppelt so laut an als in Wirklichkeit ist.

    Wie auch immer, zurücktreten kann sie jedenfalls.

    Vielleicht läßt sich der VM ja auf einen Aufhebungsvertrag ein.

    Wenn nicht bleibt nur die fristgerechte Kündigung zum 31.1.2019, falls vertraglich nicht ausgeschlossen.

  • Ich dachte da gibt es vielleicht auch so was wie ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen.

    Gibt es sowas nicht bei MV?

    Ja, seit Juni 2014 gibt es das auch bei Mietvertraegen, auch wenn es wenig bekannt ist (§312 Abs 4 BGB). Allerdings nicht generell, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn die Wohnung vorab besichtigt wurde, sind die Chancen nahe Null. Wenn die Wohnung ohne Besichtigung angemietet wurde, steigen die Chancen ganz erheblich. Siehe z.B. hier.

    Ist aber eine Sache, die ohne Anwalt schwer durchzusetzen ist, die Huerden sind recht hoch.

    cu

    Guenni

  • Ja sie hat die Schlüssel gegen eine Kaution bekommen.

    Ich glaube er hat sie mehr oder weniger zur Unterschrift und Kaution genötigt.

    Sie ist erst her gezogen - von Hessen nach Bayern

    Ist ihre erste Wohnung und hat keinerlei Erfahrung darin.

    LG Gela

  • Die wichtige Frage ist die, ob sie die Wohnung vorher besichtigt hat. Dann stellt sich noch die Frage, wo der Mietvertrag unterschrieben worden ist.

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