Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe mit meinen Frage keine der Regeln zu verletzen.
Da mir auch nicht bekannt ist, welche Daten zu meinem Anliegen wie genau preisgegeben werden dürfen, versuche ich die Informationen genau aber schwer rückvollziehbar zu halten.
Ich bin letztes Jahr mit meiner Freundin in eine Wohnung zusammengezogen (Neueinzug). Es handelt sich dabei um eine Wohnung in einem größeren Wohnkomplex (etwa fünf- bis sechs-stöckig - vermutlich jünger als 40 oder sogar 30 Jahre - roter Backstein), der halbwegs nahe des Stadtzentrums liegt (10 Minuten Fußweg).
Diese Wohnung liegt im ersten Obergeschoss, hat eine Wohnfläche von knapp 45qm und einen kleinen Balkon sowie ein kleines Kellerabteil (getrennt durch Metallgitter). Das Bad scheint vor wenigen Jahren neugemacht worden zu sein, die Küche ist hingegen schon etwas älter. Der Boden ist bis auf das Bad (moderne Fliesen) mit modernem Laminat ausgestattet. Alles in allem ist es eine kleine Wohnung mit der wir sehr zufrieden sind.
Die Übergabe fand am 15.12.2017 statt, sodass Warm- & Kaltmiete für 17 Tage für dieses Jahr gezahlt werden musste.
Die Kaltmiete beträgt laut Mietvertrag 430€. Die Vorauszahlung für Heiz- & Warmwasserkosten beträgt monatlich 50€ und für Betriebskosten 60€. Daraus ergibt sich eine Gesamtmiete von 540€. Es steht dort außerdem, dass es eine Miete mit "Betriebskostenvorauszahlung" ist. Es liegt keine Indexmieterhöhungsvereinbarung oder Staffelmieterhöhungsvereinbarung vor.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass nach §1 & §2 BetrKV die Betriebskosten vom Mieter übernommen werden. Und da steht alles erdenkliche zusätzlich dabei (Müllschlucker, Feuerlöscher, Sprinkleranlagen, Wachdienst, Brand- Rauchmelder, Sicherheitsbeleuchtung, und und und).
Unter Heizungs- & Warmwasserkosten wird zu 30% die Heizkosten nach Wohn- & Nutzungsfläche sowie 70% nach Verbrauch verstanden.
Dann haben wir vor wenigen Tagen eine Nachzahlungsrechnung für Heiz- & Warmwasserkosten sowie Betriebskosten bekommen, bei der die zu zahlenden Kosten eigentlich nachvollziehbar zu lesen waren. Diese Nachzahlungskosten betragen jedoch knapp 43€. Bei einer Vorauszahlung von knapp 61€ für die 17 Tage des Einzugmonats scheinen uns die 43€ unverhältnismäßig hoch. Vor allem ist der Anteil der Heizkostennachzahlung größer als die Vorauszahlung. Eventuell ist dieses Verhältnis so unter einer Vorauszahlung zu verstehen. Wir hatten eher angenommen, dass unter einer Vorauszahlung eine vorberechnete Summe abgezahlt wird, die eventuell Abweichungen beträgt, die durch Verschätzungen oder unerwartete Ausgaben nicht mehr als 20-30% unter den zu zahlenden Kosten liegt.
Nun ist unsere Frage, ob das alles soweit rechtens ist. Wir haben im Bezug Mietrecht wenig Erfahrungen sammeln können, da dies auch unser erster eigener Mietvertrag ist.
Mir stellt sich vor allem die Frage, ob nach euren Erfahrungen die Nachzahlungen korrekt oder zu hoch sind und ob wir mit dem Schreiben eventuell zum Mieterschutzbund dieser Stadt gehen sollten.
Die aktuelle Nachzahlung ist verkraftbar. Wenn diese Kosten allerdings auf ein Jahr hochgerechnet werden, landen wir schnell bei einer Nachzahlung von knapp 1.000€. Vielleicht fallen eineige Kosten weg, da dieser Sommer etwas länger andauerte und weniger geheizt werden musste, dennoch scheint diese Summe für mich unerwartet hoch.
Bei einem Anruf mit einer verantwortlichen Person zu dieser Nachzahlung der immobilienverwaltung, kam es mir so als ob diese Besprechungen total inhaltslos waren. Meine anfängliche Aussage, dass die Nachzahlung bei einer Hochrechnung auf ein Jahr bei knapp 1000€ lägen könnten, lächelte die Person einfach weg und sagte, dass dies nicht möglich sei. Nachdem ich dann aber mit ihm per Telefon alles durchgerechnet habe, wurde er stutzig und meinte, dass durch Sonderkonditionen im nächsten Jahr alles besser werden würde. Auf weiterführende Fragen hatte die Person auch immer ähnlichen Phrasen bereit, die gar keinen Bezug darauf nahmen.
Zusätzlich wird das Ganze dadurch erschwert, dass die besagte Immobilienverwaltung unser Wohnobjekt an ein anderes verkauft hat beziehungsweise eine Übernahme stattgefunden hat (Anfang Quartal 4 dieses Jahres). Die Mietverträge bleiben bei, die Kautionen werden weitergegeben, nur macht es die Situation für dieses Jahr noch komplizierter.
Ein weiterer Gedankengang von uns ist eine Problematik mit der Verzögerung der Nachzahlung. Dieses Schreiben erreichte uns etwa 9 Monate nach dem eigentlichen Auftreten. Da wir nächstes Jahr ab April eingeplant haben eine größere Reise anzutreten (etwa 4 Monate) und wir anschließend in eine entferntere Stadt (Deutschland) ziehen, würden wir vermutlich vor unserer Reise aus dem Mieterschutzbund austreten. Das bedeutet doch auch, dass wir rückwirkend keinen Rechtsanspruch besäßen, richtig?
Falls ihr weitere Informationen hierzu benötigt, werde ich mein Bestes geben, diese ausfindig zu machen.
Für uns ist hauptsächlich euer Eindruck wichtig. Wenn das Verwaltungsunternehmen handelt wie jedes andere und das eine normale Vorgehensweise ist, werden wir uns das so als Erfahrung verbuchen. Für uns ist die Voraus- & Nachzahlung schlüssig, nur erscheinen uns die Verhältnisse nicht ganz richtig, dass wir uns etwas getäuscht zur Miethöhe vorkommen. Vor allem sind es nur 45qm und über 100€ Betriebs- sowie Heizkosten pro Monat.
Grüße