Zitat
Eine Betriebskostenabrechnung bekomme ich gar nicht, da laut Vermieter dies bei pauschalen Betriebskosten nach Paragraph 556 Abs.2 BGB nicht notwendig ist. Ist das so überhaupt rechtmäßig?
Ist es. Nur über Vorauszahlungen muß der Vermieter nach Paragraph 556 Abs.3 BGB jährlich abrechnen.
Wohnst Du mit dem Vermieter gemeinsam in einem 2FH?
Denn nur in diesem Ausnahmefall dürfte er eine Heizkostenpauschale vereinbaren und muß nicht nach der Heizkostenverordnung abrechnen.
Das mit den Pauschalen ist so ähnlich zu sehen wie z. B. ein bestimmtes Datenvolumen bei Internetverträgen. Weniger Volumen - kein Geld zurück - mehr - mehr zahlen.
Aber das kann man ja kontrollieren bzw. beeinflussen.
In Deinem Fall sollte das zumindest bei Strom, da ja wohl ein Zwischenzähler vorhanden ist (?), möglich sein.
Ist das auch bei Wasser und Heizung so?