Kaution ans Amt zurück gezahlt, wer bekommt das Geld?

  • Folgenddes ist bei mir los:
    Ich habe im Mai 2013 eine Mietwohnung bezogen, die Arge hatte die Kaution als Darlehen übernommen. Für die Tilgung dieses Darlehens wurden mir monatlich 10% der Regelleistung einbehalten. Nun bin ich im August 2014 wieder ausgezogen, die Wohnung wurde ordnungsgemäß übergeben. Der Vermieter wollte lediglich die Wände streichen lassen und von der Kaution 250€ einbehalten.
    Mittlerweile habe ich das Darlehen komplett ans Amt zurück gezahlt, also müsste doch eigentlich mir die Kaution zustehen und nicht dem Amt oder?
    Der Vermieter verlangt allerdings vom Amt nen Nachweis darüber, dass ich dieses Darlehen ratenweise abgezahlt habe. Kann es ihm nicht letztendlich egal sein, an wen er das Geld überweist?
    Ich habe ihm vor 2 Wochen geschrieben, dass ich nun endlich meine Kaution wieder haben möchte, keine Reaktion! Dabei bin ich dringend auf das Geld angewiesen! Kann mir jemand weiterhelfen?

  • Zitat

    Kann es ihm nicht letztendlich egal sein, an wen er das Geld überweist?


    Die Frage ist falsch formuliert. Dem Vermieter kann es ganz sicher nicht egal sein, an wen er das Geld überweist, denn er muss das Geld an den Mieter zurückzahlen.
    Dabei ist es meines Wissens nach völlig unerheblich, ob das Kautionsgeld von der Oma des Mieters kommt oder vom Amt.
    D.h. es geht den Vermieter nichts an, ob irgendwelche Kautionsdarlehen bereits getilgt worden sind oder nicht.

  • Hallo,

    wenn das Amt die Kaution übernimmt, wird im allgemeinen eine vom Mieter unterschriebene Abtretungsurkunde mitgeschickt. In der steht, dass die Kaution nicht an den Mieter, sondern nach Aufforderung an das Amt zurückzuzahlen ist. Die Aufforderung deshalb, weil sie unter einer bestimmten Zuordnungsnummer zu zahlen ist.

    Die Abtretungsurkunde muss vom Mieter und vom Vermieter unterschrieben werden. D.h. der Vermieter darf dir das Geld nicht zurückzahlen. An deiner Stelle würde ich beim Amt anfragen, dass sie die zur Auszahlung an dich freigeben.

    Gruss
    H H

  • Wenn der Vermieter sowas unterschrieben hat, dann ist die Forderung des Vermieters selbstverständlich berechtigt. Von einer solchen Abtretungsurkunde sollte ein Mieter aber doch normalerweise etwas wissen.

  • Von einer solchen Abtretungsurkunde sollte ein Mieter aber doch normalerweise etwas wissen.


    So sollte es auch gemeinhin sein. Doch, wie hier kürzlich im Thread über die Staffelmiete, ist die Entwicklung bei manchen Individuuen
    sehr unterschiedlich.

  • Zitat

    Nun bin ich im August 2014 wieder ausgezogen

    Nun hat der Vermieter bis maximal Februar 2015 zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch aus dem Mietverhältnis hat.

    Es sei denn die Wohnung wurde ohne jegliche Mängel, auch keine verdeckten, übergeben.

    Es sind keine Nebenkostenabrechnungen bei denen Nachzahlungen zu erwarten mehr zu erstellen.

    Und es bestehen keine Mietrückstände.

    Da das Jobcenter vermutlich die Kaution an den Vermieter überwiesen hat muß er sie genau genommen auch dahin wieder zurückzahlen.

    Außer der Mieter kann nachweisen das er sie zwischenzeitlich komplett an das Jobcenter zurück gezahlt hat.

    Wo ist das Problem sich das kurz vom Jobcenter schriftlich bestätigen zu lassen?

  • Es ist komplett an das Jobcenter zurück gezahlt worden von mir, das hab ich heute endlich schriftlich bekommen. Das Jobcenter hat in solchen Dingen ne lange Leitung, denn ich hatte bereits im August geschrieben. Ich kann leider nicht mal eben so dorthin, da ich in eine andere Stadt gezogen bin. Das hiesige Jobcenter hat mir sogar bestätigt, allerdings mündlich, dass ich die Kaution zurück bekommen muss, wenn sie komplett abgezahlt ist.

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