Zurückzahlung??

  • Hallo
    ich weis das das Thema nicht hier reinkommt aber wenn ich auf Nebenkosten gehe kann ich da kein Thema erstellen ich weis nicht warum vielleicht weil ich neu bin.

    Jetzt zu meiner Frage. Ich weis das ich für das Jahr 2013 eine Rückzahlung von meiner Vermieterin bekomme. Es wurde am 28.02.2014 Abgelesen. Bis wann muss sie mir die Abrechnung zukommen lassen und das Guthaben was ich von Ihr bekomme zurückzahlen? Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Gruß Harry

  • harry666:

    "ich weis das das Thema nicht hier reinkommt aber wenn ich auf Nebenkosten gehe kann ich da kein Thema erstellen ich weis nicht warum vielleicht weil ich neu bin."
    - Wegen eines SW-Problems, leider, drücke zwischenzeitlich immer mal F5.

    "... für das Jahr 2013 eine Rückzahlung von meiner Vermieterin bekomme. Es wurde am 28.02.2014 Abgelesen. Bis wann muss sie mir die Abrechnung zukommen lassen und das Guthaben was ich von Ihr bekomme zurückzahlen?"
    - Die BetrkAbrechnung hat der Mieter spätestens ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums der Immobilie zu bekommen.

  • Zitat

    Bis wann muss sie mir die Abrechnung zukommen lassen

    Ist Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr bis spätestens 31.12.2014


    Zitat

    und das Guthaben was ich von Ihr bekomme zurückzahlen?

    Binnen 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung.

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