Frage zur Staffelmiete

  • Hallo Zusammen,

    ich bitte um Hilfe...

    Ich habe vor ein paar Tage einen Brief von meiner Hausverwaltung bekommen, weil sie festgestellt haben, dass von beiden Vertragsparteien eine zum 01.12.2011 vorgesehene Staffelmieterhöhung übersehen wurde...
    Und jetzt werde ich darum gebeten, die Differenz von 34 Monaten - sprich 1.122,00 € - umgehend zu überweisen.
    Gleichzeitig werde ich dann darauf aufmerksam gemacht, dass die nächste Staffel zum 01.12.2014 greift...

    Ich muss jetzt ein Haufen Geld überweisen, weil die Hausverwaltung eigentlich ihren Job nicht ordentlich gemacht hat...

    Ist so ein Verfahren eigentlich gesetzlich gültig?

    Danke im voraus für Eure Ratschläge und sonstige Erfahrungsberichte!


  • Ich habe vor ein paar Tage einen Brief von meiner Hausverwaltung bekommen, weil sie festgestellt haben, dass von beiden Vertragsparteien eine zum 01.12.2011 vorgesehene Staffelmieterhöhung übersehen wurde.
    Und jetzt werde ich darum gebeten, die Differenz von 34 Monaten - sprich 1.122,00 € - umgehend zu überweisen.
    Gleichzeitig werde ich dann darauf aufmerksam gemacht, dass die nächste Staffel zum 01.12.2014 greift...

    Ich muss jetzt ein Haufen Geld überweisen, weil die Hausverwaltung eigentlich ihren Job nicht ordentlich gemacht hat.

    Überschrift: Dumm gelaufen!

    Die Miete ist eine Bringpflicht. Wenn also zuwenig Miete abgebucht wurde, haben Sie die Pflicht den Vermieter auf den Fehler aufmerksam zu machen oder ihm den Fehlbetrag eigenverantwortlich zu überweisen.

    Die Verjährungsfrist für regelmäßige Zahlungen (Mieten) beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem diese Schulden entstanden sind.
    Beeilen Sie sich, bevor Sie noch eine fristlose Kündigung erhalten.

  • Dagegen kannst nichts machen. Oft steht in staffelmietverträgen, das es keiner gesonderten mieterhöhungserklärung bedarf. Du hast halt den vereinbarten Mietzins zu zahlen. Das ist deine Pflicht als Mieter, nicht des Vermieters.

  • Ratschlag?

    Zahlen. Evtl. in Raten wenn die HV sich darauf einläßt.

    Zitat

    Ich muss jetzt ein Haufen Geld überweisen, weil die Hausverwaltung eigentlich ihren Job nicht ordentlich gemacht hat...


    ... und Du gepennt hast.

    Zitat

    Ist so ein Verfahren eigentlich gesetzlich gültig?

    Ist es. Die HV hätte Auch Dir allein den schwarzen Peter zuschieben und dir, wegen Mietrückstand, fristlos kündigen können.

  • Ist es. Die HV hätte Auch Dir allein den schwarzen Peter zuschieben und dir, wegen Mietrückstand, fristlos kündigen können.

    um hier keine Panik zu verbreiten, mit der Begleichung der offenstehenden Mietzahlung hätte er die Kündigung heilen können.

  • um hier keine Panik zu verbreiten, mit der Begleichung der offenstehenden Mietzahlung hätte er die Kündigung heilen können.

    Richtig. Jedoch nicht falls gleichzeitig erfolgt, die fristgerechte.

    Genug der Panikmache:cool:

  • Zitat

    Ich muss jetzt ein Haufen Geld überweisen, weil die Hausverwaltung eigentlich ihren Job nicht ordentlich gemacht hat

    Der Vermieter ist nicht verpflichtet, fehlende Mieten zu mahnen. Er hätte auch gleich kündigen können. Der einzige Fehler der Verwaltung lag darin, dass die Forderung erst so spät verfolgt wurde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • um hier keine Panik zu verbreiten, mit der Begleichung der offenstehenden Mietzahlung hätte er die Kündigung heilen können.


    Sicherlich. Und ausserdem hätte die HV ihn auch erst mal (ab)mahnen sollen/müssen.

  • Basierend auf Euren Beiträgen habe ich den Eindruck, ich sei daran Schuld, dass die HV vergessen hat, die Miete rechtzeitig zu erhöhen, ich verstehe das nicht so ganz.
    Soweit ich weiß, bzw. soweit ich mir vorstellen kann, muss die HV den Mieter rechtzeitig darüber informieren, dass die Miete ab einem bestimmten Zeitpunkt erhöht wird, was in meinem Fall offensichtlich nicht geschehen ist?!

    Ach, übrigens, habe heute einen weiteren Brief bekommen, und zwar ist der HV dieses Mal ein Fehler bei der Abrechnung der Wasserkosten für das Jahr 2013 unterlaufen, so dass ich auch noch dazu 295 € bezahlen muss...

    Danke Euch nochmal.


  • Soweit ich weiß, bzw. soweit ich mir vorstellen kann, muss die HV den Mieter rechtzeitig darüber informieren, dass die Miete ab einem bestimmten Zeitpunkt erhöht wird, was in meinem Fall offensichtlich nicht geschehen ist?!

    Er muß Sie darüber in keiner Weise extra informieren. Diese Information steht in Ihrem Mietvertrag und ist Ihnen bekannt.
    Und Sie haben das wohl gewußt, aber wer viel fragt, bekommt viel Antworten. Sie müssen uns hier auch nicht Unwissenheit vortäuschen.
    Es ergibt keinen Sinn.
    Wie ich schon eingangs erwähnte: Halt dumm gelaufen!

  • Zitat

    Basierend auf Euren Beiträgen habe ich den Eindruck, ich sei daran Schuld, dass die HV vergessen hat, die Miete rechtzeitig zu erhöhen, ich verstehe das nicht so ganz.
    Soweit ich weiß, bzw. soweit ich mir vorstellen kann, muss die HV den Mieter rechtzeitig darüber informieren, dass die Miete ab einem bestimmten Zeitpunkt erhöht wird, was in meinem Fall offensichtlich nicht geschehen ist?!


    Du hast am Anfang geschrieben, dass du eine Staffelmiete bezahlst. In eine Staffelmmietvereinbarung gehört zwingend die Information ab wann welche Miete zu bezahlen ist. D.h. die Information MUSS in deinem Vertrag stehen. Findest du dort nichts dergleichen, dann hast du keine Staffelmiete, oder evtl. eine unwirksame Staffelmietvereinbarung.
    Bei einer wirksamen Staffelmietvereinbarung musst du von dir aus die höhere Miete überweisen.

  • Ja, Sie haben schon Recht, ich habe überprüft und die Staffelmietvereinbarung ist im Mietvertrag dokumentiert. Allerdings sehe ich nicht ein, ich soll jedes Jahr darauf gucken, ob eine Erhöhung fällig ist und meine HV darüber informieren, wozu habe ich denn eine HV?

    Fazit: Richtig blöderweise dumm gelaufen!

  • Zitat

    Allerdings sehe ich nicht ein, ich soll jedes Jahr darauf gucken, ob eine Erhöhung fällig ist und meine HV darüber informieren, wozu habe ich denn eine HV?


    Andere Frage: Wozu hast du einen Mietvertrag?
    Oder anders gesagt: Du zahlst doch vermutlich regelmässig deine Miete und erwartest nicht von der HV, dass sie dich regelmässig daran erinnert deine Miete zu zahlen oder doch?
    Genauso ist es bei der Staffelmiete. Miete ist grundsätzlich eine Bringschuld und die erhöhte Staffelmiete gehört dazu. Das ist die Besonderheit der Staffelmiete im Gegensatz zu einer normalen Mieterhöhung oder einer Indexmietvereinbarung, da die genauen Zahlen und Daten bereits im Mietvertrag verankert sind. Eine HV ist nicht dein persönlicher Erinnerungsassistent.

  • Miete ist grundsätzlich eine Bringschuld und die erhöhte Staffelmiete gehört dazu. Das ist die Besonderheit der Staffelmiete im Gegensatz zu einer normalen Mieterhöhung oder einer Indexmietvereinbarung, da die genauen Zahlen und Daten bereits im Mietvertrag verankert sind. Eine HV ist nicht dein persönlicher Erinnerungsassistent.


    Vielleicht begreift er es nun...:rolleyes:

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