Beiträge von anitari

    Zitat

    Und auch dass ich diese selber anpassen kann?

    BGB § 560
    Veränderungen von Betriebskosten


    (4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

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    Dass ich die nk Erhöhung erst später zahlen muss hab ich auch mal gehört. Steht das in irgendeinem Gesetz?

    BGB § 560
    Veränderungen von Betriebskosten

    (2) Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats.

    Zitat

    1. Stimmt das alles so?

    Nachzulesen im BGB § 573c Abs. 1

    Zitat

    2. Gibt es da noch Möglichkeiten die Zeit zu reduzieren?

    Nur wenn die Mieter mit spielen.

    Es dürfte aber sehr fraglich sein ob Ihr mit gleich 2 Kündigungen wegen Eigenbedarf durchkommt.

    180 € Vorauszahlungen inkl. Heizkosten bei 93 m² sind schon grenzwertig wenig. Ist auch noch die Warmwasseraufbereitung dabei sogar viel zu wenig.

    In der Heizperiode, und das war hier ausschließlich Euer Nutzungszeitraum, sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten. Dazu kommt das Ihr keinerlei Heizkostenguthaben aus heizfreien Monaten (Mai - September) hattet. Wenn man den Nachzahlungsbetrag durch 5 teilt geht das fast genau auf.

    Zitat

    Hätte die Abrechnung nicht eigentlich nur bis 31.12.13 gemacht werden dürden, oder dann gleich bis 31.12.14?

    Der Abrechnungszeitraum muß 12 Monate betragen, aber nicht zwingend das Kalenderjahr sein.

    Vom 01.04.13 - 31.3.14 sind es 12 Monate.

    Neben Eurem Nutzungszeitraum, 15.12.13 - 31.3.14, muß aber auch der Abrechnungszeitraum 01.04.13 - 31.03.14 in der Abrechnung genannt sein.

    Zitat

    oraus resultiert dass unser Vermieter ab sofort zusätzlich eine Nebenkostenerhöhung um 50 % also auf 270 euro monatlich veranschlagt.

    Die erhöhten Vorauszahlungen sind erst ab Beginn des 3. Monats nach Zugang der Abrechnung zu zahlen. Wäre bei Zugang im Februar ab Mai.

    Übrigens habt Ihr das Recht die monatlichen Vorauszahlungen nach der Abrechnung selbst angemessen anzupassen.

    Kurze Mitteilung in Textform an den VM das Ihr ab ... nur 200 € z. B. monatlich zahlt und gut ist.

    Bei der nächsten Abrechnung, wenn Nutzungszeitraum = Abrechnungszeitraum ist, Heizmonate und heizfreie Monate dabei, werdet Ihr ja sehen ob das paßt.

    Zitat

    Muss ich meine Vermieterin:
    1. Darum bitten Stellung zu nehmen, wieso die Abrechnung zu spät erfolgte?

    Nein

    Zitat

    2. Darauf hinzuweisen, dass die Abrechnung zu spät erfolgte und dementsprechend Ansprüch mir gegenüber nicht mehr geltend zu machen sind?

    Nein

    Zitat


    Meine Frage ist nun, wie habe ich mich zu verhalten?

    Schweigen.

    Sollte irgend wann eine Mahnung kommen, schlicht antworten das die Abrechnung nicht fristgerecht gerecht zugegangen ist und somit keine Zahlungspflicht mehr besteht PUNKT

    Den Vorschlag nach dem Warum der verspäteten Zustellung zu fragen halte ich für unklug. Das könnte die Vermieterin dazu bringen noch eine passende Entschuldigung zu finden.

    Ich hab mich jetzt darauf berufen, dass die Erfassungsrate nur bei 34% liegt und eine Korrektur der Kostenverteilung nach VDI2077 erfolgen muss und somit nach Fläche.
    Alle Voraussetzungen sind dafür erfüllt. Das würde mir zumindest 700€ einsparen.
    Denn das gesamte Vorderhaus trägt nur 7% der Heizkosten. Der Anteil der Wenigverbraucher ist enorm.

    Du verrennst Dich da total!!!

    Heizkosten müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Mit VDI2077 hat das rein gar nichts zu tun.

    Zitat

    Was müssen wir dulden?

    Definitiv keine 5 - 9 Interessenten die gleichzeitig durch Eure Wohnung latschen.

    Immer schön einer after dem anderen. Sprich einzeln.

    Ihr müßt auch keine 2 Besichtigungstermine a 2 Stunden pro Woche dulden.

    Maximal 1 - 2 Termine a 45 - 60 Minuten.

    Aber gut, vielleicht ist ja das Besichtigung-Elend, für Euch und den Vermieter, mit einem Schlag erledigt.

    So lange der Vermieter bzw. eine von ihm beauftragte Person die Besichtigung(en) selbst vornimmt müssen Euch keine Namen genannt werden. Das man die Interessenten dem Noch-Mieter kurz an der Wohnungstür vorstellt ist eine Frage der Höflichkeit.

    Hallo ich bins nochmal,

    komme leider erst heute dazu etwas zu schreiben.

    "Sehr geehrter Herr XXX,

    leider haben wir bis heute nichts mehr von Ihnen gehört, obwohl Sie die Nebenkosten von 2013 (Januar bis August) noch nicht abgerechnet haben. Die Frist zur Abrechnung ist am 31.12.2014 abgelaufen.

    Wir bitten Sie hiermit, die Nebenkostenabrechnung innerhalb einer Frist von 3 Wochen bis zum 02.03.2015 nachzureichen. Bitte vergessen Sie die von Ihnen einbehaltenen 200€ aus der Nebenkostenabrechnung 2012 nicht. Sollten wir bis zum Fristende nicht von Ihnen hören, behalten wir uns rechtliche Schritte gegen Sie vor.

    Mit freundlichen Grüßen"

    Kann ich das so schreiben, oder sollte noch etwas mit rein bzw. soll ich etwas anders schreiben?

    Kannste so schreiben.

    Welche rechtlichen Schritte das sind/sein können mußt und solltest Du nicht erklären.

    Im Postfach des Empfängers heißt in seinem Machtbereich.

    Ob und wann er das Kündigungsschreiben dort raus nimmt und liest oder nicht, ist völlig egal.

    Entscheidend ist wann er Gelegenheit dazu hat/hätte.

    Zitat

    Die Sendung wurde am xx.xx.xx ausgeliefert.

    Und wann war das genau? Wenn nach dem 4.2.15 ist die Kündigung erst zum 31.5. wirksam.

    Erster und wichtigster Punkt ist, wie Andreas schon schrieb, der Nachweis das der/die Mieter Miete schulden, sprich überhaupt Mieter und nicht einfach nur Bewohner sind.

    Entweder gibt es einen gemeinsamen oder mit jedem einen separaten schriftlichen Mietvertrag, was der Idealfall wäre. Wenn nicht Nachweise für einen mündlichen Vertrag. Zum Beispiel per Kontoauszüge oder Belege über Barzahlungen der Miete.

    Die von Dir genannten Kündigungsgründe 2 - 6 würde ich im Kündigungsschreiben unerwähnt lassen. Konzentriere Dich auf Pkt. 1 die Mietrückstände.


    Zitat

    Meine Mutter = Mieter
    Meine Schwester = Mieter 2

    Haben beide gemeinsam eine Wohnung gemietet mußt Du die Kündigung auch an Beide richten. Hat jeder einen separaten Vertrag mußt Du auch jedem separat kündigen.

    Zitat

    Desweiteren würde ich das Haus gerne verkaufen ...

    Und da kommen die Mietschulden von 16 Monatsmieten gerade recht.:rolleyes:

    Zitat

    Jetzt steht aber im Mietvertrag: Ferner werden vermietet: Garten u. Dachboden allgemeine Nutzung.

    Das widerspricht sich auf den ersten Blick.

    Die Formulierung allgemeine Nutzung schließt jedoch die alleinige Nutzung aus und Miete + Nebenkosten zahlst Du sicher auch nicht für den Dachboden.

    Das Treppenhaus z. B. ist ja auch mit "gemietet". Halt nur kostenlos und nur zur allgemeinen Nutzung.

    Der Dachboden wurde aus meiner Sicht nicht explizit mit gemietet.

    Danke für die Aufklärung. War etwas verwirrt, da ich Asset Manager im operativen Bereich / Tagesgeschäft einer Immobilienfirma nicht erwartet hätte ;)

    Man schmückt sich heutzutage halt gern mit wichtig klingenden Tätigkeitsbezeichnungen;) Manager ist da sehr beliebt.

    Ein Bekannter, nach seiner Tätigkeit befragt, gab mir mal zur Antwort er sei Greenkeeper. Über meine Antwort "ach ja Rasenpfleger" war not amused.

    Der Verbrauch von Wasser (kalt und warm) erscheint mir bei einem so großen Objekt relativ gering. Kann es sein das Wohnungen länger leer standen?

    Das wäre eine Erklärung für die ziemlichen hohen Kosten.

    Denn der Heizanlage ist es egal ob viel oder wenig verbraucht wird, sie tut was sie tun muß, Wärme und Warmwasser erzeugen.

    Und jetzt wo ich weiß das das ganze in Sachsen spielt habe ich noch eine Erklärung.

    Der sehr kalte und nicht enden wollende Winter 2012/13. Die Heizperiode ging bis in den Mai und selbst die erste Hälfte des Juni war noch nicht wirklich heizfrei.


    Die Kosten der Abrechnung sind übrigens nicht umlegbar.

    Die Kaltwasserkosten sind kurios. Gibt es das wirklich, vor allem im Osten von Deutschland, das Abwasser billiger als Frischwasser ist?

    Deine Mühe alles zu dokumentieren in allen Ehren. Nur ist das alles nichts Halbes und nichts Ganzes. Genau gesagt NICHTS.

    Du gibst lediglich, soweit ich das aus dem Zahlen-Wirrwarr erkennen kann, Deine persönliche Wohnfläche und Kosten an.

    Das sagt aber rein gar nichts über die Gesamtkosten der Heizungsanlage bzw. des Hauses aus.

    Ein Scann der jeweiligen Heiz- und Nebenkostenabrechnungen wäre schon aufschlussreicher.

    Und zu den monatlichen Vorauszahlungen schreibst Du auch nichts. Bei knapp 66 m³ sollten das mindestens 132 € sein.

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