Vermieter rechnet abenteuerlich ab nk Erhöhung um 50 %

  • Hallo,

    meine Frau und ich sind letztes Jahr zum 15.12.13 in eine Altbauwohnung eingezogen, wobei sich der Vermieter relativ schnell als Schlucfi entpuppte. die Heizungen waren unter anderem nicht ganz in Ordnung so dass er uns endlich nach der Heizperiode neue Ventlie spendierte. Ich hab überall zügig die Energiesparenden Thermostate angebracht, so dass wir im Wohnzimmer auch immerhin knappe 19 bis 20 grad bekamen. Arbeitzimmer und Schlafzimmer lagen immer so bei 16 bis 17 Grad. wir haben größtenteils noch Einfachverglasung und sehr alte Holzfenster. Die Wohnung hat 93 qm 3 Zimmer und wird mit Öl geheizt. Wir zahlen 700 euro kalt plus 180 Nk inkl. Heizung. Der Vermieter meinte beim Vorgespräch dass die Bormieter damit gut hinkämen. Am 31.3. kam eine Firma um die ElektroheizungsBleyer sowie Wasseruhren abzulesen.

    Heute am 16.2. kam endlich die Nebenkostenabrechnung von 15.12.13 bis 31.3.14 ins Haus. Wir sollen 596 euro Nachzahlen. Berücksichtigt sind alle Nebenkosten also auch Wasser und Heizung. Unsere Einzahlung wurde auch nur für diesen Zeitraum gegengerechnet, also 90 euro für den halben Dezember, sowie je 180 euro für Januar bis März. hieraus Ergibt sich dann die Hohe Nachzahlung woraus resultiert dass unser Vermieter ab sofort zusätzlich eine Nebenkostenerhöhung um 50 % also auf 270 euro monatlich veranschlagt.

    Hätte die Abrechnung nicht eigentlich nur bis 31.12.13 gemacht werden dürden, oder dann gleich bis 31.12.14? wir haben ja nach der Heizperiode au h weiterhin gut Heizkosten eingezahlt. Wenn man nur die Einzahlung für die Heizperiode und die Kosten nimmt ist es doch klar dass man minus hat, oder?

    Wird eine Abrechnung nicht immer für ein ganzes Jahr gemacht? Die steigenden Nebenkosten sind zwar nach seiner Rechnung logis h aber so und in der Höhe auch nicht tragbar oder? Sind ja fast die Nebenkosten einens ganzen Hauses dann wenn ich 270 euro monatlich zahlen soll. Wir haben jetzt ein Kleinkind daheim, meine Frau hat so nir Elterngeld und wüsste auch nicht woe ich diese Mehr elastung zahlen sollte.


    Ich bitte um Tips! danke!

  • Von der Abrechnungsperiode mal ganz abgesehen, fällt eine Abrechnung meist höher aus, wenn man zur Heizperiode einzieht und nur diese Monate berücksichtigt werden.
    All die Monate, in denen man weniger bis gar nicht heizt, kommen hier ja nicht zur Geltung.
    Heizkosten allein würde ich zunächst einmal nach einem vollen Jahr betrachten.

  • Godesign:

    "die Heizungen waren unter anderem nicht ganz in Ordnung so dass er uns endlich nach der Heizperiode neue Ventlie spendierte. Ich hab überall zügig die Energiesparenden Thermostate angebracht, so dass wir im Wohnzimmer auch immerhin knappe 19 bis 20 grad bekamen. Arbeitzimmer und Schlafzimmer lagen immer so bei 16 bis 17 Grad."
    - Euch stehen höhere Temperaturen zu. Mietrecht: Heizung, Raumtemperatur, Hitze

    "wir haben größtenteils noch Einfachverglasung und sehr alte Holzfenster."
    - Genauso habt Ihr die Wohnung angemietet.

    "Heute am 16.2. kam endlich die Nebenkostenabrechnung von 15.12.13 bis 31.3.14 ins Haus. Wir sollen 596 euro Nachzahlen."
    - Habt Ihr die Nebenkosten- und die Heizkostenabrechnung genau geprüft?

    "Hätte die Abrechnung nicht eigentlich nur bis 31.12.13 gemacht werden dürden, oder dann gleich bis 31.12.14?"
    - Nein und nein.

    "Wird eine Abrechnung nicht immer für ein ganzes Jahr gemacht?"
    - Grundsätzlich ja. Ich denke, dass in Eurer Imobilie der Abrechnungszeitraum 01.04. bis 31.03.Folgejahr ist.

    "Die steigenden Nebenkosten sind zwar nach seiner Rechnung logis h aber so und in der Höhe auch nicht tragbar oder?"
    - Nicht tragbar... ist relativ.

    "Sind ja fast die Nebenkosten einens ganzen Hauses dann wenn ich 270 euro monatlich zahlen soll."
    - Wenn die Abrechnungen stimmen, ist das rechtlich i.O.

    "Wir haben jetzt ein Kleinkind daheim, meine Frau hat so nir Elterngeld und wüsste auch nicht woe ich diese Mehrbelastung zahlen sollte."
    - Das ist (sorry) Euer Problem.

  • Wird eine Abrechnung nicht immer für ein ganzes Jahr gemacht?

    Das ist richtig. Es muß aber nicht das Kalenderjahr sein. Wäre bei Ihnen ok.

    Die steigenden Nebenkosten sind zwar nach seiner Rechnung logis h aber so und in der Höhe auch nicht tragbar oder?
    Sie haben es leider versäumt, bei der Anmietung sich um die Energiekosten zu kümmern.

    Einfach verglaste Holzfenster und ElektroheizungsBleyer??? sollten aber schon Signal genug sein.

    Tipps gibt es leider keine. Wenn ich sage, "verantwortungsbewusster heizen" wurde ich schon übelst beschimpft und schweige dazu lieber.

  • 180 € Vorauszahlungen inkl. Heizkosten bei 93 m² sind schon grenzwertig wenig. Ist auch noch die Warmwasseraufbereitung dabei sogar viel zu wenig.

    In der Heizperiode, und das war hier ausschließlich Euer Nutzungszeitraum, sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten. Dazu kommt das Ihr keinerlei Heizkostenguthaben aus heizfreien Monaten (Mai - September) hattet. Wenn man den Nachzahlungsbetrag durch 5 teilt geht das fast genau auf.

    Zitat

    Hätte die Abrechnung nicht eigentlich nur bis 31.12.13 gemacht werden dürden, oder dann gleich bis 31.12.14?

    Der Abrechnungszeitraum muß 12 Monate betragen, aber nicht zwingend das Kalenderjahr sein.

    Vom 01.04.13 - 31.3.14 sind es 12 Monate.

    Neben Eurem Nutzungszeitraum, 15.12.13 - 31.3.14, muß aber auch der Abrechnungszeitraum 01.04.13 - 31.03.14 in der Abrechnung genannt sein.

    Zitat

    oraus resultiert dass unser Vermieter ab sofort zusätzlich eine Nebenkostenerhöhung um 50 % also auf 270 euro monatlich veranschlagt.

    Die erhöhten Vorauszahlungen sind erst ab Beginn des 3. Monats nach Zugang der Abrechnung zu zahlen. Wäre bei Zugang im Februar ab Mai.

    Übrigens habt Ihr das Recht die monatlichen Vorauszahlungen nach der Abrechnung selbst angemessen anzupassen.

    Kurze Mitteilung in Textform an den VM das Ihr ab ... nur 200 € z. B. monatlich zahlt und gut ist.

    Bei der nächsten Abrechnung, wenn Nutzungszeitraum = Abrechnungszeitraum ist, Heizmonate und heizfreie Monate dabei, werdet Ihr ja sehen ob das paßt.

  • Dass ich die nk Erhöhung erst später zahlen muss hab ich auch mal gehört. Steht das in irgendeinem Gesetz? Und auch dass ich diese selber anpassen kann? Die Nachzahlung ist zwar blöd kann ich aber akzeptieren da wir ja virher nicht viel eingezahlt haben. Aber die nk Erhöhung sehe ich nicht ein ider würde ich gern wie beschrieben anpassen. Hätte aber gern wenn ich mit unserem Vermieter spreche was gesetzliches in der Hand. Sind zwar im Mieterverein. Aber auf die ist auch immer ein heftiger run. Und eine Sache die wir mal bei denen hatten dauerte auch über 1 Jahr.

  • Zitat

    Und auch dass ich diese selber anpassen kann?

    BGB § 560
    Veränderungen von Betriebskosten


    (4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

    Zitat

    Dass ich die nk Erhöhung erst später zahlen muss hab ich auch mal gehört. Steht das in irgendeinem Gesetz?

    BGB § 560
    Veränderungen von Betriebskosten

    (2) Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats.

  • heißt letzteres nicht dass ich die Nachzahlung erst zum 1.4. zahlen muss und nicht die Anpassung der Nebenkosten erst ab dem 1.4.?


    Letzteres wurde bereits deutlich erklärt. Ersteres: Die Zahlungsfrist für BK-Nachzahlungen ist üblicherweise ein Monat.

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