Mieterhöhung durch Wohnungsbaugesellschaft obwohl Miete bei Neuvermietung niedriger

  • Hallo allerseits,

    ich habe durch meine Wohnungsbaugesellschaft im Januar eine Mieterhöhung bekommen.
    Rein formal scheint mir diese soweit auch korrekt zu sein, da ich z.Zt. im Ausland bin kann ich das durch meine Rechtsschutzversicherung leider erst im nächsten Monat abschließend prüfen lassen, das ist aber erst einmal nicht mein Thema.

    Was mich stört an dieser Mieterhöhung ist, daß die Wohnungsbaugesellschaft im gleichen Haus die eine Treppe höher gelegene aber ansonsten ausstattungs- und aufteilungsmäßig identische Wohnung, um diese überhaupt vermietet zu bekommen, günstiger (zusätzlich mit 2 Monaten Mietverzicht) anbietet als meine jetzige Miete vor der Mieterhöhung.
    Die Wohnungsbaugesellschaft hat in der gleichen Straße noch mehrere Häuser (eigentlich besteht diese Straße nur aus Häusern der WBG).
    Zur Zt. sind ein paar Wohnungen in dieser Straße frei und unvermietet (fast alle identisch, die Häuser vor mir haben in den letzten 3 Jahren sogar neue energiesparende Fenster bekommen, meins nicht, sind also besser ausgestattet, einzig hab ich eine schönere Aussicht :rolleyes:). ALLE Wohnungen in diesen Häusern werden mit günstigeren Mieten angeboten als meine jetzige Miete. Trotzdem flattert mir nun eine Mieterhöhung ins Haus. Super. :mad:
    Im Rahmen des existierenden Mietspiegels scheint meine Miete auch nach der Erhöhung zwar korrekt, allerdings wohne ich auch in einer "guten" Wohngegend mit Einfamilienhäusern und Villen.
    Nur, die Straße in der die WBG seine Häuser in den 50ern hochgezogen hat fällt aus dem Rahmen ist hier der "Schandfleck" und die Wohnqualität hat in den letzten Jahren auch beständig abgenommen, da den niedrigen Einstiegsmieten entsprechendes Klientel anlockt. :(
    Der Mietspiegel ist daher meiner Meinung nach auch nicht der richtige Maßstab, mit dem die Mieterhöhung begründet werden kann.

    Ich muß klar sagen, die Mieterhöhung ist für mich nicht existenzbedrohend, da unter 20,--€ im Monat.
    Ich hätte das mit einer vernünftigen Begründung oder bei entsprechender Pflege des Hauses auch kommentarlos geschluckt.
    Unter den gegebenen Bedingungen würde ich aber eher einen Umzug in Betracht ziehen als die Mieterhöhung kampflos hin zu nehmen. Da geht es mir dann um das Prinzip und um Gerechtigkeit (ich könnte ja mal fragen, ob ich die Wohnung eine Treppe höher haben kann, dann spar ich noch zwei Mieten und lebe günstiger :cool:).

    Meine Frage nun, gibt es eine realistische Chance der Mieterhöhung unter Annahme der formalen Korrektheit erfolgreich zu widersprechen oder wäre dies nur herausgeschmissenes Geld?

    Also Klage der WBG riskieren oder gleich umziehen?

  • Der Mietspiegel ist daher meiner Meinung nach auch nicht der richtige Maßstab, mit dem die Mieterhöhung begründet werden kann.

    Dann widerspreche und riskiere einen Prozess mit unsicherem Ausgang

    Ich muß klar sagen, die Mieterhöhung ist für mich nicht existenzbedrohend, da unter 20,--€ im Monat.

    Und dafür willst du ne Welle machen?

    Unter den gegebenen Bedingungen würde ich aber eher einen Umzug in Betracht ziehen

    Dann ziehe um!

    (ich könnte ja mal fragen, ob ich die Wohnung eine Treppe höher haben kann, dann spar ich noch zwei Mieten und lebe günstiger :cool:).
    Dieses Angebot werden aber nur Neumietwer bekommen, also vergiss es!

    Meine Frage nun, gibt es eine realistische Chance der Mieterhöhung unter Annahme der formalen Korrektheit erfolgreich zu widersprechen oder wäre dies nur herausgeschmissenes Geld?

    Meine Kristallkugel ist zurzeit zum Update für Windows10, daher keine Einschätzung von mir.

    Suche dir eine andere Wohnung in besserer Umgebung.

  • Zitat

    geht es mir dann um das Prinzip und um Gerechtigkeit

    Vergiss es! Wir leben in einer freien Marktwirtschaft. Der Vermieter könnte die Nachbarwohnung auch kostenlos zur Verfügung stellen und von Dir die volle Miete kassieren.
    Da herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit.

    Zitat

    Im Rahmen des existierenden Mietspiegels scheint meine Miete auch nach der Erhöhung zwar korrekt

    Dann kann auch erhöht werden.

    Zitat

    Also Klage der WBG riskieren oder gleich umziehen?

    Umziehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Und dafür willst du ne Welle machen?

    Ich lass mich halt ungern verscheißern und diese Erhöhung ist in meinen Augen halt nix anderes.
    Naja, dann wohl umziehen, dachte ich mir schon.
    Egal, die Erhöhung war eh nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt und ist wenigstens eine gute Ausrede den Arsch hoch zu bekommen. :p

  • Vergiss es! Wir leben in einer freien Marktwirtschaft. Der Vermieter könnte die Nachbarwohnung auch kostenlos zur Verfügung stellen und von Dir die volle Miete kassieren.
    Da herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit.

    Richtig, keine Einwände. Allerdings gilt in der Marktwirtschaft auch, Angebot und Nachfrage regeln den Preis.
    Hier wird die identische Hütte halt zu einem geringeren Preis und mit Nachlaß (nicht) vermietet und ich soll einen noch höheren Preis akzeptieren? No way. Das mag rechtlich in Ordnung sein. Letztlich schneidet der Vermieter sich damit ins eigene Fleisch, nun hat er halt eine Wohnung mehr, die er nur billiger (wenn überhaupt) wieder los wird. Selber schuld.

    Naja, ich werde dem Vermieter wohl erstmal weder widersprechen noch kündigen sondern mal nachfragen wie er zu der Sachlage steht und ob die Mieterhöhung wirklich sein Ernst ist. Vielleicht sollte ich stattdessen sogar mal kackfrech nach einer Mietsenkung fragen. :o
    Soll in meiner Gegend doch nicht umsonst ein Mietermarkt sein. ;)

  • Ellwood,
    wilkommen im Klub der Marktwirtschaftkenner... Ich schliesse mich meinen Vorrednern an.

    "Naja, ich werde dem Vermieter wohl erstmal weder widersprechen noch kündigen sondern mal nachfragen wie er zu der Sachlage steht und ob die Mieterhöhung wirklich sein Ernst ist. Vielleicht sollte ich stattdessen sogar mal kackfrech nach einer Mietsenkung fragen. :o"
    - Tu' das und berichte uns bitte gelegentlich über den Fortgang.

  • Wenn das Mieterhöhungsverlangen rechtlich korrekt ist hast Du nur 2 Möglichkeiten:

    1. Zustimmen und ab April die erhöhte Miete zahlen.

    2. Nicht zustimmen und von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    Das die anderen Wohnungen billiger und zum Teil für gewisse Zeit mietfrei angeboten werden als Deine ist schlicht persönliches Pech.


  • - Tu' das und berichte uns bitte gelegentlich über den Fortgang.

    Ich werde berichten, wenn es etwas neues gibt, da ich z.Zt. im Ausland bin wird das aber wohl etwas dauern.

  • Wenn das Mieterhöhungsverlangen rechtlich korrekt ist hast Du nur 2 Möglichkeiten:


    ...

    Das die anderen Wohnungen billiger und zum Teil für gewisse Zeit mietfrei angeboten werden als Deine ist schlicht persönliches Pech.

    Das war ja meine (inzwischen beantwortete) Frage. Nur weil etwas formal korrekt ist, muss es nicht auch rechtlich korrekt sein.
    Es hätte sich ja z.B. auch um eine unangemessen Benachteiligung o.ä. handeln können.

    Das meine (exakt identische, bzw. teilweise sogar schlechter ausgestattete) Wohnung teurer ist wie die neu zu vermietenden Wohnungen, nun, das würde ich als persönliches Pech verbuchen. Die zum aktuellen Marktwert eh schon überteuerte Wohnung mit einem Mieterhöhungsgesuchen noch zu verteuern, nun das ist für mich kein persönliches Pech mehr, das ist für mich eine Frechheit des Vermieters (über die ich mich bei der relativ geringen Erhöhung sicher weniger aufregen würde, wenn in den letzten Jahren von Seiten des Vermieters alles korrekt abgelaufen wäre, aber das ist eine andere Geschichte).

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