Beiträge von anitari
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... oder wohin zielt Deine Frage?
Auf das neueste Urteil des bunten Gerichtshofes zu Schönheitsreparaturen.
Gemessen daran ist eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Denn eine solche Klausel verpflichtet den Mieter zur Beseitigung sämtlicher Gebrauchsspuren des Vormieters und führt - jedenfalls bei kundenfeindlichster Auslegung - dazu, dass der Mieter die Wohnung vorzeitig renovieren oder gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben müsste als er sie selbst vom Vermieter erhalten hat.
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Zitat
Ich habe heute eine eigene Mängelliste angefertigt und mit Fotos dokumentiert (3 Tage nach Übergabe).
- Ist es sinnvoll, nachträglich eine Ergänzung des Übergabeprotokolls an den Makler zu versendenWenn dann an den Vermieter, denn der ist der Vertragspartner.
ZitatUnsere Hauptanliegen sind Säuberung / Renovierung des Stucks, Reparieren der Türen und Reparatur der Gegensprechanlage.
- Ist es sinnvoll, eine eigene Reparatur / Renovierung anzubieten gegen Zahlung / Mietnachlass? Oder sollten diese Mängel tatsächlich vom VM vorgenommen werden?Würde ich als Mieter nicht machen.
Was steht sonst im Vertrag zu Schönheitsreparaturen?
ZitatHamburger Mietvertrag für Wohnraum
Ob da nun Hamburger, Berliner oder oder Münchner davor steht ist völlig wurscht.
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Ja wir stehen beide als Mieter im Vertrag und haben den auch beide unterschrieben.
Dann muß sie natürlich als Absender/Mieter im Kündigungsschreiben genannt sein und unterschreiben.
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Ob einem oder beiden "in die Hand gedrückt" ist egal. Hauptsache das Kündigungsschreiben ist an Beide gerichtet.
Steh Deine Freundin als Mieter im Vertrag?
Wenn nicht es unnötig sie als Absender zu nennen und das sie unterschreibt.
Das könnte evtl. zur Unwirksamkeit der Kündigung, weil sie nicht Vertragspartner ist, führen.
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Von der Möglichkeit den Verbrauch von der Personenzahl abhängig zu machen, sollte man eigentlich schon längst die Finger gelassen haben. Es ist die zeitaufwändigste und ungenaueste Methode. Der Vermieter macht sich selbst das Leben schwer,
So ist es. Leider sehen das viele Vermieter nicht so.
Zudem kommt es bei diesem Umlageschlüssel meißt zu Querelen seitens der bzw. unter den Mietern.
Hä
Oma Müller hatte 4 Wochen die 3 Enkel zu Besuch, Frl. Mayer hat einen Freund der fast täglich da ist usw. usw. -
Ist jedoch im Mietvertrag geregelt das man nicht vor Vertragsbeginn kündigen kann , dann könnt ihr erst zum 31.10 kündigen und müsst drei Monate Miete zahlen.30.09 bei Mietbeginn 01.07
Zitatzum 31.6 kündigung
Den gibt es nicht

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Zitat
Mein Exemplar habe ich wieder mitgenommen, das andere blieb bei den Vermietern (mit meiner Unterschrift).
Das war unklug.
ZitatIst der Vertrag damit gültig, oder müssen beide Exemplare auch vom Vermieter unterzeichnet sein?
Sagen wir mal so, wenn der Vermieter das Exemplar mit Deiner Unterschrift hat und noch schnell seine darunter/-neben setzt ist der Vertrag wirksam.
ZitatGemäß der 3 Monate Kündigungsfrist möchten wir auch direkt morgen die Kündigung vorbeibringen. Damit wäre zum 30.6
Sofern Mietbeginn der 01.07. sein soll und der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist bist Du damit aus dem Schneider.
Rat, zur Übergabe der Kündigung einen möglichst neutralen Zeugen mitnehmen, die Kündigung offen, also ohne Umschlag, übergeben und versuchen sich den Erhalt vom Vermieter bestätigen zu lassen.
Ersatzweise den Einwurf in den BK mit einem Zeugen.
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Noch mal der Hinweis, den Du offenbar immer überlesen hast, die Abrechnung nach Personen oder Einheit müßte explizit vertraglich vereinbart sein, ansonsten muß nach der Wohn-/Nutzfläche, wenn nach Verbrauch/Verursachung nicht möglich (das mit den W-Zählern mal unbeachtet), abgerechnet werden.
Also bitte mal in den Mietvertrag schauen!
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Zitat
Kosten für den Hausmeister , durch 10 Mieteinheiten zu teilen wobei eine Gewerbefläche drin ist die m² anteilig fast die Hälfte des Hauses ausmacht halte ich für ungerecht.
Na dann rechne doch mal die Hausmeisterkosten durch 9
ZitatDas müsste hier auch nach NUtzfläche berechnet werden
Wenn vertraglich anders vereinbart, ja.
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Worüber Rechtsverdreher sich wieder um das Wort "Besitz" streiten könnten. Denn die Wohnung ist ja schon sein Besitz.
So lange sie vermietet ist bzw. der Mieter nicht zurück gibt ist sie im Besitz des Mieters.
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Da kommt gleich noch eine Frage auf .
Die Wohnfläche bei z.b. Treppenhausreinigung ist mit ca 680m² angegeben, was ungefähr passt wenn man davon ausgeht das es 9 Wohnungen waren die alle gleich groß sind (IN der NKA steht was von 10 Wohnungen, sind aber nur 9 aber egal). Ist also ok das durch die von mir bewohnten m² anteilig umzulegen.
Allerdings sind so Sachen wie Grundsteuer, Versicherungen, Straßenreinigung und Regenwasser mit gesammt 1230 m2 angeben. Also deutlich mehr wie alle Wohnungen zusammen. Das erklärt sich durch das Ladenlokal im EG. Allerdings war das fast das ganze Jahr Leerstand. Soweit ich das bisher mitbekommen habe darf Leerstand doch gar nicht auf die Mieter umgelegt werden ???
Das Ladenlokal - evtl. stecken da ja die ominösen 15 Personen.
ZitatIN der NKA steht was von 10 Wohnungen
Nö, Gesamteinheiten
ZitatSoweit ich das bisher mitbekommen habe darf Leerstand doch gar nicht auf die Mieter umgelegt werden
Wird er doch nicht.
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Sind zwischendurch welche ein- und/oder ausgezogen, sprich haben nicht 365 Tage dort gewohnt?
ZitatDie Frist um da noch Einspruch einzulegen ist eh vorbei,
Nein. Noch binnen 12 Monate nach Zugang der Abrechnung kannst Du Einspruch gegen die Abrechnung erheben.
Übrigens habe ich mich wegen der Personenzahl Abwasser verkuckt.

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Zum Thema Abrechnung nach Personentage hilft Dir evtl. das hier Nebenkostenabrechnung nach Personentage - So geht?s
Ganz simpel Anzahl der Personentage : 365 bzw. 366 = Anzahl der Personen, wenn alle Personen den gesamten Abrechnungszeitraum im Haus gewohnt haben.
Merkwürdig das bei Abwasser sich die Personenzahl plötzlich verdoppelt.
Mal angenommen es gäbe keine Zähler, dann dürfte der Vermieter nur nach Personen abrechnen wenn dieser Umlageschlüssel vertraglich vereinbart ist. Ansonsten muß er nach der Wohnfläche abrechnen.
So nebenbei, sind die Zähler noch geeicht?
ZitatNun gibts aber 2 Probleme , die Kaltwasserzähler in der Wohnung wurden nicht abgelesen, weder bei Einzug erfasst noch bei Auszug. Ist das nun Versäumniss des Vermieters ? Wie soll ich auf Verbrauchsabrechnung pochen wenn die Daten nicht erfasst wurden ...
2 gute Fragen.
Zu 1 würde ich sagen 50 : 50
Zu 2

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Der Mietvertrag gilt nur im Original, meine Meinung.
Irrtum.
Für Mietverträge gibt es keine Formvorschrift.
Nur für deren Kündigung.
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Zitat
Fakt ist das ich für 8 Monate bei einer 43m² Wohnung über 411€ Heizkosten habe....finde ich irgendwie happig oder nicht?
Etwa 51 € pro Monat bei 43 m² ist völlig im Rahmen.
Von den 8 Monaten waren 6 Heizmonate. Da sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten.
ZitatDa ich selber relativ wenig heize ...
... ist der Standartspruch von Mietern angesichts einer Nachzahlung. Bedenken aber nicht das ein Teil der Heizkosten nach der Wohnfläche abgerechnet wird, also verbrauchsunabhängig.
ZitatNun kam die Abrechnung und ich soll 70€ nachzahlen. Also insgesamt 170€ nachzahlung für die Heizung.
Mathe ist nicht so Deine Stärke?
Die Nachzahlung wird doch mit dem einbehaltenen Teil der Kaution verrechnet.Um aber was genaueres zu der Abrechnung sagen zu können sind Deine Infos zu dürftig.
Am besten scannst Du die Abrechnung ein und lädst sie als Bild hoch. Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.
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