Inbesitznahme der Wohnung durch Vertrag gesichert

  • Hallo,

    der Vermieter, der mir meinen Mietvertrag angeboten hat, hat mich am gleichen Tag dazu gebracht, dass ich eine weitere vom MV unabhängige Erklärung unterschreibe, was ich auch getan habe, weil ich die Wohnung wirklich dringend brauchte. Ich habe mich nicht getraut die Unterschrift abzulehnen, weil ich dachte, dann gibt er die Wohnung jemand anderem.

    Es war eine "Einverständniserklärung", die wie folgt lautete:

    << Ich ......., wohnhaft ......., bin damit einverstanden, wenn ich mit 2 Mietzahlungen in Verzug bin oder mehrfach gegen die Hausordnung verstoße, meine Wohnung mit der Anschrift ......., zum 15. des darauf folgenden Monats durch den Vermieter, ......., in Besitz genommen wird.

    Ich bin über den Sachverhalt der Inbesitznahme aufgeklärt worden.>>

    Ich habe diese Erklärung jetzt, Jahre später, zufällig wieder entdeckt und kann mich nicht erinnern, dass ich aufgeklärt worden bin. Aber ich denke mal es ist relativ klar, was er mit Inbesitznahme meint: Er verschafft sich Zugang und verweigert ihn mir dann oder schlimmeres.

    Meine Frage an euch ist: Ist dieser Vertrag wirksam? Kann ich diesen Vertrag heute nachträglich widerrufen oder irgendwie nichtig machen oder bin ich jetzt für die Dauer meines Mietverhältnisses daran gebunden?

    (Ich habe nichts verbrochen und zahle immer Miete, aber ich finde diese Vorstellung dennoch echt irritierend, dass er einfach meine Wohnung in Besitz nehmen dürfte. Aber wie gesagt, ich hatte damals keine Alternative.)

  • tomatenmark:

    "der Vermieter, der mir meinen Mietvertrag angeboten hat, hat mich am gleichen Tag dazu gebracht, dass ich eine weitere vom MV unabhängige Erklärung unterschreibe, was ich auch getan habe,"
    - Naja...

    "Es war eine "Einverständniserklärung", die wie folgt lautete:
    << Ich ......., wohnhaft ......., bin damit einverstanden, wenn ich mit 2 Mietzahlungen in Verzug bin oder mehrfach gegen die Hausordnung verstoße, meine Wohnung mit der Anschrift ......., zum 15. des darauf folgenden Monats durch den Vermieter, ......., in Besitz genommen wird.
    Ich bin über den Sachverhalt der Inbesitznahme aufgeklärt worden.>>"
    - Und wie stellt er sich das vor? Ich vermute, dass dem VM dann, wenn Du gekündigt wurdest, die Mietsache herauszugeben hast UND er notfalls Gewalt anwenden darf, hat er vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht? (Bei einer berechtigten Kündigung hast Du ihm auf Verlangen sowieso die Mietsache herauszugeben, logo.)

    "Aber ich denke mal es ist relativ klar, was er mit Inbesitznahme meint: Er verschafft sich Zugang und verweigert ihn mir dann oder schlimmeres."
    - Tja, so sieht es wohl aus...

    "Meine Frage an euch ist: Ist dieser Vertrag wirksam?"
    - Du meinst Erklärung... - Hier verlassen wir nun wohl das Thema dieses Forums - Mietrecht.
    Ich glaube aber kaum, dass Du rechtswirksam einer Gewaltanwendung zustimmen kontest - aber: Hier wären Rechtsanwälte gefragt, keine Hobby-Mieter oder -Vermieter.
    Schau' mal hier: https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=zustimmung+zur+gewaltanwendung+stgb&gbv=2&oq=zustimmung+zur+gewaltanwendung+stgb&gs_l=heirloom-hp.12...2390.15422.0.18093.35.14.0.21.5.0.172.1921.1j13.14.0.msedr...0...1ac.1.34.heirloom-hp..17.18.1999.08zT5F_OW1Y

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (3. April 2015 um 00:05)

  • Zitat

    hat mich am gleichen Tag dazu gebracht, dass ich eine weitere vom MV unabhängige Erklärung unterschreibe,

    Es heißt ja immer das Individualvereinbarungen, auch wenn evtl. zum Nachteil des Mieters, wirksam sind.

  • Sittenwidrige Verträge, welche zum Nachteil des Mieters geschlossen wurden, sind ungültig. Er kann es nicht 2 Monate und 15 Tage in Besitz nehmen. Worüber Rechtsverdreher sich wieder um das Wort "Besitz" streiten könnten. Denn die Wohnung ist ja schon sein Besitz.

    § 556 a BGB, Abs. 5)

  • Worüber Rechtsverdreher sich wieder um das Wort "Besitz" streiten könnten. Denn die Wohnung ist ja schon sein Besitz.

    So lange sie vermietet ist bzw. der Mieter nicht zurück gibt ist sie im Besitz des Mieters.

  • und nun kommt der klugscheisser:p
    mit wiki link


    Im Mietvertrag wird der Mieter Besitzer, der Vermieter bleibt jedoch Eigentümer. Der Mieter erhält also die tatsächliche Sachherrschaft, kann aber den gemieteten Gegenstand nicht als Aktivposten (Vermögen) in seiner Bilanz verbuchen. Dies kann nur der Vermieter (Eigentümer). Daraus wird deutlich, dass Eigentum ein Vermögensrecht ist.

    Eigentum ? Wikipedia

  • Im Mietvertrag wird der Mieter Besitzer, der Vermieter bleibt jedoch Eigentümer. Der Mieter erhält also die tatsächliche Sachherrschaft, kann aber den gemieteten Gegenstand nicht als Aktivposten (Vermögen) in seiner Bilanz verbuchen. Dies kann nur der Vermieter (Eigentümer). Daraus wird deutlich, dass Eigentum ein Vermögensrecht ist.


    Darum dreht es sich doch garnicht, sondern um diese mglw. sittenwidrige Vereinbarung...:o

  • Der kann dir kündigen mehr aber auch nicht. Lass ihn mal in Besitz nehmen, dann rufste 110 an , dann wird er mal in Besitz ähm Verwahrung genommen :)

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