Mietvertrag gültig?

  • Hallo zusammen,
    ich bin auf dieses Forum gestoßen, da ich momentan in einer schwierigen Mietsituation stecke. Ich fang am besten mal mit allgemeinen Angaben zur meiner Situation an, um das ganze besser einordnen zu können.

    Meine Freundin und ich suchen momentan unsere erste gemeinsame Wohnung. Relativ schnell wurden wir auch fündig.
    Die Wohnung befindet sich in einem ehemaligen Einfamilienhaus. Die Vermieter (älteres Rentnerpaar) haben beschlossen die erste Etage zu vermieten. Vorher wohnte da immer Familie drin. Bei der Wohnungsbesichtigung waren wir uns sehr sympathisch und wir haben entschlossen die Wohnung zu nehmen. Der Vertrag wurde uns in zweifacher Ausführung (ohne Unterschrift des Vermieters) vorgelegt. Sofort unterschreiben wollten wir nicht, haben die Verträge also mit nach Hause genommen und dort unterschrieben.

    An dem Tag, an dem wir uns zur Vertragsübergabe verabredet haben, hab ich mich interessehalber bei der Telekom informiert, was bzgl. Internetleitung in dem Haus so möglich ist. Dort wurde mir gesagt, dass ich keinen eigenen Tarif beantragen könne, weil im Haus nur eine Telefonleitung liegt und die vom Vermieter belegt ist.

    Bei der Vertragsübergabe habe ich diesen Punkt angesprochen und klar gemacht, dass wir schon unsere eigene Telefonleitung haben möchten und uns nicht einen Internetanschluss mit den Vermietern teilen möchten. Darauf wurde eher mit Unverständnis reagiert. Es folgte auch noch ein heißes Gespräch mit dem Sohn, der sich für ein Fachmann hielt und sehr unsympathisch reagierte.

    Wir sind dann so verblieben, dass die das mit de Leitung klären und wir uns dann wieder zusammen setzen. Mein Exemplar habe ich wieder mitgenommen, das andere blieb bei den Vermietern (mit meiner Unterschrift). Mündlich hatten wir abgemacht, dass der Vermieter nicht unterschreibt, solange das nicht geklärt ist und im Vertrag festgehalten wird, dass wir eine zweite Leitung bekommen.

    Die ganze Sache hatte meine Freundin und mich aber schon soweit beunruhigt, dass wir uns entschieden haben die Wohnung doch nicht zu nehmen. Das Kommunikationsverhalten des Vermieters war einfach nicht wie wir es uns gewünscht haben. Jetzt ist natürlich das Blöde, dass ein Vertragsexemplar mit unserer Unterschrift dem Vermieter vorliegt. Ist der Vertrag damit gültig, oder müssen beide Exemplare auch vom Vermieter unterzeichnet sein?


    Gemäß der 3 Monate Kündigungsfrist möchten wir auch direkt morgen die Kündigung vorbeibringen. Damit wäre zum 30.6 (Einzug wäre am 1.7) gekündigt. Im Prinzip wäre das also nicht das Problem, da wir noch vor der ersten Miete gekündigt hätten.
    Im Vertrag haben wir aber eine Klausel einbauen lassen, die uns bestätigt, dass das Bad vor dem 1.7 noch renoviert wird. Dabei müssen wir die Kosten der Fliesen übernehmen, Sinatäranlagen und Handwerke bezahlt der Vermieter. Da der Vermieter über unseren kurzfristigen Rückzug natürlich sehr ungehalten ist, könnte er uns jetzt doch rein theoretisch richtig einen reinwürgen, indem er die teuersten Fliesen nimmt, die er finden kann, oder?

    Wie man an dieser Geschichte erkennen kann, bin ich in solchen Dingen sehr unerfahren und auch sehr blauäugig an die Sache rangegangen. Ich hoffe, dass ich hier ein paar hilfreiche Tipps bekommen kann, wie ich mit dieser Situation umzugehen habe. Dafür schon mal vielen Dank und

    herzliche Grüße
    Tobo


    P.S.: In einem weiteren Telefongespräch hat der Vermieter mir zugesichert, dass ich "so nicht davon komme". Die Gesprächsbereitschaft des Vermieters, die ganze Sache noch so zu regeln, ist daher eher gering.

  • Zitat

    Mein Exemplar habe ich wieder mitgenommen, das andere blieb bei den Vermietern (mit meiner Unterschrift).

    Das war unklug.

    Zitat

    Ist der Vertrag damit gültig, oder müssen beide Exemplare auch vom Vermieter unterzeichnet sein?

    Sagen wir mal so, wenn der Vermieter das Exemplar mit Deiner Unterschrift hat und noch schnell seine darunter/-neben setzt ist der Vertrag wirksam.

    Zitat

    Gemäß der 3 Monate Kündigungsfrist möchten wir auch direkt morgen die Kündigung vorbeibringen. Damit wäre zum 30.6

    Sofern Mietbeginn der 01.07. sein soll und der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist bist Du damit aus dem Schneider.

    Rat, zur Übergabe der Kündigung einen möglichst neutralen Zeugen mitnehmen, die Kündigung offen, also ohne Umschlag, übergeben und versuchen sich den Erhalt vom Vermieter bestätigen zu lassen.

    Ersatzweise den Einwurf in den BK mit einem Zeugen.

  • Meine Meinung wäre, dass eine Kündigung sofort (schriftlich) ausgesprochen werden sollte. Dies nur, um allen Eventualitäten aus dem Weg zu gehen.
    Da Sie die Wohnung sowieso nicht haben möchten, sollten Sie kein Risiko eingehen.

  • Die Kündigung müsst ihr auch spätestens morgen unbedingt zustellen !!!!! Nur ein Tag später und ihr hängt noch nen MOnat länger im Vertrag.

    Ist jedoch im Mietvertrag geregelt das man nicht vor Vertragsbeginn kündigen kann , dann könnt ihr erst zum 31.10 kündigen und müsst drei Monate Miete zahlen. Würd trotz Feiertag heute noch die Kündigung reinbringen . Nicht das die gleich morgen mit dem Umbau beginnen und Material gekauft haben. Dann kanns leider schwer werden vor Mietbegin aus dem Vertrag rauszukommen. Ganz genau Vertrag durchlesen ! Kündigung aber dennoch spätestens morgen einrichen egal was drin geregelt ist, zum 31.6 kündigung und reinschreiben oder nächst möglicher Termin.


    Oder ihr schaut mal im Internet nach Alternativen zum Telekomanschluß. Gibt ja auch Kabel Deutschland, Unitymedia, Kabel BW , sowas vielleicht. Denn wenns nur am Telefon+Inet hängt gibts sicher noch Lösungen. Gibt auch sowas wie Skydsl , also per Satelit.
    Wenn ihr die Fliesen zahlen sollt, dann würd ich auch drauf bestehen die auszusuchen, Höhstgrenze was Kosten angeht abklären , schriftlich !!! Ansich eh etwas seltsam , bei Einzug gleich das Badezimmer modernisieren zu lassen und sich an den Kosten zu beteiligen. Bei Auszug könnt ihr die Fliesen ja nicht wieder abnehmen :) hätte da eher 20 Euro mehr an Miete gezahlt oder sowas. Denn ich glaub nicht das ihr da ewig wohnen werdet , selbst wenn ihr einziehen solltet.

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (3. April 2015 um 13:21)


  • Ist jedoch im Mietvertrag geregelt das man nicht vor Vertragsbeginn kündigen kann , dann könnt ihr erst zum 31.10 kündigen und müsst drei Monate Miete zahlen.


    30.09 bei Mietbeginn 01.07

    Zitat

    zum 31.6 kündigung

    Den gibt es nicht :cool:

  • Sry für die Terminverhaspler, meine Sektretärin konnte das grade leider nicht Korekturlesen, keine Hand frei sie bemalt grade ein paar Eier

  • Sry für die Terminverhaspler, meine Sektretärin konnte das grade leider nicht Korekturlesen, keine Hand frei sie bemalt grade ein paar Eier

    Ah ja, hoffentlich keine verlorenen

  • Erstmal vielen Dank für die vielen und schnellen Antworten. Das Kündigungsschreiben habe ich schon aufgesetzt. Morgen früh werden meine Freundin und ich direkt morgens dahin und die Kündigung vorbeibringen. Zur not in den Briefkasten schmeißen, falls niemand aufmacht.
    Ich hab auch nochmal genau im Vertrag nachgeschaut. Der Mietvertrag ist ein Standardformular von "Haus & Grund". Ich weiß nicht ob jemand damit Erfahrung hat? Darin steht nichts spezielles zur Kündigungsfrist.

    Zur Renovierung des Bads wurde handschriftlich folgendes festgehalten, dass die Boden- und Wandfliesen in Absprache mit den Mietern ausgesucht werden. Von daher kann er sich wohl keine goldenen Fliesen auf unsere Kosten anschaffen. Aber generell ist die Klausel schon wirksam, auch wenn wir gar nicht einziehen und er noch nicht mit der Renovierung oder Materialbeschaffung begonnen hat?

    Im Kündigungsschreiben spreche ich beide Vermieter (Eheleute) an und habe als Absender auch meine Freundin und mich eingetragen. Unterschrieben wird das Ganze natürlich auch von uns beiden. Ich habe auch gelesen, dass die Kündigung unbedingt allen Vermietern ausgesprochen werden muss. Reicht es denn trotzdem, wenn wir das Schreiben einem von beiden in die Hand drücken?

    Einmal editiert, zuletzt von ToboTheRibbler (3. April 2015 um 14:09)

  • Ob einem oder beiden "in die Hand gedrückt" ist egal. Hauptsache das Kündigungsschreiben ist an Beide gerichtet.

    Steh Deine Freundin als Mieter im Vertrag?

    Wenn nicht es unnötig sie als Absender zu nennen und das sie unterschreibt.

    Das könnte evtl. zur Unwirksamkeit der Kündigung, weil sie nicht Vertragspartner ist, führen.

  • Ja wir stehen beide als Mieter im Vertrag und haben den auch beide unterschrieben.

    Dann muß sie natürlich als Absender/Mieter im Kündigungsschreiben genannt sein und unterschreiben.

  • ToboTheRibbler,
    da Ihr Zweibeiden ja Partei seid, solltet Ihr noch eine dritte Peson mitnehmen.
    Das Original, welches auch Euer Zeuge gelesen hat, den VM in die Handdrücken und bitten, auf der Kopie den Empfang zu bestätigen (Original erhalten, Datum, Unterschrift(en)). Sollten sie die Annahme verweigern, das Original in den Briefkasten einlegen oder in deren Wohnung werfen.
    "Mietvertrag vom Datum fristgerecht zum 30.06.2015 kündigen."

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