Mieter wiegert sich die Miete zu zahlen

  • Guten Tag

    Die Sache sieht folgendermaßen aus:

    Im März 2014, habe ich mein Zimmer im Wohnheim untervermietet, da ich ins Auslandsemester musste. Bis Juni, bekam ich die Miete überwiesen, danach, jedoch, wurden die Zahlungen eingestellt. Der Mieter verschwand für eine Zeit, es war unmöglich ihn telefonisch oder pesönlich zu erreichen.

    Mitte August, hat er mir dann mitgeteilt, dass er schon seit zwei Monaten ausgezogen ist. Im September, habe ich mich mit ihm getroffen um die Sache zu klären. Der Mieter hat auf seine finanzielle Not verwiesen, hat aber anerkannt, dass er vor mir noch 600€ (200x3) schulden zu begleichen habe und er es im laufe nächsten Monate tun wird.

    Nach sieben Monaten Wartezeit bekam ich von ihm kein Cent überwiesen, nur reine Versprechen, den Betrag bald auszuzahlen. Letztendlich habe ich ihn telefonisch erreicht, wo er mir mitteilte, dass er sich weigert den Betrag für 3 Monate zu zahlen (600€) und erkennt nur die Schulden für ein Monat an.

    Da im März ein Untermietvertrag zwischen den beiden Parteien geschlossen wurde, wollte ich die Sache an den zuständigen Gericht weiterleiten. Im Vertrag wurde festgehalten, dass er unbefristet sei, die Kündigung sollte aber schriftlich und gemäß gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Dies passierte natürlich nicht.

    Leider finde ich jedoch kein Originalvertrag mehr, nur die Fotos, an welchen man aber alle Textpassagen inklusive Unterschriften erkennt.


    Meine Frage wäre jetzt Folgende:

    Ob es sich lohnt die Sache an den Gericht weiterzuleiten und ob die Fotos des Vertrags akzeptiert werden?

    Mit freundlichen Grüßen

    Max

  • Dachte mir man bekommt hier wenigstens ein Ratschlag.
    Dass ich immer einen Anwalt zur Rate ziehen kann war mir auch vorher bewusst, danke!

  • Im Mietrecht haben schriftliche und mündliche Mietverträge Gültigkeit.
    Das ein Mietvertrag bestanden hat, steht nach der Schilderung der Situation fest.

    Ein Auszug ist keine Kündigung.
    Die Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen - auch bei mündlichen Mietverträgen.

    Das sollte m.E. genügen um die Frage nach einem Rechtsstreit zu erleichtern.

  • Irrtum.

    Für Mietverträge gibt es keine Formvorschrift.
    Nur für deren Kündigung.

    Kopie vom Original-MV. Das war das erste was man von mir verlangte in einer Mietsache bei Gericht. Dei mündlichen Verträgen ent-
    fällt dies, klar.

  • Hallo Max,
    wenn ich das richtig sehe, ist er immer noch Dein Mieter und schuldet Dir die vereinbarte Miete.
    Du könntest also allmählich mal das gerichtliche Mahnverfahren starten.

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