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deshalb muss ich wissen wie ich bis zum Auszug meine nerven schonen kann.
Euch erst mal gegen die ständigen Kontroll-"Besuche" des VM wehren. Denn ohne wichtigen Grund hat er bestenfalls alle 1 - 2 Jahre das Recht die Mietsache zu "besichtigen".
Ist der Garten/das Grundstück mit vermietet, hat er auch dort ohne wichtigen Grund nichts zu suchen.
Außerdem sind "Besuche" rechtzeitig anzukündigen bzw. Termine mit dem Mieter abzusprechen.
Als Erstmaßnahme würde ich mal den Schließzylinder der Haustür austauschen. Und wenn Garten/Grundstück mit gemietet sind auch der Hoftür.
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Der Vermieter hat einen Baum gefällt weil seine Wurzeln den weg im Garten kaputt gemacht haben, und dann den weg entfernt. Nun verlangt der Vermieter das wir den weg auf eigene Kosten neu machen. Inzwischen ist durch diverse Stürme auch ein Teil des Daches undicht, das haben wir ihm x mal gesagt wenn er hier war. Er verlangt von uns wir sollen das selber beseitigen. Haben ihm gesagt das wir das nicht machen weil wir keine Ahnung von so was haben.
Für derartige Instandsetzung- bzw. Instandhaltung ist allein der Vermieter zuständig.
Hier seid Ihr im Recht Fristen zu setzen. Aber vorab müßt Ihr den Vermieter nachweisbar per Einwurfeinschreiben über die Mängel (vor allem das kaputte Dach) informieren und die die Behebung fordern.
BGB § 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.