Beiträge von anitari


    Was mich wundert ist der Post " Abgabenbescheid 2013" und die 2 Zeilen darunter ?
    Warum 2013 ? Was ist darunter allgemein zu verstehen ?

    Das sind vermutlich Abgaben, u. a. die Grundsteuer, die der Eigentümer/Vermieter an die Stadt/Gemeinde zahlen muß.

    Die Bescheide werden oft nicht jedes Jahr neu erstellt. Es gilt der letzte so lange bis ein neuer kommt.

    Rechnerisch ist das, wie auch die übrige Abrechnung, jedenfalls richtig.

    Also seine post kommt immer ohne postwertzeichn und sowas. Muss ja um rechtskräftig zu sein auch mit Einschreiben gemacht werden oder nicht?

    Nein. Er muß nur nachweisen können das und wann Post an Euch zugegangen ist.

    Aber noch mal:

    Das Recht die Mietsache zu Besichtigen/Betreten hat er nur aus wichtigem Grund den er angeben muß.

    Und noch mal:

    Ist das Grundstück/der Garten um das Haus herum mit vermietet?

    Ihr seid aus meiner Sicht viel zu ängstlich und eingeschüchtert um Euch aus eigenen Stücken zu wehren.

    Darum auch mein Rat, sucht Hilfe bei einem Fachanwalt für Mietrecht.

    Zitat

    Sie teilte uns daraufhin mit, dass es gesetzlich vorgesehen sei, die Müllabfuhr- und Warmwasserkosten nach der im Gesamtabrechnungszeitraum im Objekt wohnenden Personen zu ermitteln.

    Dann soll sie Euch diese gesetzliche Grundlage bitte nennen oder vorlegen.

    Was ist denn vertraglich zur Umlage der Müllkosten vereinbart?

    Wenn nicht explizit die Personenzahl, muß nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

    Zitat

    Die Nennung der Rechtsgrundlage hat sie uns verweigert und droht nun mit ihrem Anwalt.

    Hunde die bellen können nicht beißen:cool:

    Zitat

    Bei den Warmwasserkosten ist das Problem ähnlich. Da es keinen Zähler gibt, wurden die Gesamtkosten nach dem gleichen Prinzip verteilt.

    Auch hier gilt das selbe was ich zu den Müllgebühren schrieb.

    Hat das Haus nur die 2 Wohnungen?

    Zitat

    Dabei ist anzumerken, dass wir durch Urlaub und Auszug nur 70 Tage in der Wohnung gelebt haben

    Das ist, für verbrauchsunabhängige NK jedenfalls, völlig irrelevant.

    Vom Zeitrahmen und der Höhe ist das Mieterhöhungsverlangen in Ordnung.

    Ob es das auch inhaltlich ist kann man ohne es zu sehen nicht sagen.

    Binnen 3 Jahren darf der Vermieter, unabhängig von irgendwelchen Bau- oder Moderniseierungsmaßnahmen, die Miete und 20 bzw. 15 % erhöhen.

    Sollte alles des gesetzlichen Bestimmungen entsprechen mußt Du akzeptieren oder von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Akzeptierst Du nicht und machst auch nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch kann/wird Dich der Vermieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen.

    Scann doch das Schreiben ein und lade es als Bild (bitte nicht zu klein) hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Zitat

    deshalb muss ich wissen wie ich bis zum Auszug meine nerven schonen kann.

    Euch erst mal gegen die ständigen Kontroll-"Besuche" des VM wehren. Denn ohne wichtigen Grund hat er bestenfalls alle 1 - 2 Jahre das Recht die Mietsache zu "besichtigen".

    Ist der Garten/das Grundstück mit vermietet, hat er auch dort ohne wichtigen Grund nichts zu suchen.

    Außerdem sind "Besuche" rechtzeitig anzukündigen bzw. Termine mit dem Mieter abzusprechen.

    Als Erstmaßnahme würde ich mal den Schließzylinder der Haustür austauschen. Und wenn Garten/Grundstück mit gemietet sind auch der Hoftür.


    Zitat

    Der Vermieter hat einen Baum gefällt weil seine Wurzeln den weg im Garten kaputt gemacht haben, und dann den weg entfernt. Nun verlangt der Vermieter das wir den weg auf eigene Kosten neu machen. Inzwischen ist durch diverse Stürme auch ein Teil des Daches undicht, das haben wir ihm x mal gesagt wenn er hier war. Er verlangt von uns wir sollen das selber beseitigen. Haben ihm gesagt das wir das nicht machen weil wir keine Ahnung von so was haben.

    Für derartige Instandsetzung- bzw. Instandhaltung ist allein der Vermieter zuständig.

    Hier seid Ihr im Recht Fristen zu setzen. Aber vorab müßt Ihr den Vermieter nachweisbar per Einwurfeinschreiben über die Mängel (vor allem das kaputte Dach) informieren und die die Behebung fordern.

    BGB § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

    Zitat

    obwohl im gesetz steht 15 tage.

    Das steht in keinem Gesetz.

    Dort (§573c Abs. 3) heißt es " ... ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.".

    Und davor steh "Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ..."

    Um als Mieter, entgegen der vertraglichen Vereinbarung, mit o.g. genannter Frist kündigen zu können müssen 3 Kriterien erfüllt sein.

    1. Mieter und Vermieter wohnen in der selben Wohnung

    2. Das Zimmer ist nur an 1 Person vermietet

    und

    3. Das Zimmer ist überwiegend und nachweislich zum größten Teil mit Möbeln des Vermieters ausgestattet.

    Trifft auch nur eines der 3 Kriterien nicht zu, gilt auch für den Mieter die 3monatige Kündigungsfrist.

    Zitat

    Untermieter hat auch kein erlaubnis des vermieter gesehen und weisst nicht ob dann kann es ein vertragsverletzung sein wird oder nicht?

    Das hat mit dem Vertrag zwischen Haupt- und Untermieter nichts zu tun.

    Zitat

    1. Sind diese hohen Kosten vertretbar?

    Kannst ja mal versuchen jemand zu finden der für 45 € im Monat Deinen Hausflur putzt und den Garten Pflegt.


    Zitat

    Ist das rechtens, dass die Eigentümer einfach so über die Köpfe anderer hinweg das entscheiden und ich diese Kosten mit zu tragen habe?

    Ob Du die Kosten zu tragen hast entscheidet der Mietvertrag bzw. die gesetzlichen Bestimmungen.


    Bist Du der Meinung die Kosten sind unwirtschaftlich hoch, belege dem Vermieter das es bei gleicher Leistung auch günstiger geht.

    Zitat

    Also liebe Mieter schaut mal hinter die Kulissen eures Vermieters, eventuell erkennt ihr dann einen Menschen der genau wie ihr versucht mit seinen geringen Mitteln auszukommen.

    Dein Wort in die Gehörgänge so mancher Mieter.

    Aber was nutzt es? Ob Vermieter gewollt oder ungewollt. Ich sag mir immer Augen zu und durch.

    Zitat

    Also ist das was ich unterschrieben habe, nur ein "Teil" vom Gesetz und es zählt natürlich der entsprechende Paragraph?

    So ist es.

    Natürlich kann sie Dir mit der 3monatsfrist kündigen. Jedenfalls die nächsten 5 Jahr. Aber nur aus wichtigem Grund. Zum Beispiel keine oder unregelmäßige Mietzahlungen oder Eigenbedarf. Davor ist man, wenn man von privat mietet, nie sicher.

    Zahlt Dein Bruder Miete?

    Wenn ja gibt es einen wirksamen mündlichen Mietvertrag.

    Kündigen muß man diesen aber in Schriftform.

    Als Mieter allerdings nur aus wichtigem Interesse (Grund), der im Kündigungsschreiben anzugeben ist. Kündigungsfrist für Vermieter je nach Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate.

    Zahlt Dein keine Miete, sieht die Sache etwas anders aus.

    Es gab keine Mietrechtsform 2015.

    Zitat

    Es kann von jedem Teil spätestens am dritten Werktag......

    So in etwa beginnt der § 573c Abs. 1

    Der exakte Wortlaut:

    § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Und Vermieter können nur aus wichtigem Interesse (Grund), u. a. Eigenbedarf, kündigen.

    § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters

    Ausnahme, Mieter und Vermieter wohnen im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat. Dann aber mit einer um 3 Monate längeren Kündigungsfrist.

    Da steht "angemessene Zeitabstände". Das sind keine starren Fristen. Außerdem wurdest Du für die Renovierung zu Beginn in Form von 3 Wochen mietfreier Nutzung gewissermaßen entschädigt.

    Sind also jetzt Schönheitsreparaturen nötig mußt Du sie durchführen.

    Zitat

    Gesamt muss man auch sagen, dass ich sozusagen zur Unterschrift genötigt war

    Mit vorgehaltener Pistole oder wie?

    Danke! Bis wann kann ich ausziehen wenn die Kündigung am 28.06.15 dem Vermieter zugegangen ist?

    Können sofort. Müssen spätestens am 1.10., denn die Kündigungsfrist endet am 30.9.

    Es seid denn Du warst so unklug und hast ein späteres Datum als Vertragsende in die Kündigung geschrieben.

    In dem Fall würde natürlich dieses gelten.

    Wurde vertraglich nichts genaues vereinbart gilt die jeweils aktuelle gesetzliche Bestimmung.

    Für die Kündigungsfrist demnach BGB § 573c Abs. 1

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

    Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Momentan könntest Du also, sofern die Kündigung spätestens am 3.8. beim Vermieter ist, zum 30.11. kündigen.

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