Hallo,
ich habe einen Mietvertrag unterzeichnet am 12.08.01, Beginn ab 01.09.2001.
Es handelt sich um einen "Zweckform Einheitsmietvertrag 9873"
Welche Kündigungsfrist gilt? Es wurde diesbezüglich nichts spezielles vereinbar auf dem Vertrag sondern nur "Standart" ausgefüllt. Sind es 3 Monate? Greift altes Mietrecht? Ich habe gelesen und gesucht, verstehe aber nichts.
Michael