Nach dem Auszug aus unserer Mietwohnung im vergangenen Jahr, haben wir nun Probleme mit unserer anteiligen Nebenkostenabrechnung.
Die Müllabfuhrkosten werden nach Personenzahl abgerechnet. Da außer uns (3 Personen) nur noch die Vermieterin im Haus lebte, zahlten wir bisher 3/4 der Müllgebühr.
Nun sind wir zum 30.06.2014 ausgezogen. Die Wohnung stand dann 2,5 Monate leer und wurde anschließend an eine Einzelperson vermietet.
Die Jahresgebühr beträgt 123,60 Euro. Wir sollen nun für 3 Monate (01.04. - 30.06.14) 40,48 Euro bezahlen.
Berechnet wurde folgendermaßen:
01.04.14 - 30.06.14: 4 Personen
01.07.14 - 14.09.14: 1 Person
15.09.14 - 30.03.15: 2 Personen
Ergibt durchschnittlich 2,29 Personen; unser Anteil davon beträgt 0,75 Personen.
Da die geforderte Summe höher ist, als die tatsächlich im Nutzungszeitraum angefallenen Kosten, haben wir dies bei der Vermieterin moniert.
Sie teilte uns daraufhin mit, dass es gesetzlich vorgesehen sei, die Müllabfuhr- und Warmwasserkosten nach der im Gesamtabrechnungszeitraum im Objekt wohnenden Personen zu ermitteln.
Die Nennung der Rechtsgrundlage hat sie uns verweigert und droht nun mit ihrem Anwalt.
Durch diese Berechnung entsteht uns durch den Leerstand und die Vermietung an eine Einzelperson offensichtlich ein Nachteil.
Daher meine Frage: Gibt es eine solche Regelung?
Bei den Warmwasserkosten ist das Problem ähnlich. Da es keinen Zähler gibt, wurden die Gesamtkosten nach dem gleichen Prinzip verteilt. Dadurch entsteht für uns eine Kostensteigerung von rund 100%.
In 91 Tagen sind angeblich Warmwasserkosten in Höhe von mehr als 200 Euro entstanden.
Dabei ist anzumerken, dass wir durch Urlaub und Auszug nur 70 Tage in der Wohnung gelebt haben, beide voll berufstätig sind und das Wasser in der Küche über ein Untertischgerät erhitzt wurde.
Für uns sind diese beiden Kostenpunkte daher absolut nicht nachvollziehbar.
Über eine Rückmeldung, ob diese Berechnungsweise rechtlich korrekt ist, wären wir sehr dankbar!