Beiträge von anitari

    Super, ihr seid klasse, jetzt bin ich wenigstens bisschen beruhigt. Also brauche ich zum 1.11 erstmal nicht mehr zahlen und wenn dann halt im übernächsten Monat oder?

    Danke für das Kompliment:o

    Die erhöhte Kaltmiete und/oder erhöhte BK-Pauschale wäre erst ab Januar 2016 zu zahlen. Sofern Dir noch im November 2015 ein Mieterhöhungsverlangen und eine Anpassung der BK-Pauschale zugeht. Vorausgesetzt diese sind formell korrekt.

    Melde Dich wieder wenn das erfolgt ist oder lass den Kram fachanwaltlich prüfen.

    Danke schon mal für die schnellen Antworten, Also ich zahle laut Mietvertrag eine Nebenkosten pauschale (Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundgebühren Müll, Gemeinschaftsstrom,Versicherungen, Antenne). Die Nebenkosten werden als Festbetrag geleistet. Ist eine Betriebskosten pauschale als Festbetrag vereinbart, bleiben Erhöhungen gemäß §560 BGB Vorbehalten. So steht es im Mietvertrag. In dem Schreiben von gestern bezieht er sich auf die Grundlage von §558 bis 559BGB das er berechtigt ist die Miete zu erhöhen. Und nun bin ich völlig überfördert weil ich keine Ahnung habe.

    Betriebskostenpauschale kann der Vermieter anpassen (erhöhen) wenn er dies anhand einer fiktiven Abrechnung der letzten 12 Monate begründet. Die erhöhte Pauschale wäre denn mit Beginn des 3. Monats nach Zugang der Erhöhung zu zahlen.

    Normalerweise ist bei einer BK-Pauschale eine jährliche Abrechnung nicht vorgeschrieben.

    Der Bezug auf die genannten §§ ist ja richtig. Nur die Vorgehensweise diese zukünftigen Vermieters nicht.

    Weise also dieses "Erhöhungsverlangen" von Miete und Betriebskosten mit dem Hinweis das Herr XY a) zum Zeitpunkt des Verlangens noch gar nicht rechtmäßiger Eigentümer/Vermieter ist und b) er doch bitteschön die von ihm genannten §§ genau lesen möchte. Nicht nur die "Haupt-", sondern auch "Unterparagrafen".

    Zitat

    und der neue Vermieter verlangt nun ab 1.11. mehr Miete.(er ist offiziell ab 1.11. der Vermieter)

    Dann hat er vorher ohnehin nichts zu melden.

    Das ist so nicht rechtens und mußt Du auch nicht zahlen.

    Mieterhöhung bzw. Mierhöhungsverlangen muß in Textform und mit Begründung, z. B. Mietspiegel oder örtliche Vergelichsmieten, erfolgen. Dann muss dem Mieter eine Überlegungsfrist von 2 Monaten gewährt werden und die Möglichkeit eingeräumt von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

    Anpassung (Erhöhung) der Betriebskosten ist nur nach einer Abrechnung, ebenfalls in Textform, möglich. Falls vertraglich monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.

    Was genau ist denn in Deinem Mietvertrag zu Betriebskosten vereinbart?

    Entweder den exakten Wortlaut oder die entsprechende Seite als Bild, nicht zu klein, hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Ach so, lass Dir keinen neuen Mietvertrag aufschwatzen!

    Zitat

    auf sein Recht gemäß § 536 BGB zur Mietminderung in Zusammenhang mit den momentan durchgeführten Baumaßnahmen

    Das steht Mietern bei energetischer Sanierung/Modernisierung in den ersten 3 Monaten der Maßnahme ohnehin nicht zu.

    Zitat

    laut Mietvertrag müsste ich die Wohnung untapeziert übergeben

    Das kommt einer Endrenovierung gleich und ist daher unwirksam.

    Ergo, diese Vereinbarung ist unnötig.

    Das dachte ich mir auch, wobei es schon widersprüchlich ist mit dem vorherigen Satz, erst verzichten beide Seiten bis zum 31.3. zu kündigen und danach steht "ZUM" Ablauf....aber das ist dann wohl ein Eigentor vom Vermieter :D

    Bedanke mich für alle anderen Antworten!

    Auch oder gerade im Mietrecht gilt, im Zweifelsfall immer für den Ange..., ähm Mieter.


    Das Mietverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Mietparteien verzichten wechselseitig bis zum 31.03.2016 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Zum Ablauf des Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis erstmalig wieder von beiden Mietparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen und entsprechend den gesetzluchen Vorschriften gekündigt werde.

    Mit dem 2. Satz dieser Vereinbarung hat sich der VM ein Eigentor geschossen.

    Das Wörtchen zum ist das Zünglein an der Waage. Also spätestens am 3. Werktag im Januar 2016 zum 31. März 2016.

    Nun sind diese Preise aber in letzter Zeit stark gesunken

    Welche bitte?

    Außer Heizöl sind mir keine Preise bekannt die stark bzw. überhaupt gesunken wären.

    Zitat

    da die 250€ Nebenkosten nie erreicht werden.

    Woher weißt Du das?

    Zitat

    werden wir die Wohnung wohl im Dezember kündigen (Hausbau steht an). Da dies aber immerhin noch 5 Monate sind (3 Monate Kündigungsfrist)

    Na hoffentlich wird das Haus bis 31.3.16 bezugsfertig.

    Für mich hat sich das Vertrauen der Hausverwaltung in Luft aufgelöst und ich finde, Sie hat sehr grob Fahrlässig gehandelt. Habe ich da eine Möglichkeit, die Hausverwaltung oder den Vermieter dafür zu belangen.

    Ob das nun grobe Fahrlässigkeit oder einfach nur Schussligkeit ist sei mal dahingestellt.

    2 Möglichkeiten:

    1. Vermieter bzw. HV auf den Fehler aufmerksam machen und die richtigen Schlüssel fordern.

    2. Zum nächsten Baumarkt fahren, neue Schließzylinder, für Keller und Wohnungstür, kaufen und gegen die vorhandenen austauschen. Die Originalen aufheben und bei Mietende wieder einsetzen.

    Was hat es genau mit dem 1.1.2016 auf Termin auf sich?

    Ab dem Tag ist eine evtl. Nachforderung des Vermieter aus der Abrechnung für 2014 verfristet. Sprich eine evtl. Nachzahlung nicht mehr zu leisten.

    Ein evtl. Guthaben stünde Dir dennoch zu. Für dieses gilt die ganz "normale" Verjährungsfrist von 3 Jahren.

    Immer vorausgesetzt Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr.

    Über die Kaution hätte der Vermieter allerdings spätestens 6 Monate nach Mietende zumindest abrechnen müssen.

    Aber auch ich rate den 1.1.16 abzuwarten.

    Ist bis dahin keine Abrechnung zugegangen, den Vermieter nachweisbar auffordern diese binnen 2 Wochen zuzusenden. Kommt er dem nicht nach kannst Du die kompletten Vorauszahlungen für den Abrechnungszeitraum 2014 und natürlich die Kaution zurück fordern.

    Zitat


    Kann auf das verkürzte Kündigungsrecht aus §549 Abs 2 Nr. 2 BGB zurückgegriffen werden, auch wenn das Zimmer unmöbliert vermietet wurde?

    Nein.

    Hier gilt das ganz "normale" Mietrecht, vor allem der Mieterschutz.

    Heißt für den Vermieter Kündigung nur aus wichtigen, rechtlich zulässigem Grund und Kündigungsfrist mindestens 3 Monate.

    Wohnen Vermieter und Mieter in der selben Wohnung kann dem Mieter auch ohne wichtigen Grund gekündigt werden. Kündigungsfrist dann aber mindestens 6 Monate und der Vermieter muß sich im Kündigungsschreiben auf sein erleichtertes Kündigungsrecht (§573a BGB) berufen. Was genau genommen auch eine Begründung ist.

    Ich vermute mal das hier ein Wartungsvertrag besteht. Dieser beinhaltet meistens mehr als nur die reine Wartung. Unter anderem auch Pauschalen für Störeinsätze und kleine Reparaturen. Diese sind natürlich nicht umlegbar.

    Also Vermieter nachweisbar auffordern Originalbelege vorzulegen. Ich würde nicht explizit den Beleg zur Wartung nennen. Einfach allgemein Einsicht in die der Abrechnung zu Grunde liegenden Belege fordern.

    Zitat

    Wie soll meine Antwort auf diese Nebenkostenabrechnung ausfallen?

    Gar nicht. Denn die ist a) formell falsch, darum unwirksam und b) außerdem verfristet.

    Zitat

    Der erste Posten:

    Grundmietenerhöhung aus der Heizkessel-Investition 11 % von 30.325,40 € = 3.335.79 €

    Das hat schon mal gar nichts in einer Abrechnung zu suchen. Zudem kann rückwirkend die Miete wegen Modernisierung, falls es überhaupt eine war und der Kessel nicht schlicht kaputt war, erhöht werden.

    Zitat

    Woraufhin ich beim Vermieter anrief und um eine Ratenzahlung, sowie um eine Erhöhung meiner mtl. Nebenkosten in Höhe von 10€ zu erbitten. Man sagte mir dort, das das innerhalb von 2 Wo erfolgen soll. Bis heute ist dort aber nichts passiert.

    Und was hast Du inzwischen gemacht? Raten gezahlt, die NK selbst angepaßt oder nur gewartet?

    Zitat

    Mir ist es Möglich den gesamten Betrag von 828€ am 30.10. zu überweisen.

    Ja dann teil das dem VM nachweisbar mit und tu es auch!

    Dann kannst Du die fristlose Kündigung eventuell abwenden, ob auch die fristgerechte ist fraglich.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!