Beiträge von anitari

    Ich habe fußbodenheizung und die soll günstig sein. Wenn ich da einsparen müsste es doch klappen. Das kann doch jetzt kein Lockmittel gewesen sein oder?

    Versuch es halt. Ich bin da etwas skeptisch.

    Was nutzt Dir Dein sparen wenn die Mieter rings herum heizen wie die Wilden. Heizkosten werden ja zum Teil, meist 30 %, verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche abgerechnet. Da zahlt man quasi für die Viel-Heizer einen Teil mit.

    Ist es eine zentrale Heizanlage im Haus oder Fernwärme?

    Ob das Regal stört oder nicht ist egal, der Flur gehört nicht zu Deiner Wohnung.

    Ebenso das Regal im Keller. Nur weil es da steht heißt es noch lange nicht des jeder ohne zu fragen benutzen darf.

    Räumungsklage ist natürlich Schwachsinn. Aber eine Kündigung wäre u. U. möglich.

    Hallo,

    ich bin grad tierisch genervt von meinem Vermieter.

    Heute kam eine Ankündig per Whatsapp dass nächsten Montag(!) Baumaßnahmen beginnen sollen. Konkret soll eine Wand aufgerissen werden und die Zimmer renoviert. Die Zimmer sind genau neben meiner Wohnung. Dazwischen eine dünne Holztür!
    Beim Einzug hat der Vermieter versichert es werden dort keine Bauarbeiten vor März durchgeführt. Leider nur mündlich. Dann läuft auch mein befristeter Mietvertrag aus.

    Darf der das?
    Gilt hier der 3 monatige Ankündigungsfrist nach BGB 555?
    Was steht mir zu, wenn der Vermieter trotzdem baut? (womit ich rechne..)

    Danke schon mal :)

    Mit einer Frist von mindestens 3 Monaten muß der Vermieter Modernisierungsarbeiten ankündigen. Und das auch nur wenn er auf Grund dessen anschließend die Miete erhöhen will.

    Ansonsten, wenn es nicht die Wohnung des Mieters selbst betrifft, reichen 3 - 5 Tage.

    Für die Dauer der Baumaßnahmen in der Nachbarwohnung könntest Du evtl. die Miete angemessen mindern.


    Oh - doch noch etwas:

    Darf ich die öffentlichen Räume vor ihm verschließen?

    Nein.

    Mal davon abgesehen könnte das den Mieter dazu bringen das Zimmer gar nicht zu räumen und zurück zugeben. Dann hast Du die 2 Probleme die ich schon in Post #1 beschrieben habe.

    Bernys Hinweis mit den Übergabeprotokollen, 1 x ausziehender und 1 x einziehender Mieter (je 2fach und von allen unterschrieben), ist wichtig!

    Zitat

    Fristlose Kündigung wird sogleich geschrieben. Sicher, dass zum 25.1. ok ist? Dachte, dass die Frist mindesten 14 Tage betragen muss. (Zimmer wurde unmöbiliert vermietet).

    Dann halt zum 28.01.

    Fristlos heißt eigentlich sofort, ohne Frist. In der Praxis werden dem Mieter netter weise 10 - 14 Tage, manchmal auch bis 30 gewährt.

    Zitat

    Eine Mahnung wegen der offenen Mieten hat er bereits erhalten.
    Ist es denn das gleiche, wie "Mahnbescheid"?

    Nein. Einen Mahnbescheid beantragt man beim Mahngericht. Geht glaube ich auch beim Amtsgericht.

    EMA - Einwohner-Melde-Amt

    Das hat auch nichts mit Mietrecht zu tun. Besser gesagt so gut wie nichts.

    Jetzt neigt sich der Monat zu Ende. Ich fürchte, dass er auszieht und ich ihn nie wieder finde.

    Hallo,

    da Du schon einen neuen Mieter ab Februar hast solltest Du froh darüber sein.

    Ansonsten hättest Du nämlich 2 Probleme.

    Einen Mieter der weder zahlt noch auszieht und einen der Dich Schadensersatzpflicht macht weil er nicht einziehen kann.

    Die neue Anschrift bekommt man, wenn man einen wichtigen Grund vorweist, beim EMA. Dann kannst Du Mahnbescheid wegen der offenen Mieten erlassen.

    Ach ja, Du solltest dem Mieter noch auf die schnelle zum, sagen wir mal, 25.01.2016, fristlos wegen Mietrückstand kündigen.

    Aber nicht per WhatsApp oder ähnlichem Kram, sondern, wie gesetzlich vorgeschrieben, in Schriftform.

    Als Wohnungsgeber kannst Du dem EMA auch mitteilen das Herr xyz ab dem 01.02. nicht mehr dort wohnt.

    Um 3 Monate länger, sprich insgesamt 6 Monate?

    Wenn Wohndauer unter 5 Jahre, ja

    Zwecks Miete: ich hab in den Mietvertrag geschrieben, dass die Miete spätestens am 29. da sein muss, da ich am 30/31ten zahlen muss. Wird das durch den 556 ausgehebelt?

    Durch §556b Abs. 2 letzter Satz

    Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Es sei denn der Mieter darf rückwirkend die Miete zahlen.

    Du liegst völlig richtig. Diese Klausel ist Humbug.

    Es ist ein unbefristeter Mietvertrag den Du jeder Zeit mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen kannst.

    Für den Vermieter allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist nach 5 und 8 Jahren um jeweils 3 Monate.

    Der Vermieter kann nur aus rechtlich zulässigen Gründen kündigen.

    Ausnahme, er wohnt mit dem Mieter im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat.

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