Ich habe mal etwas recherchiert. In Solingen ist der Hebesatz für die Grundsteuer recht hoch, eben so Kosten der Müllentsorgung und Wasser/Abwasser ist auch recht teuer.
Aber mach wie Du denkst.
Ich habe mal etwas recherchiert. In Solingen ist der Hebesatz für die Grundsteuer recht hoch, eben so Kosten der Müllentsorgung und Wasser/Abwasser ist auch recht teuer.
Aber mach wie Du denkst.
Im haus. 70% zahle ich und 30% allgemein
Nicht allgemein, sondern nach der Wohnfläche. Und da ist es wurscht ob Du viel, wenig oder gar nicht heizt. Je höher die Gesamtkosten der Heizungsanlage, je höher natürlich auch der verbrauchsunabhängige Teil.
Ich habe fußbodenheizung und die soll günstig sein. Wenn ich da einsparen müsste es doch klappen. Das kann doch jetzt kein Lockmittel gewesen sein oder?
Versuch es halt. Ich bin da etwas skeptisch.
Was nutzt Dir Dein sparen wenn die Mieter rings herum heizen wie die Wilden. Heizkosten werden ja zum Teil, meist 30 %, verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche abgerechnet. Da zahlt man quasi für die Viel-Heizer einen Teil mit.
Ist es eine zentrale Heizanlage im Haus oder Fernwärme?
Könnte man da etwas an den heizkosten sparen? Damit ich nix Nachzahlen muss?
Ich würde lieber freiwillig etwa 20 € mehr zahlen.
Das mit den Heizkosten ist eine zu wackelige Kiste. Sind da auch die Kosten der Warmwasseraufbereitung dabei sein könnten selbst die 85 € knapp sein.
Ob das Regal stört oder nicht ist egal, der Flur gehört nicht zu Deiner Wohnung.
Ebenso das Regal im Keller. Nur weil es da steht heißt es noch lange nicht des jeder ohne zu fragen benutzen darf.
Räumungsklage ist natürlich Schwachsinn. Aber eine Kündigung wäre u. U. möglich.
45 € erscheinen mir auch etwas wenig. Im schnitt sollten es etwa 1 € pro m² sein ohne Heizkosten.
Was ist denn alles in den NK enthalten?
Nur die evtl. Regelung das die Kaution in voller Höhe bei Mietbeginn bzw. Wohnungsübergabe zu zahlen ist wäre unwirksam, nicht aber die Vereinbarung das eine Kaution zu zahlen ist.
ZitatWer ist zuständig für Wasserboiler?
Wenn einer bei Mietbeginn vorhanden war oder vertraglich einer zugesichert ist, der Vermieter.
Ansonsten der Mieter. Untertischboiler, gibt es ab etwa 30 €, kaufen, fachmännisch installieren lassen, fertig.
Hallo,
ich bin grad tierisch genervt von meinem Vermieter.
Heute kam eine Ankündig per Whatsapp dass nächsten Montag(!) Baumaßnahmen beginnen sollen. Konkret soll eine Wand aufgerissen werden und die Zimmer renoviert. Die Zimmer sind genau neben meiner Wohnung. Dazwischen eine dünne Holztür!
Beim Einzug hat der Vermieter versichert es werden dort keine Bauarbeiten vor März durchgeführt. Leider nur mündlich. Dann läuft auch mein befristeter Mietvertrag aus.
Darf der das?
Gilt hier der 3 monatige Ankündigungsfrist nach BGB 555?
Was steht mir zu, wenn der Vermieter trotzdem baut? (womit ich rechne..)
Danke schon mal ![]()
Mit einer Frist von mindestens 3 Monaten muß der Vermieter Modernisierungsarbeiten ankündigen. Und das auch nur wenn er auf Grund dessen anschließend die Miete erhöhen will.
Ansonsten, wenn es nicht die Wohnung des Mieters selbst betrifft, reichen 3 - 5 Tage.
Für die Dauer der Baumaßnahmen in der Nachbarwohnung könntest Du evtl. die Miete angemessen mindern.
Es fällt mir schwer zu verstehen, warum er als Einziger dieses Sonderrecht ohne Einschränkung erhält.
So ist nun mal das deutsche Mietrecht, welches auch für sog. Untermietverhältnisse gilt.
Überwiegend zu Gunsten des Mieters. Da haben Vermieter wenig Spielraum.
Oh - doch noch etwas:
Darf ich die öffentlichen Räume vor ihm verschließen?
Nein.
Mal davon abgesehen könnte das den Mieter dazu bringen das Zimmer gar nicht zu räumen und zurück zugeben. Dann hast Du die 2 Probleme die ich schon in Post #1 beschrieben habe.
Bernys Hinweis mit den Übergabeprotokollen, 1 x ausziehender und 1 x einziehender Mieter (je 2fach und von allen unterschrieben), ist wichtig!
... oder bei einem Gewerberaum-MV.
Och Börni ...![]()
1. Satz nach der Anrede
Ich möchte eine 2-Zimmerwohnung beziehen ...
ZitatFristlose Kündigung wird sogleich geschrieben. Sicher, dass zum 25.1. ok ist? Dachte, dass die Frist mindesten 14 Tage betragen muss. (Zimmer wurde unmöbiliert vermietet).
Dann halt zum 28.01.
Fristlos heißt eigentlich sofort, ohne Frist. In der Praxis werden dem Mieter netter weise 10 - 14 Tage, manchmal auch bis 30 gewährt.
ZitatEine Mahnung wegen der offenen Mieten hat er bereits erhalten.
Ist es denn das gleiche, wie "Mahnbescheid"?
Nein. Einen Mahnbescheid beantragt man beim Mahngericht. Geht glaube ich auch beim Amtsgericht.
EMA - Einwohner-Melde-Amt
Das hat auch nichts mit Mietrecht zu tun. Besser gesagt so gut wie nichts.
Jetzt neigt sich der Monat zu Ende. Ich fürchte, dass er auszieht und ich ihn nie wieder finde.
Hallo,
da Du schon einen neuen Mieter ab Februar hast solltest Du froh darüber sein.
Ansonsten hättest Du nämlich 2 Probleme.
Einen Mieter der weder zahlt noch auszieht und einen der Dich Schadensersatzpflicht macht weil er nicht einziehen kann.
Die neue Anschrift bekommt man, wenn man einen wichtigen Grund vorweist, beim EMA. Dann kannst Du Mahnbescheid wegen der offenen Mieten erlassen.
Ach ja, Du solltest dem Mieter noch auf die schnelle zum, sagen wir mal, 25.01.2016, fristlos wegen Mietrückstand kündigen.
Aber nicht per WhatsApp oder ähnlichem Kram, sondern, wie gesetzlich vorgeschrieben, in Schriftform.
Als Wohnungsgeber kannst Du dem EMA auch mitteilen das Herr xyz ab dem 01.02. nicht mehr dort wohnt.
Um 3 Monate länger, sprich insgesamt 6 Monate?
Wenn Wohndauer unter 5 Jahre, ja
Zwecks Miete: ich hab in den Mietvertrag geschrieben, dass die Miete spätestens am 29. da sein muss, da ich am 30/31ten zahlen muss. Wird das durch den 556 ausgehebelt?
Durch §556b Abs. 2 letzter Satz
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Es sei denn der Mieter darf rückwirkend die Miete zahlen.
Übrigens wäre eine "sich selbst erneuernde Befristung" auch mit Grund unwirksam.
Du liegst völlig richtig. Diese Klausel ist Humbug.
Es ist ein unbefristeter Mietvertrag den Du jeder Zeit mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen kannst.
Für den Vermieter allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist nach 5 und 8 Jahren um jeweils 3 Monate.
Der Vermieter kann nur aus rechtlich zulässigen Gründen kündigen.
Ausnahme, er wohnt mit dem Mieter im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat.
Unter nebenkostenabrechnung.com wird eine "Prüfung der Abrechnung" angeboten, hat hier jemand schon Erfahrungen mit gemacht und kann die Seite empfehlen oder nicht empfehlen?
Kennt diese Seite Deinen Mietvertrag? Sicher nicht.
Geh zu einem Fachanwalt.
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Verzeihung, doppelt ...
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