Mietvertrag - Sich selbst erneuernde Befristung, ohne Grund

  • Hallo Zusammen,

    Ich möchte eine 2-Zimmerwohnung beziehen und habe einen Mietvertrag erhalten, der folgende Klausel enthält:

    "Die Mieträume werden für einen Zeitraum von drei Monaten überlassen. Das Mietverhältnis verlängert sich um weitere drei Monate, sofern es nicht von einer der Parteien durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird."

    Nachdem ich mich eben im Internet etwas eingelesen habe, gibt es für mich 2 relevante Mietverträge: A) Unbefristet und B) Befristet / Zeitmietvertrag. Im Mietvertrag gibt es keinen Grund, warum die Wohnung auf 3 Monate befristet werden soll und sich anschließend automatisch verlängert. Damit ist es meiner Einschätzung nach ein unbefristeter Mietvertrag. Liege ich richtig, oder falsch? Die oben stehende Klausel klingt so, als könnte mir ohne Verschulden und Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden, was sich für mich grundsätzlich nicht gut anhört.

    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Karsten

  • Hallo,

    Zitat

    Damit ist es meiner Einschätzung nach ein unbefristeter Mietvertrag.

    Genau so sieht es aus.
    Es sei denn, es handelt sich um ein Studentenwohnheim. Hier gibt es dann andere Regelungen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Du liegst völlig richtig. Diese Klausel ist Humbug.

    Es ist ein unbefristeter Mietvertrag den Du jeder Zeit mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen kannst.

    Für den Vermieter allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist nach 5 und 8 Jahren um jeweils 3 Monate.

    Der Vermieter kann nur aus rechtlich zulässigen Gründen kündigen.

    Ausnahme, er wohnt mit dem Mieter im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat.

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