Hallo Zusammen,
ich wohne in einem 2 Parteienhaus.
wenn man zur eingangstüre reinkommt, gibt es 5 stufen das man im EG ist (Mieter 1)
und weiter 2 Treppen (1 Stock ich )
bei der ersten Treppe ist ein Vorplatz (Keine ahnung wie ich das richtig nennen soll) da steht von mir ein kleines Regal mit Sachen drin. Dieses REGAL ist nicht wirklich sperrig man kommt locker vorbei.
Außer mir muss da auch keiner hoch da es ja zu meinem stockwerk gehört. Der Vermieter hat mir jetzt einen brief geschrieben, ich solle dieses regal umgehend entfernen weil dies gegen die Flucht sowie Bradweg Bestimmung verstößt.
Außerdem schaut es nicht schön aus.
1. Da muss doch nur ich durch niemand sonst.
2. Wegen dem Optischen. das Regal ist nicht hässlich. Muss es ihm gefallen oder mir?
3 Flucht und Brandweg bestimmung? dann dürfe die Treppe nicht aus Holz sein und die Türen auch nicht finde es lächerlich.
Desweiteren ist im Keller ein Offenes regal eingebaut mit mehreren ablagen.
Da habe ich was rein gestellt. Es ist ein gemeinschaftsregal. Das kreidet er auch an.
Warum ist es dann eingebaut wenn man es nicht benutzen darf? Dekoration? (Eine hässliche noch dazu)
Ich soll diese Punkte beheben sonst Räumungsklage.
meine Frage darf er das einfach? Verstößt mein regal tatsächlich gegen die Flucht und Brandweg bestummungen?
Gibt es hierzu ein Mietrecht urteil was dies bestätigt?
Habe das Gefühl der will sich nur wichtig nehmen.
und wegen sowas eine Kündigungsklage find ich schon extrem schwache aktion.
Würde mich über eine Antwort freuen.
LG
Kreisel87