Untermieter zahlt nicht und zieht zum 31.1. aus

  • Hallo!

    Ich (Haupmieterin einer WG) habe massives Pech mit einem meiner Untermieter gehabt und fürchte unendende Probleme und den Verlust einer Menge von Geld.

    Schnellzusammenfassung der Geschehenisse:

    Untermieter zieht im Sommer ein.
    Es gibt einen Untermietvertrag. Ein Bestandteil von diesem ist: Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    Erst nach einer Weile kommt heraus, dass der Untermieter sich in Privatinzolvenz befindet.
    Im Herbst äußert der Untermieter, dass er keine Einsicht zur Wahrung bzw Instandhaltung der Mietsache hat (Dazu zählen die alltäglichen Dinge, wie den eigenen Dreck in den öffentlichen Räumen aufzuräumen und Arbeiten der Mietsache, die auf alle Mieter/Untermieter verteilt werden müssen, wie Laub kehren). Jedoch fügt er keinen dauerhaften Schaden der Mietsache an - höchstens durch Passivität. Nun beginnen verbale Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Untermieter.
    Zum 1.12.15 schreibt der Untermieter dem Mieter (also mir) eine fristlose Kündigung zum 31.1.16. Ich hatte damals die Gelegenheit diese einem Anwalt vorzulegen, der sie als juristisch unwirksam erklärt hat. Dementsprechend erhielt der Untermieter eine fristgerechte Antwort auf seine Kündigung: ein Widerspruch. Die Antwort enthielt folgende Hinweise/Informationen: Ausführliche Begründung des Widerspruchs, Einverständnis mit der fristgerechten Kündigung (also zum 29.2.16) und als alternativen Vorschlag: Wenn dem Untermieter es gelingt noch vor Ablauf der Kündigungsfrist einen Nachmieter für sein Zimmer zu finden, mit dem alle weiteren Bewohner der Mieteinheit einverstanden sind, dann bin ich mit vorzeiter Beendigung unseres Mietvertrages einverstanden.
    Das hat den Untermieter äußerst sauer gemacht. Es folgten Wutausbrüche, Drohungen im Wechsel mit Betteln und Heulen. Ab da macht er mir ernsthaft Angst. Ich fühle mich nicht sicher... in meinem eigenen Zuhause.
    Na jedenfalls sah er nicht ein die ordentliche Kündigung anzuerkennen. Ich hattte Angst vor ihm und wollte auch nur, dass er möglichst schnell auszieht, und dass ich nicht auf seinen Kosten sitzen bleibe. Da er also keinen Nachmieter gesucht hat, tat ich es. Fand nun einen zum 1.2. Teilte ihm das per WhatsApp mit - keine Reaktion. Außerdem sah ich Ihn schon seit fast einem Monat nicht, weil er viel unterwegs ist und mir aus dem Weg geht.

    Meine größten Sorgen: Er bezahlte bereits für Dezember und nun für Januar keine Miete.
    Außerdem haben wir eine WG-Kasse, von der die Dinge des alltäglichen gemeinsamen Lebens bezahlt werden. Diesen Beitrag zahlte er ebenfalls nicht für Dezember und nicht für Januar. Ich muss dazu sagen, dass die WG-Kasse nicht im Mietvertrag festgehalten ist. Jedoch gibt es Zeugen dazu, dass er noch vor Einzug über sie mündlich informiert worden ist. Es wurde Buch zu ihr geführt, d.h., dass er bis einschließlich November dokumentiert eingezahlt hat. Schließlich habe ich ihn schriftlich auf die Zahlung aufmerksam gemacht und stellte zur Wahl auch nicht zahlen zu müssen, jedoch bei Nichtzahlen die wg-eigenen Geräte (Waschmaschine, Kühlschrank, Spühlmaschine), sowie die Dinge des alltäglichen gemeinsamen Lebens (Handtücher, Putzmittel, Gewürze, usw) nicht zu nutzen.... Nun er zahlt nicht, aber nutzt alles weiterhin. Kann ich vlt die öffentlichen Räume abschließen? Da er ja sowoeso nichts zahlt.

    Jetzt neigt sich der Monat zu Ende. Ich fürchte, dass er auszieht und ich ihn nie wieder finde. Habe ja nicht seine neue Adresse. Nicht dass ich heiß darauf wäre im Kontakt zu ihm zu bleiben, aber das Geld will ich ihm nicht einfach überlassen....

    Mhh, Situation fühlt sich voll blöd an.
    Hat irgendjemand irgendwelche Vorschläge?

    Einmal editiert, zuletzt von Insel (14. Januar 2016 um 13:15)

  • Jetzt neigt sich der Monat zu Ende. Ich fürchte, dass er auszieht und ich ihn nie wieder finde.

    Hallo,

    da Du schon einen neuen Mieter ab Februar hast solltest Du froh darüber sein.

    Ansonsten hättest Du nämlich 2 Probleme.

    Einen Mieter der weder zahlt noch auszieht und einen der Dich Schadensersatzpflicht macht weil er nicht einziehen kann.

    Die neue Anschrift bekommt man, wenn man einen wichtigen Grund vorweist, beim EMA. Dann kannst Du Mahnbescheid wegen der offenen Mieten erlassen.

    Ach ja, Du solltest dem Mieter noch auf die schnelle zum, sagen wir mal, 25.01.2016, fristlos wegen Mietrückstand kündigen.

    Aber nicht per WhatsApp oder ähnlichem Kram, sondern, wie gesetzlich vorgeschrieben, in Schriftform.

    Als Wohnungsgeber kannst Du dem EMA auch mitteilen das Herr xyz ab dem 01.02. nicht mehr dort wohnt.

  • Hallo Anitari!
    Danke für deine schnelle Antwort!

    Fristlose Kündigung wird sogleich geschrieben. Sicher, dass zum 25.1. ok ist? Dachte, dass die Frist mindesten 14 Tage betragen muss. (Zimmer wurde unmöbiliert vermietet).

    Eine Mahnung wegen der offenen Mieten hat er bereits erhalten.
    Ist es denn das gleiche, wie "Mahnbescheid"?

    Und kannst du mir bitte 'EMA' ausschreiben? Da kommen die spannendsten Ergebnisse bei google - auf Anhieb aber nichts, was mit Mietrecht zu tun hat ;)

    Gruß zurück

  • Zitat

    Fristlose Kündigung wird sogleich geschrieben. Sicher, dass zum 25.1. ok ist? Dachte, dass die Frist mindesten 14 Tage betragen muss. (Zimmer wurde unmöbiliert vermietet).

    Dann halt zum 28.01.

    Fristlos heißt eigentlich sofort, ohne Frist. In der Praxis werden dem Mieter netter weise 10 - 14 Tage, manchmal auch bis 30 gewährt.

    Zitat

    Eine Mahnung wegen der offenen Mieten hat er bereits erhalten.
    Ist es denn das gleiche, wie "Mahnbescheid"?

    Nein. Einen Mahnbescheid beantragt man beim Mahngericht. Geht glaube ich auch beim Amtsgericht.

    EMA - Einwohner-Melde-Amt

    Das hat auch nichts mit Mietrecht zu tun. Besser gesagt so gut wie nichts.

  • Insel:

    "Fristlose Kündigung wird sogleich geschrieben."
    - und dem Mieter nachweislich übegeben.

    "Sicher, dass zum 25.1. ok ist? Dachte, dass die Frist mindesten 14 Tage betragen muss."
    - Fristlos heisst fristlos... Der Mieter ist dann aufzufordern, die Mietsache innerhalb einer gewissen Frist in vertragsgemässen(!) Zustand zurückzugeben. Bei so kleinen Mietsachen genügen 10 Tage locker.

    "Eine Mahnung wegen der offenen Mieten hat er bereits erhalten.
    Ist es denn das gleiche, wie "Mahnbescheid"?"
    - Nein, ein MB wird vom Gericht erlassen. Eine Mahnung/Abmahnung ist rein privater aussergerichtlicher Natur.

    "Und kannst du mir bitte 'EMA' ausschreiben?"
    - Einwohnermeldeamt.:rolleyes: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…debescheinigung
    Und vergiss' bitte nicht, mit dem alten Mieter ein Übernahmeprotokoll und mit dem neuen ein Übergabeprotokoll (je 2-fach) zu erstellen.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (14. Januar 2016 um 14:00)

  • Ok. Danke nochmals für die Antworten.

    Eine Frage habe ich noch:

    Ich bezweifle, dass der Untermieter die fristlose Kündigung zum 25.01. akzeprtieren wird und zu einem ihm passenden Datum (Wie er bereits mitteilte zum 28/29.) ausziehen wird. Welche Konsequenzen werde ich daraus ziehen können?

    Oh - doch noch etwas:

    Darf ich die öffentlichen Räume vor ihm verschließen?
    Absicht dahinter:
    1. Damit er nicht die Dinge des alltäglichen Lebens (Putzmittel usw) und die WG-eigenen Geräte nutzt.
    2. Er hat schon so viel unerwartet Verrücktes gemacht, dass ich ihm zutraue, dass er in der neu entstandenen Wut durch die fristlose Kündigung Schaden an den WG-eigenen Sachen anrichtet.
    Begründung: Er zahlt nicht den monatlichen WG-Beitrag (der noch Mal etwas anderes als die Miete ist), der ihn zur Nutzung der genannten Sachen berechtigen würde.

  • Insel:

    "Ich bezweifle, dass der Untermieter die fristlose Kündigung zum 25.01. akzeprtieren wird und zu einem ihm passenden Datum (Wie er bereits mitteilte zum 28/29.) ausziehen wird. Welche Konsequenzen werde ich daraus ziehen können?"
    - Du kannst versuchen(...), Schadenersatz zu erhalten.

    "Darf ich die öffentlichen Räume vor ihm verschließen?
    Absicht dahinter:
    1. Damit er nicht die Dinge des alltäglichen Lebens (Putzmittel usw) und die WG-eigenen Geräte nutzt.
    2. Er hat schon so viel unerwartet Verrücktes gemacht, dass ich ihm zutraue, dass er in der neu entstandenen Wut durch die fristlose Kündigung Schaden an den WG-eigenen Sachen anrichtet.
    Begründung: Er zahlt nicht den monatlichen WG-Beitrag (der noch Mal etwas anderes als die Miete ist), der ihn zur Nutzung der genannten Sachen berechtigen würde."
    - Das könnte man evtl. NICHT als Mietrecht ansehen. Ich würde jedenfalls nicht weiter drauf herumreiten, sondern froh sein, wenn er beschädigungslos auszieht und seine Schlüssel abgibt.


  • Oh - doch noch etwas:

    Darf ich die öffentlichen Räume vor ihm verschließen?

    Nein.

    Mal davon abgesehen könnte das den Mieter dazu bringen das Zimmer gar nicht zu räumen und zurück zugeben. Dann hast Du die 2 Probleme die ich schon in Post #1 beschrieben habe.

    Bernys Hinweis mit den Übergabeprotokollen, 1 x ausziehender und 1 x einziehender Mieter (je 2fach und von allen unterschrieben), ist wichtig!

  • ich versteh das auch nicht

    da hat man die Chance mit kleinem Lehrgeld davon zu kommen, ein Riesen Glück...... und dann.....

    hm? ist das auf mich bezogen? dann verstehe ich es auch nicht.

    Immerhin zahlt die WG die Handseife, die er nutzt, das Handtuch und auch das Waschmittel für das Handtuch, den Entkalker der Waschmaschine (zur Reinigung des Handtuchs), das Putzmittel und -zeug zur Reinigung des Waschbeckens und auch die Putzfrau, die dieses putzt. Das ist nur ein kleines Beispiel.
    Und immerhin kommt da, bezogen auf das gesamte Mietobjekt, auf einiges zusammen.
    Letztendlich zahlen alle Parteien, jeweils anteilig diese Leistungen/Dinge.

    Es fällt mir schwer zu verstehen, warum er als Einziger dieses Sonderrecht ohne Einschränkung erhält.
    Ich meine: Wenn Sonderrecht, dann auch Einbuße - nicht?
    Wenn ich mich grundsätzlich weigern würde eine Fahrkarte des ÖPNV zu zahlen, dann würde das Verkehrsunternemen sich nicht einfach über das Bußgeld des Schwarzfahrens freuen, sondern mir auch die Nutzung der ÖPNV verbieten.
    Verstehe ich wirklich nicht...

  • klaro.

    Er hat die Tür weit aufgemacht und selbst zum 31.1. gekündigt.

    Und jetzt musst du wieder zusehen selber zu kündigen under der RA dürfte auch einiges kosten.:D


  • Es fällt mir schwer zu verstehen, warum er als Einziger dieses Sonderrecht ohne Einschränkung erhält.

    So ist nun mal das deutsche Mietrecht, welches auch für sog. Untermietverhältnisse gilt.

    Überwiegend zu Gunsten des Mieters. Da haben Vermieter wenig Spielraum.

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