Für 2013 und 2014 kann er das doch garnicht mehr: verfristet.
Wo steht denn das der Vermieter das erst jetzt abrechnet?
Für 2013 und 2014 kann er das doch garnicht mehr: verfristet.
Wo steht denn das der Vermieter das erst jetzt abrechnet?
Mir geht es primär nur darum ob der Vermieter jederzeit die Versicherungen ändern bzw. erhöhen kann ohne dem Mieter eine Information dazu zugeben.
Kann er. Allerdings muß er eine gewisse Wirtschaftlichkeit beachten.
Der Vermieter ändert ja i. d. Regel nicht den Beitrag, dass macht die Versicherung.
Entweder im Rahmen der "normalen" Beitragserhöhung oder weil zu versichernde Risiken vom Vermieter "dazu gebucht" wurden.
Aber wie schon geschrieben, lass Dir die Policen vorlegen.
Lass Dir die Versicherungsscheine Vorlegen.
Ungewöhnlich ist es aber nicht das Versicherungsbeiträge steigen.
Gründe können, neben der "normalen" Anhebung der Beiträge, Schadensfälle sein.
Meine Gebäudeversicherung hat nach dem letzten Schaden mal eben den Beitrag um etwa 37 % erhöht.![]()
Andere Ursache kann auch sein das der Vermieter versucht Leerstand zu "kompensieren", in dem er die Versicherungen nur auf die tatsächlich vermietete Wohnfläche umlegt.
Ich danke Ihnen sehr, ich werde mich mal mit ihm in Verbindung setzen. Es ist eine in sich abgeschlossene Wohnung mit eigenem Bad und Küche.
Am besten ist es eine andere Wohnung bei einem seriösen Vermieter zu suchen.
Selbst wenn, was ich für ziemlich sicher halte, der Anwalt bestätigt das die Befristung + Verlängerungsoption unwirksam ist, bei dem Vermieter würdest Du nicht froh werden.
Aus meiner Sicht will sich, wie schon geschrieben, der Vermieter absichern in dem er als Mietsache möbliertes Zimmer schreibt und nur zum vorübergehenden Gebrauch. Damit wärst Du als Mieter so ziemlich (miet)rechtlos.
Ich würde den Vertrag fachanwaltlich prüfen lassen.
Ist es denn eine in sich abgeschlossene Wohnung mit eigenem Bad und eigener Küche oder doch nur ein Zimmer und Küche und Bad werden gemeinsam mit dem Vermieter und/oder anderen Bewohnern genutzt?
Verstehe vielen Dank. ich hatte ihm gesagt gehabt, dass ich keinen befristetet Vertrag möchte, da ich ja auch abgesichert werden will. Daraufhin hat er wahrscheinlich Paragraph 8 verfasst, hat dies echt was zu bedeuten oder steht es drin,so dass ich mich einfach abgesichert fühle?
§ 8 wäre ohne Bedeutung bzw. unwirksam, ebenso § 2 Pkt. 1, da ohne Grund,
wenn unter § 2 Wohnung und nicht möbliertes Zimmer stehen würde.
Hier will sich der Vermieter absichern!
Und warum steht dann im Vertrag das:
§ 1 Mietgegenstand
Vermietet wird in der Wohnung Xxx .
1. Ein möbliertes Zimmer möblierte Zimmer zu Wohnzwecken
2. Der Mieter ist berechtigt, Bad, Küche sowie folgende
Einrichtungen und Flächen:xxx
nach Maßgabe der Hausordnung oder der näheren Benutzungsordnung mitzubenutzen
Damit wäre die Befristung ohne Grund nämlich wirksam.
Am besten Du scannst den Vertrag ein und lädst ihn als Bild(er), nicht zu klein, hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.
Ich habe vor eine ein Zimmer Wohnung zu vermieten..
Was denn nun? Mieten oder Vermieten? Ist das evtl. eine voll möblierte Ferienwohnung oder eine ganz "normale" Wohnung?
ZitatAlles anzeigenIm Vertrag steht:
§ 1 Mietgegenstand
Vermietet wird in der Wohnung Xxx .
1. Ein möbliertes Zimmer möblierte Zimmer zu Wohnzwecken
2. Der Mieter ist berechtigt, Bad, Küche sowie folgende
Einrichtungen und Flächen:xxx
nach Maßgabe der Hausordnung oder der näheren Benutzungsordnung mitzubenutzen.
In einem Wohnheim?
Zitat1. Ist der Vermieter verpflichtet, uns die Untervermietung zu genehmigen? Bspw. wenn wir als Grund einen befristeten Arbeitsvertrag meines Mannes im Ausland angeben.
Einen Grund für die Untervermietung muß man nicht angeben.
Im Normalfall muß der Vermieter der Untervermietung zustimmen.
Aber nur zur Untervermietung eines Teiles der Wohnung, nicht der kompletten Wohnung.
Mal davon abgesehen birgt eine Untervermietung auch so einige Risiken für den Hauptmieter.
Denn für alles was der Untermieter evtl. "verbockt", z. B. Lärmbelästigung, Kehrwoche nicht einhalten oder einen Schaden verursachen, seid Ihr dem Vermieter gegenüber verantwortlich.
Ganz schlimmer Fehler den Hauptmieter die untervermieten oft machen, sie "delegieren" auch die monatlichen Mietzahlungen an den Untermieter. Und wenn der nicht oder unregelmäßig zahlt ...
Was genau hast Du gemietet?
@Kulinum
Es gibt Ausnahmen wo eine Befristung auch ohne Angabe eines Grundes wirksam wäre.
Zum Beispiel bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist oder möbliertem Zimmer innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung.
Zitat1. Kann man eine Mietminderung beantragen, wegen der ständigen Besichtigungen in unser Wohnung ?
Nein.
Aber man kann verlangen das der Vermieter Besichtigungstermine bündelt. Heißt nicht 5 - 6 x die Woche mit einem Interessenten, sondern 1 x die Woche mit 5 - 6 Interessenten binnen etwa 1 - 2 Stunden.
Am Besten ist es selbst Besichtigungstermine, z. B. Samstags von 14 - 16 oder Freitags von 17 - 19 Uhr, festlegt und diese dem Vermieter und Makler nachweisbar mitteilt.
Zitat2. Angenommen, das Haus wird verkauft und wir dürfen drin wohnen bleiben. Kannder neue vermieter dann nicht theoretsich sagen, das er das haus jetzt privat nutzt und uns dann die Kündigung ausschreibt ?
Kann er nicht nur theoretisch. Aber erst mal muß er den bestehenden Mietvertrag übernehmen.
Zunächsteinmal: Das unterbindet zumindest die Möglichkeit, die Wohnung bspw. mit farbigen Wänden bei Auszug zu hinterlassen...
Das hat der BGH im März (?) 2015 schon getan.
Danach müssen farbige Anstriche bei Mietende nicht vom Vermieter geduldet werden. Sprich der Mieter muß dann in "neutraler" Farbe streichen.
Ich Rate dazu ein paar Euro zu investieren und einen Mietvertrag bei Haus & Grund zu kaufen. Die Verträge sind immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Bitte online, nicht in einer Geschäftsstelle, kaufen. Die Exemplare in Geschäftsstellen sind u. U. schon etwas älter.
Oder wenn in einer Geschäftsstelle, auf das Erscheinungsdatum achten. Ältere als von 2015 sind schon nicht mehr aktuell. Sprich enthalten Klauseln die inzwischen unwirksam sind.
Wenn Du nicht nachweisen kannst das die Kündigung angekommen ist, kannst Du leider nichts machen außer erneut zu kündigen.
Tip für die Zukunft, immer eine Kopie der Kündigung machen und einen Zeugen bestätigen lassen das Du sie, die Originalkündigung, abgeschickt hast.
Besser noch, wenn möglich, die Kündigung persönlich abgeben oder in den Briefkasten werfen.
Kann so etwas bspw durch eine Einverständniserklärung, die vom Mieter unterschrieben wird - wirksam - festgehalten werden ?
In einer, vom Mietvertrag getrennten, Individualvereinbarung wäre das möglich.
Ich würde nur gerne wissen, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege, das die Erhöhung so nicht richtig ist
Dazu müßte man man exakten Wortlaut des Miethöhungsverlangens kennen.
Sind die Rechte so verschieden?
Ja und nein.
Wie gesagt, wende dich an die Arbeiterkammer oder such nach einem Mietrechtsforum speziell für Österreich.
Du hast keinerlei Rechte an der Wohnung.
Wenn das Mietverhältnis Deiner Schwester endet mußt auch Du die Wohnung räumen.
Es sei denn der Vermieter möchte mit Dir einen neuen Vertrag abschließen.
Dazu müßtest Du dich, wie jeder andere Mietinteressent, um die Wohnung bewerben.
Ob Du sie bekommst entscheidet allein der Vermieter.
Ich rate zur Mitgliedschaft bei Haus & Grund und die Verwendung dessen Mietverträge.
Dir hier alle Einzelheiten der Vermietung und Betriebskostenabrechnung zu erklären würde den Rahmen sprengen.
Zitatsehe ich es richtig, dass ich bei den Betriebskosten dann umlagig die Müllgebühren, wartung der Heizung und die Grundsteuer berechnen kann?
Sofern vertraglich vereinbart, ja.
Und noch weitere 14 Betriebskosten arten wenn sie denn anfallen.
Du hast schon gemerkt das Mietrecht-Hilfe.de ´ein deutsches Forum ist?
Wende Dich an die Arbeiterkammer. Dort wird auch in Mietrechtsangelegenheiten geholfen.
Zitat
Bitte um Erleuterung was sie genau brauchen.
Abrechnungszeitraum und Nutzungs-/Mietzeitraum.
Beides muß in der Abrechnung stehen.
ZitatAlso beim Einzug wurde und nichts von dem gesagt, dass wir die Kosten übernehmen müssen.
Das sagt man auch nicht, das steht im Mietvertrag, den ma ja sicher gelesen hat.
Am besten wäre es die Abrechnung einzuscannen und als Bild(er), nicht zu klein, hoch zu laden. Persönliche Daten unkenntlich machen.
Das zur Erläuterung was BSHuber mit
Vielleicht kannst du das Ding hier anonymisiert einstellen.
meinst.
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