Hallo zusammen,
ich habe einen befristeten Mietvertrag erhalten und habe diesbezüglich eine Frage. Und zwar kann der Vermieter mich quasi nach dem Ablauf des Vertrages einfach ohne Probleme "rausschmeissen"?
§8 steht ja, dass eigentlich nichts dagegen spricht, für eine Vertragsverlängerung, wenn ich mich an die Vertragsvereinbarungen halte? Können Sie mir da eventuell weiterhelfen?
viele Grüße
Mike
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Vertrag:
§ 2 Mietzeit
1. Der Mietvertrag läuft
während der im Hauptvertrag vereinbarten Dauer
von xx.xx.x bis yy.yy.yy.
2. Der Mietvertrag läuft nur zum vorübergehenden Gebrauch und endet daher zum
oben angegebenen Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
3. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, wird
unter Ausschluss von § 545 BGB das Mietverhältnis nicht verlängert. Eine
Fortsetzung oder Erneuerung des Mietvertrages muss ausdrücklich vereinbart
werden.
§ 3 Höhe der Miete
1. Die Miete inklusive Betriebskosten beträgt pauschal monatlich xxx Euro und bedarf keiner jährlicher Abrechnung.
(in Worten: xxxxx)
§8
Sonstige Vereinbarungen: Der Mieter ist an einer längerfristigen Vermietung interessiert. Einer Verlängerung des Mietvertrages spricht nichts dagegen, wenn sich der Mieter an den Vertragsvereinbarungen hält und keine Mietausfälle bzw.-verzögerungen entstehen. Jedoch bedarf es immer der Zustimmung des Vermieters.