Ist das irgendwo nachzulesen, wo es gesetzlich geregelt ist, dass der Vermieter den Teppichboden nach Abnutzung erneuern muss?
Wenn er nicht von selber was sagt, soll man ihn darauf hinweisen?
Ist das irgendwo nachzulesen, wo es gesetzlich geregelt ist, dass der Vermieter den Teppichboden nach Abnutzung erneuern muss?
Wenn er nicht von selber was sagt, soll man ihn darauf hinweisen?
ein gesunder Mensch veträgt solche Mittel wahrscheinlich. In meinem fall ist das anders, da reichen schon flüchtige Mengen Chemikalien aus, meinen gesundheitl. Zustand auf Dauer zu verschlechtern.
Daher meine Frage: kann ich vom Vermieter verlangen, dass er bei der Auswahl des Schädlingsbekämpfungsmittels darauf Rücksicht nimmt oder muss ich ausziehen?
Danke Euch! Es ist normale Abnutzung nach 14 Jahren bei einer Familie mit 2 Kindern, der Teppich im Flur sieht am schlimmsten aus (ein hellgrauer, hat inzwischen Flecken die nicht mehr rausgehen) und der Teppichboden im Wohnzimmer sollte neu gemacht werden, ebenso der Küchenboden (da ist ein PVC drin). Der im Schlafzimmer sieht noch am besten aus, den kann man noch lassen.
Was sagt man denn in der Regel so pauschal, nach wievielen Jahren, wenn die Wohnung täglich benutzt wird, ist neuer Bodenbelag notwendig?
Folgende Frage: Wenn man über 10 Jahre in einer Mietwohnung wohnt, u.a. auch mit Kindern, ist irgendwann der Teppichboden und nach weiteren jahren auch der Kunststoffboden in der Küche abgenutzt, vor allem wenn es keine teure hochwertige Ware war. Wer muss für einen neuen Teppichboden u.a. Fußbodenbeläge aufkommen? Mieter oder Vermieter? Bei Einzug war ein Teppichboden drin. Im Mietvertrag steht nichts dazu, nur dass die Teppichböden im gereinigten Zustand bei Auszug übergeben werden müssen.
Hallo, bräuchte dringend Rat. Wir wohnen in einer Dachwohnung , direkt neben einer Dachbodentreppe, die auch von der Unterseite her Bestandteil in unserer Wohnung ist. Die Treppe ist teilweise stark von Holzwurm befallen, von allen Seiten, auch eine Seite in unserer Wohnung. Vermieter hat vor, sie mit chemischen Mitteln zu behandeln, und zwar selbst (vermutlich auch um Kosten zu sparen). Er meint, während ich im Urlaub sei, würde er das machen, und wenn ich wieder käme, wäre es ausgelüftet. Es ist aber bekannt, dass solche chemischen Holzwurmmittel noch Jahre aus dem Holz strömen und gesundheitsschädlich sind. Das sind sie dann erst recht für mich. Ich vertrage nämlich keine Chemikalien und habe diesbezüglich chronische Erkrankung. Der Einsatz von chemischen Holzwurmmitteln würde meine Krankheit verschlimmern, bzw. wir müssten dann sofort ausziehen. Wie sieht die Sache rechtlich aus? Kann ich mich gegen den Einsatz chemischer Mittel wehren? Oder kann der Vermieter diese trotzdem anwenden? Und wenn es eine Möglichkeit gibt, den Holzwurm biologisch zu bekämpfen, evtl. durch Einsatz einer Firma , falls nicht anders machbar- wer zahlt die Mehrkosten?
Hallo, ich habe eine Frage:
In meinem Fall ist nun ein Ergänzungsmietvertrag aufgesetzt worden vom Vermieter, da unsere Wohnung auf ein Zimmer erweitert worden ist, und den ich nun zu unterschreiben habe.
In dem Mietvertrag steht u.a. folgendes, wozu ich eine Frage habe:
"Der Mieter renoviert die Wohnung bei Einzug selbst. Beim Auszug entfallen daher diese Renovierungsarbeiten. Beim Einzug 1998 wurde auf eine Mietkaution verzichtet. Beschädigungen, die über die normale Abnützung hinausgehen, werden daher beim Auszug in Rechnung gestellt.Ansonsten gilt der Mietvertrag vom 15.12.98 im vollen Umfang."
Was heißt das konkret nun, welche Art Beschädigungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sind damit alle gemeint?
Wir wohnen hier in der Wohnung nun seit ca. 14 Jahren (ist ein älteres Haus). Als wir hier einzogen (Erwachsener und Baby, später kam noch ein kind dazu), stand in der Küche eine Spüle bzw. so ein Spültisch. Und im Bad war ein Waschbeckenunterschrank. Das billigste, kann man sagen, also nichts hochwertiges.Und neu war es auch nicht, also schon gebraucht, aber noch ok. Das durften wir also benutzen. nach 14 Jahren ist bei der Spüle an einer Tür das untere Schanier ausgebrochen, und ich muss immer wieder die Tür von neuem verschrauben, wenn sie sich wieder aus dem Scharnier gelöst hat, bzw. wenn das Schanier wieder aus der Seitenwand herausfällt (mit Kleber hält es auf die dauer nicht). Dann ist bei dem Spültisch seitlich unten an der Wand die weiße Oberfläche ein Stück weggebrochen und untendrunter schaut das braune Sperrholz hervor. Dann der Badezimmer-Waschbeckenunterschrank: bei diesem ist die eine Tür auch schon komplett herausgebrochen, und die Griffe sind teils abgefallen und verschwunden.
Dann die Holz-Türen: haben teils etliche Macken an der Oberfläche, Kratzer, Anschürfungen (von den kindern, als sie noch klein waren).
Der Teppichboden ist nach 14 Jahren und zwei kindern auch abgenutzt. Ebenso der Küchenboden (das ist so ein plastikboden, auch nichts hochwertiges, aber mittlerweile hat er einige Abplatzer und etliche Kratzer). Die Badewanne war als wir einzogen schon stumpf innendrin. Das steht zwar nicht im Mietvertrag, aber sie ist jetzt nach 14 Jahren noch stumpfer geworden. Im Bad hat sich in einer Ecke unter der Schräge am fenster in den Fliesenfugen Schimmel gebildet, der tief in dem Fugenweiß sitzt (man kriegt ihn durch Putzen nicht weg). Die Sprechanlage funktioniert auch nicht mehr.
Dann ist im Flur in der Ecke hinten unter der Speichertreppe so eine Art "Kabäuschen" eingebaut, wo man Sachen drin verstauen kann. Das ist mit einer alten kleinen Holztür geschlossen, welche ein Schloss hat. Das Schloss funktioniert mittlerweile nicht mehr, d.h. man kann schon abschließen, aber es hält trotzdem nicht mehr zu.
Was von diesen und noch anderen Dingen gehen also über die "normalen" Abnutzungen hinaus? Und hat es auch was zu sagen, wie lange die Sachen in Gebrauch waren betreffs Abnutzung, bei uns also mittlerweile 14 Jahre?
Damit ich weiß, auf was ich sparen muss in Zukunft....
danke im Voraus
Danke, das hat mir weiter geholfen.
Vielen Dank! Gilt das auch für den Fall, wenn der Vermieter gewechselt hat? In unserem Fall ist das nämlich so. Der alte Vermieter ist gestorben, und die Erben haben das Haus nun übernommen. Allerdings haben damals, als wir eingezogen sind , im Auftrag des früheren Vermieters die Erben den Mietvertrag bereits unterschrieben.
Hallo, danke. Wie sieht die sache denn aus, wenn er keinen neuen Mietvertrag sondern eine Vertragsergänzung machen würde? Wie sieht so eine Ergänzung aus? Kann die Ergänzung in den alten Mietvertrag oder wie macht man das? Mein Vermieter ist für Vorschläge meinerseits offen, ich kann so was allso bei ihm ansprechen und ihm den Vorschlag unterbreiten. Nur muss es richtig gemacht werden. Die Frage ist, wie, und wo man den alten Mietvertrag ergänzt? Im alten Mietvertrag selbst? Oder gibt es für so eine Ergänzung extra Formulare?
Hab was vergessen.
Das Mietverhältnis hat Ende 98 begonnen und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ich zitiere aus dem alten Mietvertrag:
..."kann von jedem Teil zum Schluss eines Kalendermoants unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Für beide Vertragsparteien beträgt die Kündigungsfrist nach 5jähriger Mietdauer 6 Monate, nach 8jähriger Mietdauer 9 Monate und nach 10jähriger Mietdauer 12 Monate, jeweils zum Schluss eines Kalendermonats" - so steht es im alten Vertrag.
Gibt es ein Musterformular zu einem ergänzenden Mietvertrag?
Oder: auf letzter Seite des alten Mietvertrages gibt es einen §, der nennt sich "§ 23 Sontige Vereinbarungen (Fortsetzung)" und darunter ist eine Menge Platz. Soll man es da einfach reinschreiben als Ergänzung? Das wäre das einfachste, und das weitere Zimmer wäre in den alten Mietvertrag mit reingepackt.
Danke!
Heißt das mit einem neuen Mietvertrag beginnt es wieder von vorne: zuerst 3 monate Kümndigungsfrist , und je länger die Mietdauer, umso mehr erhöht sich die Kündigungsfrist??
Gibt es eine andere Lösung als diese?
ie macht man das am besten, den alten Mietvertrag ergänzen bzw. erweitern? Welche Möglichkeit gibt es da? Denn eigentlich soll der alte ja nur erweitert werden. Nur das Problem die Wohngeldstelle akzeptiert kein separates Schreiben des Vermieters, der darin bestätigt, dass ab Juni zur Wohnung ein Zimmer mehr vermietet wird undd as soundsoviel dann an Miete teurer ist. Das haben wir schon gemacht. Die wollen die Änderung in einem Mietvertrag sehen.
Wie kann das am besten gelöst werden?
Hallo, ich benötige Rat als Mieter: Wir wohnen seit mehr als 10 Jahren in einer Mietwohnung. Im alten Mietvertrag steht, dass bei einer Mietdauer von mehr als 10 Jahren die Kündigunsfrist durch den Vermieter 1 Jahr beträgt.
Nun soll unsere Wohnung durch ein weiteres kleines Zimmer, das neben unserer Wohnung ist, erweitert werden, sozusagen wird dann aus einer 2-Zi-Wohnung mit Küche und Bad eine 3-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad. Wir mieten also das Zimmer ab nächsten Monat dazu und es gibt eine Mieterhöhung.
Da wir Wohngeld beziehen, verlangt die Wohngeldstelle natürlich den neuen bzw. abgeänderten bzw. erweiterten Mietvertrag. Wie wird das in einem solchen Fall gemacht, so dass der alte Mietvertrag sozusagen erweitert wird , die alten Regeln aber drin enthalten bleiben?
Oder muss ein ganz neuer Mietvertrag ausgefüllt werden?
Wenn ich mir die neuen Mietverträge betrachte, gibt es darin gar nicht mehr die Klausel, dass ab 10 Jahren Miete die Kündigungsfrist durch den Vermieter 1 Jahr beträgt. Da gibt es nur noch das, dass ab 9 Jahren Mietdauer die Kündigungsfrist 9 Monate beträgt. Somit wären wir mit einem neuen Mietvertrag diesbezüglich im Nachteil.
Wie kann man das regeln, dass die alte Mietdauer und die alten Kündigungsfristen weiter bestehen?
Der Vermieter will demnächst den neuen Mietvertrag aufsetzen.
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