Holzwurmbefall

  • Hallo, bräuchte dringend Rat. Wir wohnen in einer Dachwohnung , direkt neben einer Dachbodentreppe, die auch von der Unterseite her Bestandteil in unserer Wohnung ist. Die Treppe ist teilweise stark von Holzwurm befallen, von allen Seiten, auch eine Seite in unserer Wohnung. Vermieter hat vor, sie mit chemischen Mitteln zu behandeln, und zwar selbst (vermutlich auch um Kosten zu sparen). Er meint, während ich im Urlaub sei, würde er das machen, und wenn ich wieder käme, wäre es ausgelüftet. Es ist aber bekannt, dass solche chemischen Holzwurmmittel noch Jahre aus dem Holz strömen und gesundheitsschädlich sind. Das sind sie dann erst recht für mich. Ich vertrage nämlich keine Chemikalien und habe diesbezüglich chronische Erkrankung. Der Einsatz von chemischen Holzwurmmitteln würde meine Krankheit verschlimmern, bzw. wir müssten dann sofort ausziehen. Wie sieht die Sache rechtlich aus? Kann ich mich gegen den Einsatz chemischer Mittel wehren? Oder kann der Vermieter diese trotzdem anwenden? Und wenn es eine Möglichkeit gibt, den Holzwurm biologisch zu bekämpfen, evtl. durch Einsatz einer Firma , falls nicht anders machbar- wer zahlt die Mehrkosten?

    Einmal editiert, zuletzt von Idefix (23. Juli 2012 um 07:26) aus folgendem Grund: tippfehler-korrektur

  • ein gesunder Mensch veträgt solche Mittel wahrscheinlich. In meinem fall ist das anders, da reichen schon flüchtige Mengen Chemikalien aus, meinen gesundheitl. Zustand auf Dauer zu verschlechtern.
    Daher meine Frage: kann ich vom Vermieter verlangen, dass er bei der Auswahl des Schädlingsbekämpfungsmittels darauf Rücksicht nimmt oder muss ich ausziehen?

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