Beiträge von landlord

    Natürlich darf der Vermieter während des Mietverhältnisses das Bad renovieren. Er kann den Vertag ja nicht aus diesem Grund Kündigen, daher bleibt vielen Vermietern gar nichts anderes als das so zu tun. Den Zeitpunkt bestimmt dabei normalerweise der Vermieter (meist dann wenn der Handwerker Zeit hat.)
    Der Mieter muss in dem Fall dafür sorgen, dass die Handwerker in die Wohnung kommen. Wie schon geschrieben steht dem Mieter in der Zeit der Renovierung eine Mitminderung zu. Über die Höhe gibt es Tabellen. Meist stellt der Vermieter meist ein fahrbare Toilette zur Verfügung, oder ermöglicht den Zugang zum Bad einer anderen Wohnung.

    Der Vermieter könnte auch, wenn du noch in der Wohnung wohnen würdest das Bad erneuern. Du bist sogar verpflichtet den Handwerkern Zugang zur Wohnung zu gewähren. Wenn du in der Wohnung wohnen würdest, steht dir wahrscheinlich eine Mietminderung zu. Eine Badrenovierung macht eine Wohnung noch nicht unbewohnbar.
    Man glaubt es zwar kaum, aber 1% der Wohnungen in Deutschland sollen überhaupt kein Bad verfügen.

    Zitat

    Dahinter steckte aber natürlich der Gedanke, dass die Wohnung alsbald neuvermietet wird.

    Der Vermieter ist vollkommen frei wann und an wen er nochmal vermietet.

    Ich würde an deiner Stelle jetzt wie folgt vorgehen. Bei meinem Vermieter anrufen und sagen, dass ich ab morgen nochmal in der Wohnung wohne. Ich bräuchte alle Schlüssel zurück.
    Mal sehen was er sagt. Wahrscheinlich wird er dann von der Badrenovierung erzählen. Ich würde mich daraufhin dumm stellen und fragen wie das gehen soll und ihn zu einem Auflösungsvertrag mit sofortiger Wirkung überrumpeln.

    Kann es sein, dass die Dame einfach nur sehr alt ist? Vielleicht solltet Ihr fragen, ob Sie in euer Abwesenheit nicht nach den Katzen schauen will. Ich vermute mal, dass Sie sich einfach nur Sorgen um die Katzen macht und sich an den Tieren erfreut.

    Die erhöte Miete würde ich auch zurückweise. Allerdings mit etwas Fingerspitzengefühl.

    Rechtlich seit Ihr da auf der sicheren Seite.

    So wie ich den Grundbuchauszug lese, haben beide jeweils das 1/2 Haus gekauft. Deine Wohnung ist keine Eigentumswohung.
    Damit dürfte auch die Kündigung rechtens sein.
    Den einzigen Tipp den ich dir noch geben kann ist, geh mit dem Auszug aus Grundbuchamt und frag dort nach.

    Gerade wenn du erst 2 Monate dort wohnst, wirs es schwer sein die Gartennutzung ohne schriftlichen Beweis durchzusetzen.

    Wenn Sie fristlos Kündigen und der Vermieter akzeptiert, müssen Sie die Wohnung noch am gleichen Tag leer übergeben. Überlegen Sie sich daher wo Sie ab dann wohnen. Natürlich haben Sie racht, dass in Deutschland niemand obdachlos sein muss. Allerdings kann das für Sie in einer Notunterkunft enden.
    Daher fand ich den Rat der Vorredner sehr sinnvoll. Suchen Sie sich eine neue Wohnung und kündigen fristgerecht.
    Ansonsten unternehmen Sie was mit Ihren Kinder außerhalb des Hauses. Somit gehen Sie dem Streit aus dem Weg.

    Mai, Juni, Juli, sind für mich 3 Monte. Wenn dich die Kündigung also bis zum 3. Werktag im Mai erreicht hat, würde ich sagen ja.
    Das ist aber nur meine leihenhafte Meinung. Wenn du Nummer sicher gehen willst frag den Anwalt deines Vertrauens.


    wo genau liegt der unterschied?und was genau sollte im grundbuch dann stehen?das ist irgendwie alles verwirrend :/
    ich weiss nur aus dem mund der neuen vermieterin unten ,das sie nur unten gekauft haben,weil sie sich das ganze haus hätten nicht leisten können.

    Im Frundbuch solltest du den Eintrag von Sondereigentum finden. Den genauen Unterschied lässt du dir besser von einem Juristen erklären.

    Zu deiner Frage warum du 3 Monte mehr Zeit hast.
    Der Eigetnümer kann in einem 2 Familienhaus ohne Grund Kündigen. Dabei verlängert sich aallerdings die Kündigungsfrist um 3 Monate.
    Die Kündigung wegen Eigenbedarf geht natürlich auch. Allerdings gibt es bei der Kündigung ohne Grund kein Widerspruchsrecht.

    Nur weil Eltern und Sohn das Haus zusammen gekauft haben, heißt das nicht zwangsläufig, dass es jetzt in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden.
    Die Eltern ziehen unten ein, der Sohn oben. Wenn es keine Eigentumswohnungen sind, gilt so bald eine Partei im Haus wohnt auch das erleichterte Kündigungsrecht. Hier kann der Eigentümer ohne Begründung kündigen. Ihr habt dann allerdings 3 Monate mehr Zeit.

    Ansonsten kann man die Umwandlung in Eigentumswohnungen ja auch wieder Rückgängig machen. Allerdings bin ich überfragt wie es dann mit den Fristen verhält.

    Bei einer Mietminderung sollte man immer bedenken, dass eine zu hohe Mietmienderung schnell zur Kündigung wegen Mietrückstand führen kann. Im Zweifel sollte man also beweisen können, dass der Minderungsgrund berechtigt ist.
    Ich vermute mal, dass das bei dir schwer wird. Ein Mäusenest findest du glaube ich auf fast jeden Dachboden.

    Wenn du vom Vermieter eine Kündigung bekommen hast, kann er klagen, wenn du den Auszug verweigerst(ein Widerspruch würde ich persönlich als Weigerung sehen).
    Sieht das Gericht die Kündigung als berechtigt an, wird der Vermieter den Prozess gewinnen. Üblicherweise werden somit dir die Gerichtskosten auferlegt.
    Das ist doch ganz einfach. Auch wenn dir die Antwort nicht gefällt.

    Das kommt selbst verständlich darauf an, ob die Kündigungen gerechtfertig waren. Wenn Sie z. B: mit der Miete im Rückstand waren und am 03.04.2014 eine Fristlose Kündigung erhalten haben. Wäre der Räumungstermin der 17.04.2014 gewesen. Stimmt das Gericht der Kündigung zu, wird man Ihnen wahrscheinlich auch die Kosten des Verfahrens auferlegen.

    Aber das lässt sich jetzt so oder so nicht mehr ändern. Der Tipp kann nur lauten versuchen Sie die Kosten jetzt so gering wie Möglich zu halten.

    Wer hindert Sie daran in die anderen Räume zu ziehen? Nur die Miete für den alten Vertrag müssen Sie selbstverständlich weiterzahlen.

    Verträge schließt man um Sie einzuhalten. Was würden Sie sagen, wenn der Vermieter sagt, ab morgen brauche ich die Räume selbst, sie müssen ausziehen.
    Machen Sie dem Vermieter doch ein gutes Angebot. Evtl ist er ja dann zu einer Vertragsauflösung bereit.

    Normalerweise fragt ein Vermieter welche Personen in die Wohnung einziehen wollen, spätestens dort sollte
    man die Wahrheit sagen.
    Wie wäre es, wenn Ihr offen mit dem Vermieter über das Problem redet. Vielleicht lässt sich eine Lösung finden.
    Ansonsten sucht euch einen Vermieter, der bereit ist eine Lösung zu finden.

    Der Eigentümer hat auf die Art der Reparatur keinen Einfluss. Er kann lediglich die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand verlangen.


    Wie kommst du den darauf. Es handelt sich hier um Sachbeschädiung. Der Eigentümer und somit hier der Vermieter enstscheidet sehr wohl was wie gemacht wird.
    Wenn jemand dein Auto beschädigt, entscheidest du ja auch in welche Werstatt du gehst und was repariert wird und was nicht. Theoretisch könnte der Vermiter auch nur die Entschädigung nehmen und nichts machen.

    Es geht aber nicht nur nach der Optik. Wie gesagt ich kenn das TOR nicht. Sollte es zum Prozess kommen entscheidet letztendlich ein Gutachter, ob eine Reparatur ausreichend ist oder nicht. Der Verlierer darf dann Gutachter und Prozesskosten bezahlen.

    Der Vermieter hat Anspruch auf den Zeitwert des Tores das verbaut ist. Hat das Tor damals 100 Euro gekostet und die Hälfte der Nutzungsdauer ist rum, bekommt er 50 Euro. Der heutige Preis spielt keine Rolle. Die Arbeitskosten musst du jedoch vollständig ersetzen. Allerdings braucht der Fachmann dafür jedoch nur ein paar Stunden.

    Ich kenn das TOR nicht, daher kann ich dir nicht sagen, ob eine Reperatur den
    ursprünglichen Zustand wieder herstellt.

    Erstmal ist es sein Eigentum, er bestimmt also was damit passiert.
    Wenn er keine Repratur will, dann will er keine.

    Was du bezahlen musst steht auf einem anderem Blatt. Maximal den Zeitwert des Tores + Arbeitslohn.
    Die Reperatur kosten kommen nur in Frage, wenn man damit den Urspründlichen Zustand wieder herstellen kann.
    Ich vermute jeodch, dass man die reperatur sehen wird.

    Meiner Meinung nach kann der Vermieter von euch die Kosten für die Reparatur oder den Zeitwert der Tür verlangen, wenn eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.

    Zeitwert = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer * Restnutzungsdauer

    Die Arbeitskosten musst du jedoch ganz tragen.

    Die Nutzungsdauer einer Gargentüre kann je nach Qualität durch aus 50 Jahre oder länger sein.
    Daher dürfte realistisch gesehen die Hälfte der Kosten ein guter Kompromiss sein.

    Tipp: Lass dir künftig vom Vermieter schriftlich geben, dass du Veränderungen vornehmen darfst. Somit hast du immer etwas in der Hand.

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