Mehrere Kündigungen erhalten

  • Hallo, ich habe von meinem Vermieter mehrere Kündigungen erhalten:
    - 31.10.2013 zum 30.04.2014
    - 19.02.2014 zum 31.05.2014
    - 03.04.2014 zum 17.04.2014

    Mein Frage ist, wenn man mehrere Kündigungen erhält, nach welcher muss man sich dann richten?

    Ich habe allen Kündigungen widersprochen.

    Ich bin zum 30.04.2014 ausgezogen. Der Vermieter hat aber bereites am 19.03.2014 vorzeitig Räumungsklage gegen mich zum 30.04.2014 beim Amtsgericht eingereicht. Da ich aber zum 30.04.2014 ausgezogen bin musst der Vermieter die Räumungsklage zurücknehmen. Er hat allerdings beim Amtsgericht beantragt das mir die Gerichtskosten auferlegt werden sollen, mit der Begründung, das ich der Kündigung ja widersprochen habe.

    Kann es wirklich sein, dass mir die Gerichtskosten auferlegt werden, wo ich vom Vermieter ja noch eine Kündigung bis zum 31.05.2014 erhalten haben?

  • Das kommt selbst verständlich darauf an, ob die Kündigungen gerechtfertig waren. Wenn Sie z. B: mit der Miete im Rückstand waren und am 03.04.2014 eine Fristlose Kündigung erhalten haben. Wäre der Räumungstermin der 17.04.2014 gewesen. Stimmt das Gericht der Kündigung zu, wird man Ihnen wahrscheinlich auch die Kosten des Verfahrens auferlegen.

    Aber das lässt sich jetzt so oder so nicht mehr ändern. Der Tipp kann nur lauten versuchen Sie die Kosten jetzt so gering wie Möglich zu halten.

  • Ohne die Kündigungsgründe zu kennen und welche der Kündigungen denn nun tatsächlich wirksam ist, läßt sich die Frage nicht beantworten.

    Aber nach meinem Wissen kann der Vermieter frühestens 2 Wochen nach Ende der Kündigungsfrist Räumungsklage einreichen.

    Hast Du denn irgend was vom Amtsgericht bekommen?

  • Ja, hab schon Post vom Amtsgericht bekommen. Einen Brief in dem drin stand, dass der Vermieter Räumungsklage eingereicht hat. Darauf habe ich dem Amtsgericht mitgeteilt, dass ich bereits ausgezogen bin. Und dann hab ich noch ein Schreiben bekommen, in dem der Vermieter die Räumungsklage zurückgenommen hat aber fordert, dass mit die Gerichtskosten auferlegt werden sollen.
    Ich kann nur nicht verstehen wie das mit der Kündigung zum 31.05.2014 ist. Gilt den nicht die letzte Kündigung?

  • Wenn du vom Vermieter eine Kündigung bekommen hast, kann er klagen, wenn du den Auszug verweigerst(ein Widerspruch würde ich persönlich als Weigerung sehen).
    Sieht das Gericht die Kündigung als berechtigt an, wird der Vermieter den Prozess gewinnen. Üblicherweise werden somit dir die Gerichtskosten auferlegt.
    Das ist doch ganz einfach. Auch wenn dir die Antwort nicht gefällt.

  • Zitat

    Und dann hab ich noch ein Schreiben bekommen, in dem der Vermieter die Räumungsklage zurückgenommen hat aber fordert, dass mit die Gerichtskosten auferlegt werden sollen.

    Fordern kann der VM viel. Warte ab was das Gericht weiter unternimmt/schreibt.

    Zitat

    Ich kann nur nicht verstehen wie das mit der Kündigung zum 31.05.2014 ist. Gilt den nicht die letzte Kündigung?

    Wenn dem so wäre hättest Du für Mai noch Miete zahlen müssen.

    Also schweig.

  • Hallo Schmarthur,

    Deine Fragen betreffen zwar nicht direkt das Mietrecht, aber auch ich würde abwarten, was noch vom Gericht kommen wird (nur mit dem Gericht hast Du zu tun!) und dann ggf. das zulässige Rechtsmittel einlegen.
    Ob der ehem. VM Flatrate hat...?

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