defekte Garagentür Neuwert oder Zeitwert

  • Wir sind ausgezogen und haben jetzt Probleme. Wir hatten in unsere Garantür Löcher gemacht, um eine Abluftmöglichkeit zu schaffen (war mit Vermieter abgesprochen, jetzt erinnert er sich an nichts mehr..)

    Jetzt sollen wir den Schaden beheben. Wir hatten angeboten die Löscher zu verschließen, versch. Möglichkeiten vorgschlangen von meinem Bruder der Schlosser ist.. Löscher werden mit Blech verschweisst, neu lackiert usw...

    Der Vermieter möchte das nicht und will unbedingt eine neue Tür. Das Problem, die Garage und die Tür sind geschätzte 30 Jahre alt. Die Tür bekommen wir nirgends wegen dem Alter und den Maßen...
    Ich bekomme definitiv keine neue Tür dafür. Vermieter will aber unbedingt und lehnt jeden Vorschlag zur Reparatur ab.


    Was sollen wir jetzt tun? Er würde eine neue einbauen lassen uns die Rechnung schicken. Ich zahle doch keine neue Tür als Ersatz für eine 30 Jahre alte Tür..

    Oder muss ich zahlen? Wir ist die Lage? Wie soll ich mich verhalten?

    Wir sind gewillt den Schaden zu reparieren aber nicht eine neue Tür einbauen zu lassen.

    Muss ich zahlen? Neuwert oder Zeitwert? Wenn Zeitwert, was war/ist die Tür noch wert?

    DANKE für alle antworten!

  • Meiner Meinung nach kann der Vermieter von euch die Kosten für die Reparatur oder den Zeitwert der Tür verlangen, wenn eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.

    Zeitwert = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer * Restnutzungsdauer

    Die Arbeitskosten musst du jedoch ganz tragen.

    Die Nutzungsdauer einer Gargentüre kann je nach Qualität durch aus 50 Jahre oder länger sein.
    Daher dürfte realistisch gesehen die Hälfte der Kosten ein guter Kompromiss sein.

    Tipp: Lass dir künftig vom Vermieter schriftlich geben, dass du Veränderungen vornehmen darfst. Somit hast du immer etwas in der Hand.

  • Wir wären ja bereit die Tür fachmännisch durch einen Schlösser wieder machen zu lassen. Die Löcher würden neu verschweisst werden und die Tür neu lackiert. Somit würde sie besser aussehen als vorher...

    Kann der Vermieter das verweigern??? Kann er eine neue Tür verlangen? (wie er es in dem Fall tut). Er ist mit keiner Reparaturlösung einverstanden. Ist das rechtlich ok?

  • Ich kenn das TOR nicht, daher kann ich dir nicht sagen, ob eine Reperatur den
    ursprünglichen Zustand wieder herstellt.

    Erstmal ist es sein Eigentum, er bestimmt also was damit passiert.
    Wenn er keine Repratur will, dann will er keine.

    Was du bezahlen musst steht auf einem anderem Blatt. Maximal den Zeitwert des Tores + Arbeitslohn.
    Die Reperatur kosten kommen nur in Frage, wenn man damit den Urspründlichen Zustand wieder herstellen kann.
    Ich vermute jeodch, dass man die reperatur sehen wird.

  • Bei der Tür handelt es sich um eine alte einfache Blechtür mit abgesplitterter Farbe und Dellen... Alleine die Tatsache das wir die Tür neu lackieren, würde das ganze optisch gewaltig steigern im Vergleich zum jetzigen Zustand.

    Eine neue Tür gibt es nicht in dem Maß. Wenn dann muss ein komplett neuer Rahmen rein, das Mauerwerk muss abgemeiselt werden und alles neu eingebaut werden.

    Muss ich das alles dann bezahlen??? Das hat dann nichts mehr mit dem Ursprungszustand zu tun den ich "kaputt" gemacht habe..

    Eine Tür wie sie jetzt drin ist, gibt es nicht mehr. Wir haben in versch. Fachmärkten angefragt. Mein Bruder ist Schlosser und kennt sich aus...

    Eine komplett andere Tür mit neuem Rahmen und alles muss ich doch dann nicht bezahlen oder???

    wie sollte ich weiter vorgehen? habe heute abend das Treffen mit Vermieter.....

  • Es geht aber nicht nur nach der Optik. Wie gesagt ich kenn das TOR nicht. Sollte es zum Prozess kommen entscheidet letztendlich ein Gutachter, ob eine Reparatur ausreichend ist oder nicht. Der Verlierer darf dann Gutachter und Prozesskosten bezahlen.

    Der Vermieter hat Anspruch auf den Zeitwert des Tores das verbaut ist. Hat das Tor damals 100 Euro gekostet und die Hälfte der Nutzungsdauer ist rum, bekommt er 50 Euro. Der heutige Preis spielt keine Rolle. Die Arbeitskosten musst du jedoch vollständig ersetzen. Allerdings braucht der Fachmann dafür jedoch nur ein paar Stunden.

  • Wir wären ja bereit die Tür fachmännisch durch einen Schlösser wieder machen zu lassen. Die Löcher würden neu verschweisst werden und die Tür neu lackiert. Somit würde sie besser aussehen als vorher...
    Kann der Vermieter das verweigern??? Kann er eine neue Tür verlangen? (wie er es in dem Fall tut). Er ist mit keiner Reparaturlösung einverstanden. Ist das rechtlich ok?


    Der Eigentümer hat auf die Art der Reparatur keinen Einfluss. Er kann lediglich die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand verlangen.

  • Der Eigentümer hat auf die Art der Reparatur keinen Einfluss. Er kann lediglich die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand verlangen.


    Wie kommst du den darauf. Es handelt sich hier um Sachbeschädiung. Der Eigentümer und somit hier der Vermieter enstscheidet sehr wohl was wie gemacht wird.
    Wenn jemand dein Auto beschädigt, entscheidest du ja auch in welche Werstatt du gehst und was repariert wird und was nicht. Theoretisch könnte der Vermiter auch nur die Entschädigung nehmen und nichts machen.

  • Es handelt sich hier um Sachbeschädiung. Der Eigentümer und somit hier der Vermieter enstscheidet sehr wohl was wie gemacht wird.


    Richtig. Das Thema hatten wir auch schon mal im VM-Forum, afair.

  • So wir haben uns jetzt geeinigt, dass die Löcher mit Stanzlingen verschweist werden. Von Außen kommt eine komplett neues Blech drauf und das ganze wird neu lackiert mit Garagentorlack in grau. Das ganze hat mich bis jetzt runf 120 Euro gekostet (Material) und jede Menge arbeitszeit (mein Bruder ist Schlosser und hat das gemacht) ich streiche jetzt gerade die Tür und dann wird sie wieder eingebaut. Dann ist aber Schluss!!!! Ich gehe davon aus das er wieder meckert. Wie sollte ich dann reagieren?
    Wie sollte das "Abschlussschreiben" aussehen? Vermieter sagte wörtlich: Wenn ich halben Jahr der Lack abblättert, hören sie wieder von mir. Ich will meine Kaution (1500 Euro) wieder und will das Kapitel endlich abschließen!

    Wie könnte das Protokoll das er mir unterschreiben soll aussehen?

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