Guten Abend,
möchte früher aus meinem Gewerbemietvertrag raus, da ich preiswertere und schönere Räume gefunden habe. Der Vermieter stellt sich stur und schikaniert mich stattdessen massiv. Die Situation ist angespannt. Habe gelesen, daß, wenn das Gebäude einem Ehepaar gehört auch beide auf dem Mietvertrag unterschreiben müssen. Auf meinem MV steht aber nur die Unterschrift des Ehemanns. Allerdings habe ich in dem 30-seitigen MV folgende Klausel gefunden, deren Bedeutung mir nicht ganz klar ist:
"Willenserklärungen müssen bei einer Mehrheit von Mietern oder Vermietern von oder gegenüber allen Vertragsparteien abgegegen werden. Die einzelnen Vertragspartner verpflichten sich jedoch hiermit unter Vorbehalt des schriftlichen Widerrufs jeweils gegenüber dem anderen Vertragsteil bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt insebesondere für die Entgegennahme einer Kündigung, sowie einer Vereinbarung über Mieterhöhungen, nicht jedoch für Kündigungen und für den Abschluss von Mietaufhebungsverträgen."
Bedeutet das nun, daß es ok und somit kein Formfehler ist, wenn nur ein Hausbesitzer den MV unterschrieben hat?
Dank im Voraus!
Rosa