Von mir an die Hausverwaltung:
"Sehr geehrte Frau S....
die verdreckte Fußmatte bleibt bis zum Wochenende liegen! Nicht einmal meine Nachbarin hat etwas dagegen.
Außderdem kann ich nicht einfach das Beweismittel vernichten. Könnte ja sein, dass die Polizei die Fußmatte in Augenschein nehmen möchte.
Vermutungen habe ich auch. Auch die habe ich bereits an die Polizei weitergeleitet, aber auch deutlich als solche gekennzeichnet.
Sobald ich Beweise habe, kann ich auch etwas behaupten. So wie mit der Fußmatte. Ich habe es durch den Spion in der Tür gesehen. Nur habe ich nicht geöffnet und die Personen zur Rede gestellt, denn ich habe inzwischen Angst um mein Leben wenn ich der Person irgendwo persönlich begegnen würde. Meine Angst um mein Eigentum (auch in meiner Wohnung) habe ich bereits der Polizei mitgeteilt.
Falls Sie noch mal auf meine Anzeige zurückkommen sollten: Ich werde sie nicht zurückziehen. Ich bin nicht erpressbar, von niemandem.
Über diese Vorfälle ist mein Vater, mein Bruder, meine Partnerin und eine gute Bekannte informiert. Und alle stehen voll und ganz hinter meiner Entscheidung und meinem Handeln, weil es gar nicht anders möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen"
Heute von der Hausverwaltung an mich:
"Sehr geehrte Frau W....,
hinsichtlich Ihrer Email vom 27.03.2012 nehme ich wie folgt Stellung:
Ich habe in keiner Weise versucht Sie zu erpressen, Ihre Anzeige zurückzuziehen. Sollte Sie diesbezüglich weiterhin falsche Behauptungen aufstellen, werden Sie mit allen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Insbesondere werde ich auch erhebliche Schadenersatzansprüche geltend machen.
Der Inhalt unseres Gesprächs war lediglich mein Bemühen den Hausfrieden wieder herzustellen. Da Sie offensichtlich hieran nicht interessiert sind, behalten wir uns vor, eine fristlose Kündigung bis hin zur Räumungsklage wegen Störung des Hausfriedens auszusprechen.
Offen gestanden, ist es für mich überhaupt nicht von Bedeutung, ob Sie über Vorfälle jeglicher Art mit Vater, Bruder, Schwester oder gar dem Papst reden. Bei letzterem gehe ich allerdings davon aus, dass auch er den Versuch unternehmen würde, Ihnen ein friedvolles Verhalten nahe zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen"
Von mir als Antwort darauf:
"Sehr geehrte Frau W...,
so ist es bei mir allerdings angekommen. Zivilrechtlich habe mich mit Herrn Krause geeinigt, strafrechtlich kann man sich nicht einigen. Das entscheidet einzig allein die Staatsanwaltschaft!
Welche E-Mail vom 27.03.2012 meinen Sie denn? Ich habe Ihnen keine E-Mail geschrieben! Zumindest keine mit falschen Behauptungen. So etwas würde ich niemals machen! Das steht mir auch gar nicht zu.
Ich bin natürlich auch am Hausfrieden interessiert, nur habe ich ihn nicht zerstört, nur wird es mir in die Schuhe geschoben und dagegen habe ich sehr viel.
Bitte rufen Sie mich, Frau W..., am 02.04.zwischen 9 und 9.30 Uhr an. Vielleicht kann man die Sache doch noch unbürokratisch mit einem Telefonat bereinigen.
Ich bin zu vielem bereit, wenn auch nicht zu allem.
Mit freundlichen Grüßen"
Alle E-Mails laufen unter dem Thema "Störung des Hausfriedens" (durch mich)
Das wird ein schönes Wochenende!
LG
Bianca